Drucksache 18 / 16 565 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2018) zum Thema: Beisetzung des Ehepaares Honecker in der Gedenkstätte der Sozialisten und Antwort vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16565 vom 25. September 2018 über Beisetzung des Ehepaares Honecker in der Gedenkstätte der Sozialisten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1a: Befürwortet der Senat die Idee von Roberto Yañez Betancourt den ehemaligen Generalsekretär des Zentralkomitees der SED, Erich Honecker und dessen Frau Margot Honecker in der Gedenkstätte der Sozialisten beizusetzen? Frage 1b: Wenn dies aus baulichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, erwägt der Senat die Möglichkeit die Gedenkstätte der Sozialisten zu erweitern, um zukünftig weitere Verstorbene aufnehmen zu können? Antwort zu 1a und b: Auf der Gedenkstätte der Sozialisten werden seit 1989 keine Bestattungen mehr vorgenommen. Die Anlage steht unter Denkmalschutz. Das Bezirksamt Lichtenberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Eine Beisetzung der sterblichen Überreste der Familie Honecker in der Gedenkstätte der Sozialisten (GdS) ist nicht möglich. Mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist die GdS geschlossen worden. Das alleinige Verfügungsrecht (Nutzungsrecht) lag beim Zentralkomitee der SED / Protokollabteilung. Die Grabstellen wurden außerhalb der geltenden Friedhofsordnung für die städtischen 2 Friedhöfe der Hauptstadt der DDR, Berlin vom 01.01.1981 durch die vorgenannte Institution vergeben bzw. veranlasst.“ Frage 2: Wie bewertet der Senat die Befürchtung, durch ein Grab der Eheleute Honecker auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde generell, einen Wallfahrtsort für Linksextreme und zur Verherrlichung des Unrechtsregimes in der DDR zu schaffen? Antwort zu 2: Die Entstehung eines Wallfahrtsorts für Personen aus dem linksextremistischen Spektrum sowie zur Verherrlichung der DDR wird als unwahrscheinlich bewertet. Der Zentralfriedhof Friedrichsfelde dient wie alle landeseigenen Friedhöfe der würdigen Bestattung verstorbener Personen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Weltanschauung und ermöglicht den Hinterbliebenen, das Andenken an die Verstorbenen zu pflegen. Der Senat geht davon aus, dass der Friedhof auch in Zukunft nur bestimmungsgemäß genutzt wird. Im Übrigen hat das Bezirksamt Lichtenberg mitgeteilt, dass kein Antrag der Familie auf Vergabe eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte des Zentralfriedhofs Friedrichsfelde für eine Bestattung von Margot und Erich Honecker vorliegt. Frage 3a: Plant der Senat den Forderungen nachzukommen Walter Ulbricht von der Gedenkstätte der Sozialisten in ein anderes Grab auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde umzubetten? Frage 3b: Wenn ja, wann soll dies geschehen? Frage 3c: Wenn nein, gibt es aus der Sicht des Senats Gründe, die die Umbettung Verstorbener von der Gedenkstätte der Sozialisten auf eine andere Grabstelle rechtfertigen würde? Antwort zu 3: Forderungen nach einer Umbettung der sterblichen Überreste von Walter Ulbricht sind dem Senat und dem Bezirksamt Lichtenberg nicht bekannt. Gründe für eine Umbettung sind nicht ersichtlich. Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz