Drucksache 18 / 16 560 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD) und Tommy Tabor (AfD) vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2018) zum Thema: Spenden, Sponsoring und Fördervereine und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16560 vom 25. September 2018 über Spenden, Sponsoring und Fördervereine ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche rechtlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften, Anweisungen und Rundschreiben zu Sponsoring und Werbung an Schulen besitzen für Berlin derzeit Gültigkeit? (Bitte um Übersendung als Weblink oder alternativ im Anhang) Zu 1.: Die VV Sponsoring von 2016 und die VV Werbung von 2011 gelten auch für Schulen. Die Mustervereinbarung für Sponsoring darf für den jeweiligen Einzelfall abgewandelt werden und wird Schulen auf Anfrage als Word-Datei zur Verfügung gestellt (siehe Anlagen). 2.a) Welche Unterstützung bietet der Senat für Schulen zum Thema Sponsoring? 2.b) Wer ist Ansprechpartner beim Senat für eine Beratung zum Thema Sponsoring an Schulen? Zu 2.a) und 2.b): Die Schulaufsicht steht den Schulen in allen Belangen beratend und unterstützend zur Verfügung (vgl. § 106 Abs. 2 Schulgesetz von Berlin). 3. Welche Stellen beim Senat bzw. Bezirk sind für die Kontrolle über Sponsoring und Werbung an Schulen zuständig, damit die bestehenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden? 2 Zu 3.: Die Schulaufsicht übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Schulen aus. Soweit äußere Schulangelegenheiten betroffen sind, liegt die Verantwortung bei den bezirklichen Schulämtern. 4.a) Gingen bei dem Senat oder den Bezirken in den letzten Jahren Beschwerden zum Thema Werbung und Sponsoring an Schulen ein? Wenn ja: was war der Inhalt? 4.b) Wer ist Ansprechpartner beim Senat für eine Beschwerde zum Thema Werbung und Sponsoring an Schulen? Zu 4.a und 4.b): Diesbezügliche Beschwerden werden nicht statistisch erfasst. Die regionale Schulaufsicht ist Ansprechpartnerin für Schulen betreffende Beschwerden. 5.) An welchen Berliner Kindertagesstätten gibt es einen Förderverein (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) Zu 5.: In Berlin gibt es aktuell 2.605 Kindertageseinrichtungen, betrieben durch 1.215 freie und öffentliche Träger. Welche bzw. wie viele Kindertagesstätten durch einen Förderverein unterstützt werden, wird statistisch nicht erfasst. 6.) An welchen Berliner Grundschulen gibt es keinen Förderverein? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) 7.) An welchen Berliner Sekundarschulen gibt es keinen Förderverein? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) 8.) An welchen Berliner Gymnasium gibt es keinen Förderverein? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) 9.) An welchen Berliner Gemeinschaftsschulen gibt es keinen Förderverein? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) Zu 6. bis 9.: Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 10.) Welche Form von Unterstützung bieten Senat und Bezirke für die Arbeit der Fördervereine? Zu 10.: Der Senat befürwortet das Engagement schulischer Fördervereine. Die Schulaufsicht steht Schulen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Fördervereinen beratend zur Seite. Schulische Fördervereine können sich darüber hinaus an den Landesverband schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. sowie an den Landeselternausschuss Berlin und die Bezirkselternausschüsse wenden. Zwischen diesen Gremien und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie besteht ein reger Austausch. 11.) Erhält der Landesverband Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. finanzielle Mittel vom Land Berlin? Wenn ja: wie viele und unter welchem Haushaltstitel? 3 Zu 11.: Nein. 12.) Pflegt Berlin eine Kooperation mit dem Verein Die Mittelmehrmacher – Verband für Bildungsfundraising e.V. (ehemals: Verband für Schulfundraising e.V.)? Zu 12.: Eine solche Kooperation des Landes Berlin ist hier nicht bekannt. 13.) Das Zehlendorfer Droste-Hülshoff-Gymnasium begann eine Kooperation mit der Firma Amazon, die Homer-Schule in Prenzlauer Berg mit der Firma Erstling. Welchen Inhalt hatten diese Kooperationen, wie haben sich diese Kooperationen entwickelt, wie bewertet der Senat diese Kooperationen juristisch und welche vergleichbaren Fälle gab es in Berlin? Zu 13.: Die Kooperationen sind bereits seit mehreren Jahren eingestellt. Eine rechtliche Überprüfung einzelner Kooperation erfolgt nur anlassbezogen auf Hinweis der zuständigen Schulaufsicht oder Beschwerden Dritter. In den vorliegenden Fällen gab es keinen Anlass für eine Überprüfung. 14.) Wie bewertet der Senat die Forderungen der Initiative „Berlin Werbefrei“ zu Werbung und Sponsoring in Schulen, Hochschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen? (https://berlinwerbefrei .de/worum-gehts/oeffentliche-einrichtungen/) 15.) Wie bewertet der Senat den Gesetzesentwurf der Initiative „Berlin Werbefrei“ ? (https://berlin-werbefrei.de/wp-content/uploads/2018/07/Oeffentliche-Einrichtungen- Gesetz_Begruendung_Stand_2018_07_13.pdf) Zu 14. und 15.: Der Senat hält die derzeitige Rechtslage für sachgerecht und daher ausreichend. 16.a) Welche Unternehmen, die Spenden oder Sponsoring für Berliner Schulen leisten, sind dem Senat konkret bekannt und in welcher Form erfolgt die Unterstützung der Schulen? 16.b) Welche Unternehmen, die Spenden oder Sponsoring für Berliner Schulen leisten, sind den Bezirken konkret bekannt und in welcher Form erfolgt die Unterstützung der Schulen? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) Zu 16.a) und 16.b): In der Region Mitte wurde der Förderverein des John-Lennon-Gymnasiums durch eine Sachspende (Klavier) sowie eine zweckgebundene Geldspende von der Carl- Bechstein-Stiftung unterstützt. In Friedrichshain-Kreuzberg erhält die Jens-Nydahl-Grundschule auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung Mittel der WALL GmbH zur besonderen Förderung 4 leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler sowie die Temple-Grandin-Schule Mittel des Projektfonds Deutsches Lehrerforum 2017. Darüber hinaus liegen dem Senat und den Bezirken keine Erkenntnisse vor. 17.) Welche Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen haben der Senat bzw. die Bezirke in den letzten Jahren untersagt? Zu 17.: Dem Senat sind keine Fälle bekannt. Berlin, den 11. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 Anlage 2 Muster Sponsoringvertrag zwischen dem Land Berlin vertreten durch [geförderte Einrichtung, Behörde etc.] [Anschrift] (im Folgenden „Gesponserte/Gesponserter" genannt) und [Frau/Herrn/Firma] vertreten durch [N;:mie] [Anschrift] (im Folgenden „Sponsorin/Sponsor" genannt) Präambel Anlage 2 Dieser Vertrag wird mit dem gemeinsamen Ziel geschlossen, [die Veranstaltung, das Vorha ben/Projekt etc.] der [geförderte Einrichtung, Behörde etc.] zu fördern. Nähere Angaben: z.B. Name der Veranstaltung, des Vorhabens/Projekts etc., Datum, Ort. § 1 Leistung der Sponsorin/des Sponsors (1) Die Sponsorin/der Sponsor stellt zur Förderung der [geförderte Einrichtung, Behörde etc.] folgende Leistung (Dienst-, Sach-, oder. Geldleistung) [z.B. einmalig, für die Dauer von ... , · mtl.lvierteljährlich] zur Verfügung: [Text] (2) Eine inhaltliche Einflussnahme auf die Erledigung der Aufgaben der [geförderte Einrich tung, Behörde etc.] ist ausgeschlossen. § 2 Leistung der/des Gesponserten (1) Als Gegenleistung verpflichtet sich die/der Gesponserte zur Durchführung folgender Maß nahmen: [z.B. Platzierung des Firmenamens/Firmenlogos auf Webseiten, Broschüren etc.]. Seite 19 von 21 Anlage 3