Drucksache 18 / 16 588 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2018) zum Thema: Vorgehen der Berliner Polizei gegen Fußballfans und Antwort vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 588 vom 28. September 2018 über Vorgehen der Berliner Polizei gegen Fußballfans ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat die Berliner Polizei am 26.03.2016 im Rahmen eines Polizeieinsatzes am Hackeschen Markt bei einer Auseinandersetzung zwischen deutschen und englischen Fußballanhängern bzw. haben die dort eingesetzten Einsatzhundertschaften mit a) verdeckten Ermittlern, b) Tatbeobachtern, c) Zivilbeamten gearbeitet? Zu 1. a: Aus Gründen des Geheimschutzes erteilt der Senat von Berlin dazu keine Auskünfte. Zu 1. b: Nein. Zu 1. c: Anlässlich des genannten Einsatzes wurden Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Hackeschen Markts eingesetzt. 2. Arbeitet die Berliner Polizei im Rahmen von Strafverfahren gegen Fußballfans oder in sonstigen Strafsachen mit sogenannten Prozessbeobachtern zusammen, welche im Auftrag der Berliner Polizei Strafverfahrensprozesse beobachten und in der Hauptverhandlung anwesend sind? Wenn ja, in wie vielen Verfahren sind derartige Prozessbeobachter eingesetzt worden und welche Kosten sind dabei entstanden? Zu 2.: Nein. 3. Sind die Zivilbeamten der Berliner Polizei – insbesondere aus dem LKA 645 – bei ihren Einsätzen in und um die Berliner Fußballstadien bewaffnet? Wenn ja, wie viele Beamte haben im Jahr 2018 eine Schusswaffe mit sich getragen (bitte nach Spiel und Verein auflisten)? 2 Zu 3.: Grundsätzlich sind alle Vollzugsdienstkräfte der Polizei Berlin im Außendienst bewaffnet. 4. Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wird, ist aus der Sicht des Senats eine solche Bewaffnung notwendig? Zu 4.: Ja. Auch wenn der Einsatz von Schusswaffen nur unter äußerst restriktiven Voraussetzungen in Betracht kommt, gehört es zu den Kernaufgaben jeder Polizeidienstvollzugskraft, in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen, aber auch zur Eigensicherung, einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gefahr abzuwenden. Hierbei kann der Einsatz der Schusswaffe ein geeignetes Mittel darstellen. Berlin, den 16. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport