Drucksache 18 / 16 567 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 26. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2018) zum Thema: Kita-Sachkostenberechnung und Antwort vom 10. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16567 vom 26. September 2018 über Kita-Sachkostenberechnung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie genau setzen sich die Sachkosten im Kitakostenblatt zusammen (Auflistung prozentual nach jeweiliger Kostenart)? a. Wenn es keine prozentuale Aufteilung gibt, warum nicht? b. Wenn es keine prozentuale Aufteilung gibt, wie können die Sachkosten dann valide erhoben werden? c. Wenn es keine prozentuale Aufteilung gibt, welche Kosten werden durch die Sachkosten genau abgedeckt (bitte Auflistung aller Kostenarten)? 2. Wie hoch ist der Anteil in den Sachkosten für z.B. Windeln angesetzt? 3. Wie hoch ist der Anteil in den Sachkosten für z.B. Feuchttücher, Taschentücher, Desinfektionsmittel und Reinigungsmittel angesetzt? 4. Welchen Anteil an den Sachkosten haben die Mietkosten? 5. Werden die Mietkosten für alle Stadtteile in gleicher Höhe angesetzt? Wenn ja: Wie kann dieser Betrag bei der unterschiedlichen Mietkostensituation in der Stadt den unterschiedlichen Miethöhen, die die Kitaträger zu zahlen haben, gerecht werden? Zu 1. bis 5.: Gemäß Teil VII § 23 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) erfolgt die Finanzierung von Tageseinrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe auf Grundlage einer landesweiten Leistungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung und den Trägern der freien Jugendhilfe. Gemeinsam mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA) und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS e.V.) wurde daher die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) geschlossen. Nach § 20 Abs. 1 KitaFöG gelten die Finanzierungsregelungen des Teils VII analog für die öffentlichen Einrichtungen der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin. - - 2 Im Jahr 1999 wurde das bisherige Platzgeldsystem abgelöst und durch ein einheitliches, vereinfachtes und rechtlich verbindliches Finanzierungssystem, orientiert an den Vorgaben der differenzierten Angebotsstruktur und Vergleichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen gemäß Kindertagesbetreuungsgesetz und Kita-Kostenbeteiligungsgesetz, ersetzt und eingeführt . Dabei wurden die zur Finanzierung der Leistungen erforderlichen Personal- und Sachkosten auf empirischer Basis der Ist-Ausgaben ermittelt und als kindbezogene Pauschalen festgesetzt. Diese Kostensätze sind in den Kostenblättern der RV Tag erstmals für das Jahr 1999 niedergelegt worden und werden regelmäßig verhandelt/fortgeschrieben. Sie variieren je nach Alter und Betreuungsumfang der betreuten Kinder. Sie spiegeln nicht die tatsächlichen Ausgaben der Träger wider, die unterschiedlichste Kostenstrukturen haben. Im Rahmen des Berliner Kita-Gutscheinverfahrens erhalten die Träger die beschriebenen kindbezogenen Pauschalen, die insoweit keine Festlegung zwischen Personal- und Sachkosten bedeuten. Die Träger können zwischen Personal- und Sachmitteln quer finanzieren . Dabei sollen sie im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung möglichst flexibel und entsprechend eigener Prioritätensetzungen über den Einsatz der Mittel bestimmen. Prozentuale Anpassungen der Sachkosten gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 RV Tag orientieren sich folglich ausschließlich an ihrer Gesamtsumme. Nach § 22 Abs. 3 KitaFöG beinhalten die Sachkosten die Aufwendungen für die Kaltmiete, die laufende Unterhaltung und den Erhalt der Einrichtung, die notwendige Rücklagenbildung sowie die sonstigen laufenden Kosten einschließlich des notwendigen Beschäftigungsmaterials . Sachkosten sind ferner die Kosten des hauswirtschaftlichen Aufwandes, die Verpflegungskosten, die Kosten für Personal- und Haushaltsangelegenheiten sowie Aufwendungen für Fachberatung. Die Sachkostenpauschale berücksichtigt nach § 4 Abs. 1 RV Tag abschließend alle Aufwendungen des Trägers für die Reinigung, Verpflegung, Betriebsbewirtschaftung, für Gebäude- und Grundstück/Außenanlagen einschließlich Spielgeräten, für die Verwaltung und das Qualitätsmanagement. Den berlinweit steigenden Mieten wurde insbesondere mit dem Abschluss der Neuverhandlungen zur Anpassung der Personal- und Sachkosten Ende 2017 entsprochen, der wichtige Ergebnisse der zuvor durchgeführten sogenannten Gestehungskostenanalyse berücksichtigte. Die Sachkosten werden bis 2020 zusätzlich um insgesamt 10,4 % angehoben (jeweils 3 % in den Jahren 2018 und 2020 und jeweils 2 % in den Jahren 2019 und 2021). Die Erhöhung der Sachkosten jeweils zu Beginn eines neuen Jahres (01.01.) orientiert am Verbraucherpreisindex, mindestens jedoch in Höhe von jährlich 1 % bleibt hiervon unberührt. Berlin, den 10. Oktober 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie