Drucksache 18 / 16 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2018) zum Thema: Kampf gegen die Rockerkriminalität - Was ist am „Germanenhof“ los? (II) und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16591 vom 25. September 2018 über Kampf gegen die Rockerkriminalität – was ist am „Germanenhof“ los? (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer sind die derzeitigen Betreiber der Lokalität „Germanenhof“ in der Zingster Straße 12 (13051 Berlin) und haben die Betreiber kürzlich gewechselt, bzw. liegt eine Kündigung des laufenden Mietvertrages vor? 2. Wenn es zu einer Kündigung kam, wann erfolgte diese, durch wen und bis wann läuft, bzw. lief der Mietvertrag für die Lokalität? Zu 1. und 2.: Hinsichtlich der Betreiber der Lokalität wird auf die Beantwortung der Drucksache Nr. 18/16083, Frage 2 verwiesen. Ein kürzlicher Betreiberwechsel ist dem Ordnungsamt Lichtenberg von Berlin weder angezeigt, noch bekannt geworden. Bei Mietverträgen handelt es sich um privatrechtliche Verträge. Die Vorlage eines Mietvertrages ist im Gaststättenerlaubnisverfahren nicht zwingend erforderlich. Dem Senat liegen zum Mietvertrag keine Erkenntnisse vor. 3. Welchen Kenntnisstand hat der Senat über die zukünftige Nutzung der Lokalität und gegebenenfalls über deren neue Betreiber? Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu 1. und 2. verwiesen. 4. In wessen Eigentum befindet sich der Gebäudekomplex in der Zingster Straße 12 in 13051 Berlin und seit wann? Zu 4.: Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden unter den Voraussetzungen des § 17 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) gewährt und unterliegen zudem den Forderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Eigentümerangaben, die gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 und 3 VermGBln gewährt werden können, genügt Seite 2 von 2 daher nicht nur die Darlegung eines berechtigten Interesses, sondern müssen Auskunftssuchende/Antragstellende in jedem Einzelfall glaubhaft machen, dass ein berechtigtes Interesse an den Daten gerechtfertigt ist. Die Berliner Vermessungsämter (Fachbereiche Vermessung der Bezirke) stellen dafür geeignete Antragsformulare sowie ein „Merkblatt zum Antrag auf Auskunft / Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nach § 17 Abs. 1 Satz 3 VermGBln -“ zur Verfügung, welche unter dem Link https://www.berlin.de/vermessungsaemter/ zu finden sind. Berlin, den 11. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport.