Drucksache 18 / 16 577 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2018) zum Thema: Stationäre Geräte zur Überwachung von Rotlichtverstößen – Datenlage für das Jahr 2017 sowie das erste Halbjahr 2018 und Antwort vom 08. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16577 vom 27. September 2018 über Stationäre Geräte zur Überwachung von Rotlichtverstößen – Datenlage für das Jahr 2017 sowie das erste Halbjahr 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele fest installierte Geräte zur Überwachung von Rotlichtverstößen gab es in Berlin zum Stichtag 31. Dezember 2017 und 30.06.2018? Zu 1.: Bei der Polizei Berlin befanden sich zum Jahresende 2017 insgesamt 16 und zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 17 stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen im Bestand. 2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten? Zu 2.: Die 17 stationären Rotlichtüberwachungsanlagen befinden sich an folgenden Standorten: 13405 Berlin, Scharnweberstraße / Antonienstraße 13467 Berlin, Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm 10439 Berlin, Bornholmer Straße / Schönhauser Allee 13359 Berlin, Osloer Straße / Koloniestraße 10409 Berlin, Prenzlauer Allee / Ostseestraße 10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee (neu) 13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg 14052 Berlin, Theodor-Heuss-Platz 2 10785 Berlin, Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße 10717 Berlin, Bundesallee / Güntzelstraße 10779 Berlin, Bundesallee / Nachodstraße 10827 Berlin, Innsbrucker Platz 12099 Berlin, Oberlandstraße / BAB 100 12099 Berlin, Tempelhofer Damm / BAB 100 Seite 2 von 3 10961 Berlin, Mehringdamm / Bergmannstraße 10963 Berlin, Hallesches Ufer / Schöneberger Straße. 3. Wurden im Jahr 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 neue Überwachungsgeräte installiert und falls ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 3.: Im April 2018 wurde eine neue Anlage am Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in Betrieb genommen. Die Kosten für die Installation betrugen 107.481,85 Euro. 4. Wie hoch sind jeweils die Kosten für Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung der Geräte und in welchem Rhythmus erfolgen jeweils Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung unter welchem Personalaufwand (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, Standort sowie Personalund Sachkosten)? Zu 4.: Die Gesamtkosten für den Betrieb (Wartung, Eichung, Reparaturen und Strom) aller stationären Rotlichtüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2017 auf 62.187,40 Euro, die Betriebskosten im ersten Halbjahr 2018 betrugen 32.370,78 Euro. Die Wartung der einzelnen Anlagen erfolgt vierteljährlich. Jede Messanlage wird in einem Zweijahresrhythmus geeicht. Im Rahmen der Funktionsüberwachung und Datenauslesung werden die Standorte im ca. 14-tägigen Abstand aufgesucht. Eine anlagenspezifische Kostenaufstellung ist nicht möglich, Personalkosten werden nicht gesondert erfasst. 5. Wie hoch waren 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 jeweils die Kosten für den Betrieb eines Überwachungsgerätes (bitte Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)? Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Insofern betrugen die Betriebskosten pro Anlage im Jahr 2017 durchschnittlich 3.886,71 Euro und 1.904,16 Euro im ersten Halbjahr 2018. 6. Wie oft wurden im Jahr 2017 und bis zum 30.06.2018 Geräte zur Überwachung von Rotlichtverstößen beschädigt und hatte dies Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Geräte (erbitte gesonderte Auflistung nach Jahr und Standort)? Zu 6.: Im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 wurden jeweils zwei Fälle von Sachbeschädigungen an folgenden Anlagen festgestellt: Örtlichkeit Feststellungszeitpunkt Auswirkungen Mehringdamm / Bergmannstraße Oktober 2017 Abschaltung der Anlage bis zur Reparatur Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg November 2017 Abschaltung der Anlage bis zur Reparatur Hallesches Ufer / Schöneberger Straße Mai 2018 Abschaltung der Anlage bis zur Reparatur Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee Mai 2018 keine Seite 3 von 3 7. Wie viele Rotlichtverstöße wurden 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 durch stationäre Geräte zur Überwachung von Rotlichtverstößen erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)? Zu 7.: Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Standort Bei der Bußgeldstelle eingegangene Verstöße 2017 1. 1. Halbjahr 2018 Großer Stern / Altonaer Straße 13.601 1.390 Siemensdamm / Nikolaus - Groß - Weg 6.737 2.086 Tempelhofer Damm / BAB A 100 5.014 672 Theodor - Heuss - Platz 2 2.782 490 Hallesches Ufer / Schöneberger Straße 2.608 1.264 Bornholmer Straße / Schönhauser Allee 2.308 1.156 Reichpietschufer / George - C. - Marshall - Brücke 2.238 2.411 Osloer Straße / Koloniestraße 2.190 4.000 Bundesallee / Nachodstraße 2.009 1.912 Bundesallee / Güntzelstraße 1.565 726 Innsbrucker Platz 1.316 437 Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm 1.312 812 Mehringdamm / Bergmannstraße 1.135 2.040 Oberlandstraße / BAB A 100 886 211 Scharnweberstraße / Antonienstraße 722 29 Prenzlauer Promenade / Ostseestraße 531 220 Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee 0 2.234 Gesamtzahl 46.954 22.090 (2017: Stand 01.01.2018, 1. Halbjahr 2018: Stand 01.10.2018) 8. Wie hoch war 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären Geräten festgestellten Rotlichtverstößen vereinnahmten Bußgelder? Zu 8.: Im Jahr 2017 betrug die Summe der Bußgelder insgesamt 4.227.914,73 Euro. Im ersten Halbjahr 2018 lag die Summe bei 2.247.860,10 Euro. Berlin, den 08. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport