Drucksache 18 / 16 586 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2018) zum Thema: Datei „Gewalttäter Sport“ und Antwort vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Tas (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16586 vom 28. September 2018 über Datei „Gewalttäter Sport“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Initiativen wurden seitens des Senates bisher unternommen, die Datei „Gewalttäter Sport“ abzuschaffen bzw. deren Abschaffung in den entsprechenden Gremien anzuregen? 2. Wie ist der derzeitige Arbeitsstand zur Umsetzung der Initiative? Zu 1. und 2.: Ein erster Vorstoß auf Fachgremienebene der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK) ist erfolgt. 3. Wie viele Personen mit Wohnort Land Berlin sind aktuell in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst (bitte nach Verein auflisten)? 4. Wie hat sich die Anzahl der in der Datei erfassten Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 3. und 4.: Bei der Datei „Gewalttäter Sport“ handelt es sich um eine beim Bundeskriminalamt auf der Grundlage des § 29 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) geführte Verbunddatei. Auf diese hat die Berliner Polizei als Verbundteilnehmer zwar Zugriff, allerdings sind ihr die gewünschten Recherchen nicht möglich, da als Abfragekriterien lediglich die Datenwerte „Name“, „Vorname“ und „Geburtsdatum“ zur Verfügung stehen. Nach der Errichtungsanordnung zur Datei „Gewalttäter Sport“ ist die Speicherung der Meldeanschrift und somit eine verbindliche Zuordnung einer Person zum Land Berlin Seite 2 von 2 nicht vorgesehen. Eine diesbezügliche Recherche ist somit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund kann der Senat die obigen Fragen nicht beantworten. Berlin, den 12. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport