Drucksache 18 / 16 569 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2018) zum Thema: Schreiben lernen und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 569 vom 27. September 2018 über Schreiben lernen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Methoden werden in welcher Verbreitung an den Berliner Schulen zum Erlernen des Schreibens angewandt? (Bitte Auflistung der Methoden und die Angabe darüber an wie vielen Schulen welche Methode angewandt wird.) Zu 1.: Methoden der Unterrichtsgestaltung und verwendete Lehr-Lernmaterialien in einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen werden statistisch nicht erhoben. 2. Wenn keine Datenlage dazu vorhanden ist, warum nicht? Zu 2.: Wie bereits in der Antwort des Senats auf die Frage 2 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13 603 vom 13. März 2018 mitgeteilt, entscheiden Lehrkräfte gemäß § 67 des Schulgesetzes (SchulG) auf Grundlage der Inhalte und Ziele des Rahmenlehrplans (RLP) in den Fachkonferenzen in eigener Verantwortung darüber, welche Methoden und Materialien unter den schulischen Bedingungen und mit Bezug auf den individuellen Förderbedarf eines jeden Kindes am geeignetsten erscheinen und in welcher Form sie diese einsetzen. 3. Wenn keine Datenlage vorhanden ist, warum kann die Senatsverwaltung dann öffentlich die Aussage treffen, dass man davon ausgeht, dass überwiegend die „Fibelmethode“ angewandt wird? 2 Zu 3.: Nach den der Schulaufsicht vorliegenden Informationen, die auf Hospitationen in Schulen, Gesprächen mit Schulleitungen sowie Auskünften der Fachberaterinnen und Fachberater für die Schulanfangsphase beruhen, arbeiten die Lehrkräfte in Berliner Grundschulen in der Regel mit einem, mitunter auch mit mehreren Fibellehrwerken. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass alle heutigen, gängigen Materialien der Verlage die systematische Einführung der Buchstaben in Kombination mit dem angeleiteten und zunehmend orthografisch orientierten Schreiben mit einer Anlauttabelle vereinen. 4. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen an einer Schule verschiedene Methoden zum Erwerb der Fähigkeit des Schreibens angewandt werden? (in derselben Klassenstufe und klassenstufenübergreifend) Zu 4.: Schulanfängerinnen und Schulanfänger verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb. Um den Unterricht in der Schulanfangsphase anschlussfähig zu gestalten, obliegt es der didaktischmethodischen Kompetenz der Lehrkräfte, den Lernbedürfnissen jedes Kindes mit individuellen Lernangeboten gerecht zu werden. Das dafür passende didaktischmethodische Vorgehen in Verbindung mit den hierfür einzusetzenden Lehr- Lernmaterialien wählen die Lehrkräfte auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Rahmenlehrplans und der schulinternen Festlegungen in eigener Verantwortung aus (vgl. auch Antwort zur Frage 2). 5. Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Landes Brandenburg, ab dem kommenden Schuljahr ausschließlich mit der „Fibelmethode“ zu arbeiten? Zu 5.: Der Senat bewertet bildungspolitische Entscheidungen anderer Länder nicht. Berlin, den 11. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie