Drucksache 18 / 16 563 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 24. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2018) zum Thema: Grundstücksvergabe an Genossenschaften nach Ankündigungspolitik der sog. Wohnungsbauoffensive und Antwort vom 05. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16563 vom 24.09.2018 über Grundstücksvergabe an Genossenschaften nach Ankündigungspolitik der sog. Wohnungsbauoffensive Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche genauen Vorgaben sollen nach Auffassung des Senats bei der Vergabe von Grundstücken ab dem 1. September 2018 an Wohnungsbaugenossenschaften gelten? Antwort zu 1: Die Grundstücke sollen Wohnungsbaugenossenschaften im Rahmen von Konzeptverfahren oder direkt zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen ist die Vergabe zeitlich beschränkter Erbbaurechte, wobei für einen Teil der neu entstehenden Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen eingefordert werden. Weitere städtebauliche Kriterien können standortabhängig in Abstimmung mit dem jeweils betreffenden Bezirk definiert werden. Frage 2: Bis wann soll die Zahl „20“ bei der Vergabe von Grundstücken erreicht werden? Antwort zu 2: Der Senat strebt an, dass bis Ende des laufenden Jahres feststeht, welche Grundstücke Wohnungsbaugenossenschaften zum Zwecke des Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt werden können. Anschließend wird jedes Grundstück dem Clusterungsprozess zugeführt, worauf entweder ein Konzeptverfahren oder die direkte Zurverfügungstellung des Grundstücks folgt. 2 Frage 3: Hat der Senat bereits Vorstellungen, um welche Grundstücke es sich bei der Direktvergabe an Genossenschaften handeln soll? Antwort zu 3: Der Senat prüft derzeit die in Frage kommenden Grundstücke. Berlin, den 05.10.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen