Drucksache 18 / 16 552 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2018) zum Thema: Wo bleibt das Jugendfördergesetz? und Antwort vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16552 vom 25. September 2018 über Wo bleibt das Jugendfördergesetz? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Sind die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Mitte 2018 angekündigten konzeptionellen Grundlagen für das ausstehende Jugendfördergesetzen mittlerweile ausgearbeitet worden und liegt bereits ein Entwurf des Gesetzes vor? Falls der Entwurf nicht vorliegt, bis wann ist mit diesem zu rechnen? Die konzeptionellen Grundlagen für das Jugendfördergesetz und die damit verbundene veränderte Finanzierungssystematik sind mittlerweile fast vollständig erarbeitet. Diese fließen nun in den Entwurf eines Gesetzestextes ein, der derzeit erstellt wird. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf als Änderungsgesetz zum Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) des Landes Berlin sowie eine flankierende Rechtsverordnung noch im Jahr 2018 dem Senat zur Beschlussfassung vorzulegen. Berlin, den 04.Oktober 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie