Drucksache 18 / 16 587 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2018) zum Thema: Datei „Szenekunde Sport“ und Antwort vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Tas (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16587 vom 28. September 2018 über Datei „Szenekunde Sport“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist der Senat der Auffassung, dass bei der Erfassung und Verarbeitung von Daten aus der Datei „Szenekunde Sport“ zukünftig die Regularien der neuen Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt werden müssen? a) Wenn nein, bitte begründen. b) Wenn ja, welcher genaue Handlungsbedarf besteht für eine entsprechende Anpassung? Zu 1.: Nein. Die Datei „Szenekunde Sport“ dient der Ermittlung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und fällt somit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates. Diese Datenschutzrichtlinie wurde mit Erlass des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) in das nationale Recht umgesetzt. Die Datenschutzgrundverordnung kommt gemäß ihrem Art. 2 Abs.2 d) nicht zur Anwendung. 2. Ist der Senat der Auffassung, dass sich aus den §§ 66, 67 BDSG – n.F. mit Geltung vom 25.05.2018 – eine Informationspflicht gegenüber gespeicherten Personen in der Datei „Szenekunde Sport“ ergibt? a) Wenn nein, bitte begründen. b) Wenn ja, ist der Senat diesbezüglich bereits tätig geworden und worin bestand die genaue Umsetzung? Zu 2.: Nein. Der Anwendungsbereich des BDSG ist nicht eröffnet (s. dort § 1 Abs.1 Nr. 2). Es gilt das neue Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) vom 13. Juni 2018. Die dort in § 42 geregelte Pflicht zur Benachrichtigung der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen besteht nur, soweit sie in speziellen Rechtsvorschriften vorgesehen oder angeordnet ist. Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich der Seite 2 von 4 Speicherung von Daten in der Datei „Szenekunde Sport“ nicht erfüllt. Es kommen nur die allgemeinen Informationspflichten zu Datenverarbeitungen nach § 41 BlnDSG zum Tragen. 3. Ist die jetzt vorhandene Datei „Szenekunde Sport“ auf der Grundlage einer neuen Errichtungsvorschrift geschaffen worden? a) Wenn ja, bitte Bekanntgabe der Errichtungsanordnung. b) Wenn nein, auf welcher Grundlage besteht die Datei „Szenekunde Sport“? Zu 3.: Die aktuelle Datei „Szenekunde Sport“ basiert auf der Errichtungsanordnung vom 18. Oktober 2017. 4. Wie viele Personen sind aktuell in der Datei „Szenekunde Berlin“ erfasst (nach Verein und Kategorie (A, B, C) auflisten) und wie hat sich die Zahl in den vergangenen Jahren im Verhältnis zur vorherigen Datei „Sportgewalt Berlin“ in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 4.: Bei Personen der Kategorie A handelt es sich um Zuschauer, von denen kein polizeilich relevantes Verhalten ausgeht. Eine Erhebung und Speicherung von Daten zu diesen Personen findet daher nicht statt. Mit Stand vom 1. Oktober 2018 setzt sich der Gesamtbestand der Datei „Szenekunde Sport“ wie folgt zusammen (Hinweis: 47 Personen unterstützen zwei Vereine, 1 Person drei Vereine, daher werden diese auch mehrfach gezählt): Vereinszugehörigkeit Insgesamt Kategorie B Kategorie C Hertha BSC 478 418 60 1.FC Union Berlin 399 345 54 BFC Dynamo 305 195 110 BFC Viktoria 1889 1 1 0 EHC Eisbären Berlin 1 1 0 SV Lichtenberg 47 2 1 1 Tennis Borussia Berlin 5 3 2 TSV Rudow 1888 1 1 0 SV Babelsberg 03 6 4 2 Deutsche Fußball- Nationalmannschaft 5 2 3 FC Energie Cottbus 3 2 1 1.FC Köln 1 1 0 1.FC Lok Leipzig 1 1 0 1.FC Magdeburg 6 2 4 BV Borussia Dortmund 3 3 0 Chemnitzer FC 1 0 1 ES Jungfüchse Weißwasser 1 1 0 FC Erzgebirge Aue 1 0 1 FC Hansa Rostock 8 7 1 FC Schalke 04 1 1 0 FC St. Pauli 1 1 0 Hamburger SV 1 1 0 Seite 3 von 4 Karlsruher SC 4 4 0 SV Werder Bremen 2 2 0 TSV 1860 München 1 1 0 VfL Bochum 1 1 0 Frankfurter FC Viktoria 91 1 1 0 FC Bayern München 2 2 0 Retrograd liegen der Polizei Berlin nur die Daten für die Fans der Berliner Vereine vor. Die folgenden Zahlen wurden zum jeweiligen Saisonende erhoben: Saison Hertha BSC 1. FC Union BFC Dynamo Tennis Borussia EHC Eisbären Kat. B Kat. C Kat. B Kat. C Kat. B Kat. C Kat. B Kat. C Kat. B Kat. C 2007/08 160 25 400 30 350 80 30 5 0 0 2008/09 160 30 400 30 350 75 20 2 0 0 2009/10 160 30 400 30 350 75 20 2 0 0 2010/11 350 47 400 25 350 75 20 0 0 0 2011/12 350 54 400 30 350 75 20 0 0 0 2012/13 380 65 440 45 370 85 0 0 0 0 2013/14 400 80 350 50 370 110 0 0 20 0 2014/15 400 60 350 50 400 110 10 0 0 0 2015/16 400 70 350 50 400 110 10 0 0 0 2016/17 414 59 437 46 266 103 3 0 0 0 5. Sind alle Daten aus der Datei „Sportgewalt Berlin“ in die Datei „Szenekunde Sport“ übernommen worden? Zu 5.: Nein. Aufgrund der neuen Errichtungsanordnung für die Datei „Szenekunde Sport“ sind mehrere Datenfelder der Datei „Gewalttäter Sport“ entfallen. 6. Wie wird mit der Löschung von Daten aus der Datei „Szenekunde Sport“ bzw. mit den gelieferten Daten zur Datei „Gewalttäter Sport“ verfahren? Zu 6.: In die Software der Datei „Szenekunde Sport“ ist eine automatisierte Prüffristenüberwachung inklusive Löschroutine implementiert. Die Prüffristen für die Löschung der Daten ergeben sich für Personen, die als Verdächtige bzw. Beschuldigte einer Straftat erfasst wurden, aus § 1 der Berliner Prüffristenverordnung. Daten zu Personen, die als Adressaten gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gespeichert wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) geprüft und gelöscht. Prüffristen und Speicherungsdauer von in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten personenbezogenen Daten richten sich nach den Regelungen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG). Seite 4 von 4 7. Erfolgt eine Löschung bei Einstellung des Verfahrens oder nach Freispruch? Zu 7.: Im Rahmen der Prüffristenüberwachung werden Verfahrenseinstellungen und Freisprüche berücksichtigt. Gegebenenfalls erfolgt eine Datenberichtigung oder -löschung. 8. Werden die Daten unter Umständen noch an anderen Stellen als in der Datei „Szenekunde Berlin“ gespeichert? Zu 8.: Nein. 9. Werden die Backups der Dateien gelöscht? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum? b) Wenn nein, bitte begründen. Zu 9.: Ja. Die Löschung der Backups erfolgt nach spätestens 14 Tagen. 10. Gibt es neben der Datei „Gewalttäter Sport“ und der Datei „Szenekunde Sport“ weitere Sammlungen personenbezogener Daten im Land Berlin, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen? a) Wenn ja, welche und durch wen werden sie erhoben? b) Wie viele Personen sind dort aus welchen Gründen erfasst? c) Werden die betroffenen Personen über die Eintragung informiert? 11. Gibt es neben der Datei „Gewalttäter Sport“ und der Datei „Szenekunde Sport“ weitere Sammlungen, die von szenekundigen Beamten des Landes Berlin erfasst werden? Wenn ja, für welche Vereine erfolgt die Erfassung? Zu 10. und 11.: Nein. Berlin, den 12. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport