Drucksache 18 / 16 568 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 26. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2018) zum Thema: Versorgung mit Schulessen in Berlin 2018 und Antwort vom 10. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16568 vom 26. September 2018 über Versorgung mit Schulessen in Berlin 2018 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Er hat deshalb die Bezirke um Zuarbeit gebeten. 1. Wie viele Schulen in Berlin sind regelmäßig mit Schulessen versorgt? Zu 1.: An allen Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie der Primarstufe von Gemeinschaftsschulen erhalten die Kinder regelmäßig ein Mittagessen. An 160 Schulen wird nach Auskunft von 10 Bezirken in der Sekundarstufe I ein Mittagessen angeboten. Für zwei Bezirke haben die Schulämter keine Auskunft gegeben. 2. Wie viele Schulen in Berlin sind regelmäßig nicht mit Schulessen versorgt? Zu 2.: Nach Auskunft von 10 Schulämtern wird an insgesamt 19 Schulen in der Sekundarstufe I kein Mittagessen angeboten. 3. Was sind die Gründe für die nicht stattfindende Versorgung mit Schulessen? 4. Waren diese Gründe schon längerfristig bekannt? 5. Wenn ja, warum wurden nicht entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung von Schulessen eingeleitet? 6. Wie kann gewährleistet werden, dass an allen Schulen Schulessen angeboten wird? Zu 3. bis 6.: - - 2 Die Gründe dafür, dass kein Mittagessen vorgehalten wird, sind vielschichtig und nicht verallgemeinerbar. Häufig genannt werden die Akzeptanz des Mittagessens, eine zu kleine oder nicht vorhandene Mensa und ein zu hoher Preis. Insbesondere hinsichtlich der Akzeptanz wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Seit 2016 kann in der Sekundarstufe I neben einem Tellergericht zielgruppenspezifisch auch ein „take away“ Gericht angeboten werden. Ergänzend können sich Schulen von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und der Servicagentur Ganztägig lernen beraten lassen. Ziel der Beratung ist die Einrichtung eines Mittagessensausschusses sowie die Optimierung der zeitlichen Strukturen. Grundlegend für die Aktzeptanz des Mittagessens ist die Planung von Zeit im Rahmen des schulspezifischen Rhythmisierungskonzepts. 7. Wie steht der Senat zu einer Schulspeisungspflicht, wie sie verschiedene Schulen über die Schulordnung eingeführt haben? Zu 7.: Grundschulen und Integrierte Sekundarschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sind Ganztagsschulen. Nach § 19 Absatz 2 Schulgesetz soll an Ganztagsschulen ein Mittagessen angeboten werden. Berlin, den 10. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie