Drucksache 18 / 16 578 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2018) zum Thema: Tarifbeschäftigte der Berliner Polizei (I) und Antwort vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16578 vom 27. September 2018 über Tarifbeschäftigte der Berliner Polizei (I) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tarifbeschäftigte werden seit dem Jahr 2015 im Ermittlungsdienst der Kriminalpolizei in den Direktionen mit welchen konkreten Aufgaben verwendet? 2. Welche, insbesondere welche hoheitlichen Befugnisse haben die im Bereich der Kriminalpolizei in den Direktionen eingesetzten Tarifbeschäftigten? Zu 1. und 2.: Tarifbeschäftigte im Ermittlungsdienst (in Vollzeitäquivalenten) * 2015 (Stichtag 31.12.2015) 2016 (Stichtag 31.12.2016) 2017 (Stichtag 31.12.2017) 2018 (Stichtag 31.07.2018) Direktion 1 - Referat Kriminalitätsbekämpfung 11,62 16,62 20,00 20,00 Direktion 2 - Referat Kriminalitätsbekämpfung 11,72 15,18 18,57 17,79 Direktion 3 - Referat Kriminalitätsbekämpfung 12,21 15,69 17,73 16,60 Direktion 4 - Referat Kriminalitätsbekämpfung 11,37 14,42 16,44 16,23 Direktion 5 - Referat Kriminalitätsbekämpfung 12,67 12,67 17,65 19,53 Direktion 6 - Referat Kriminalitätsbekämpfung 16,03 20,92 25,11 24,22 insgesamt 75,62 95,50 115,50 114,37 * Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum jeweiligen Stichtag hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. Angaben ab dem Jahr 2017 mit beurlaubten Dienstkräften Tarifbeschäftigte im Ermittlungsdienst (TB iE) verfügen nicht über hoheitliche Befugnisse . Zu den konkreten Aufgaben der TB iE gehören im Wesentlichen unterstützende Tätigkeiten zur Entlastung des Polizeivollzugsdienstes. Seite 2 von 2 Dazu zählen insbesondere: - Entlastung der kriminal- und schutzpolizeilichen Sachbearbeitung durch Ausführung von einfach strukturierten, schematischen Ermittlungstätigkeiten nach Bewertung und Anweisung durch Vollzugsdienstkräfte, - Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen mit einfach strukturierten, schematischen Sachverhalten mittels des polizeilichen Landessystems zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) im Rahmen des konkreten Vorganges bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft, - Fertigung von POLIKS-Anwendungsfällen und deren Ersteingabe sowie Folgeeingaben , hauptsächlich aufgrund schriftlich eingehender Anzeigen sowie Anzeigen über die Internetwache Berlin, - Selbstständige Bearbeitung schriftlicher Anzeigen im Zuständigkeitsbereich sowie Anlage und Führung von Ermittlungsakten, - Erlangung von Abfrage- und Auskunftsergebnissen aus den polizeilichen und behördlichen Datensystemen im Rahmen der Zuständigkeit und jeweiligen Berechtigung , - Anschreiben von Geschädigten, Verdächtigen, Zeugen, Institutionen etc. im Rahmen der Deliktsbearbeitung, - Schriftliche und telefonische Anfragen (Ermittlungen) bei Geschädigten, Zeugen und anderen Beteiligten, - Einholung von Strafanträgen und Auswertung der Ermittlungsergebnisse im Rahmen des Aufgabengebietes. 3. Welche Befugnisse fehlen den Tarifbeschäftigten im Vergleich zu den verbeamteten Kollegen, die im Bereich der Kriminalpolizei in den Direktionen verwendet werden? 4. Welche Aufgaben und Befugnisse könnten den Tarifbeschäftigten übertragen werden, um die verbeamteten Bediensteten der Berliner Polizei, die im Bereich der Kriminalpolizei in den Direktionen tätig sind, zu entlasten? Zu 3. und 4.: Die TB iE entlasten durch die oben benannten Aufgaben den Polizeivollzugsdienst schon jetzt nachhaltig. Die Tätigkeiten ergeben sich aus der Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK), die für den Einsatz von TB iE bei der Polizei Berlin bindend sind. Für eine Wahrnehmung (weiterer) bestimmter polizeilicher und hoheitlicher Aufgaben besteht keine rechtliche Grundlage. Erforderlich wäre hierfür eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei (PDieVO). Berlin, den 09. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport