Drucksache 18 / 16 592 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2018) zum Thema: Kampf gegen die Rockerkriminalität – Sind die Berliner Haftanstalten bald voller Rocker? (III) und Antwort vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16592 vom 25. September 2018 über Kampf gegen die Rockerkriminalität - Sind die Berliner Haftanstalten bald voller Rocker? (III) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen aus dem Bereich der Rockerkriminalität sitzen derzeit in den Berliner Haftanstalten und wie hat sich ihre Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Aufstellung nach JVAs, Untersuchungshaft sowie JSA erbeten.) Zu 1.: Aufgrund zum Teil mehrjähriger Verurteilungen und somit jahresübergreifender Unterbringungen in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) sowie Verlegungen innerhalb des Berliner Justizvollzuges während eines Kalenderjahres beinhalten die nachfolgenden Einzelangaben zum Teil Mehrfachzählungen der Gefangenen aus dem Bereich der Rockerkriminalität. Es wird daher keine Gesamtanzahl abgebildet und für die zurückliegenden Jahre lässt sich auch keine Unterscheidung zwischen Untersuchungshaft (U-Haft) oder Strafhaft vornehmen, da oftmals eine Überleitung von der Untersuchungs- zur Strafhaft nach Rechtskraft des Urteils stattfindet. Justizvollzugsanstalt (JVA) 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (bis 30.09.) JVA Moabit 33 35 30 25 21 17 (16 x U-Haft) JVA Tegel 6 10 18 20 22 14 JVA Heidering 2 6 6 7 5 3 JVA Plötzensee 0 0 1 1 1 0 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 15 19 12 9 3 3 Jugendstrafanstalt Berlin 0 0 0 0 0 1 (U-Haft) 2. Welche speziellen Schulungsmaßnahmen für das Justizpersonal zum Thema „Rockerkriminalität“ fanden in den letzten fünf Jahren statt, wie wurden diese angenommen und erfolgten sie in Kooperation mit dem LKA 42? (Aufstellung der letzten fünf Jahre erbeten.) Zu 2.: Hinsichtlich der Ausgestaltung sowie der Auslastung in den Jahren 2013 bis 2016 wird auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10939 vom 30. März 2017 Bezug genommen . Im Jahr 2017 fanden drei Veranstaltungen mit insgesamt 57 Teilnehmenden statt. Im Jahr 2018 ist bisher ein Seminar mit 20 Teilnehmenden durchgeführt worden und ein weiteres ist geplant. 2 Zudem wird das Thema „Rockerkriminalität“ seit Jahren für alle Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst für den allgemeinen Vollzugsdienst im theoretischen Unterricht im Fach Kriminologie in Hinblick auf Formen der „Rockerkriminalität“ und Organisationsstrukturen von Rockergruppierungen behandelt. 3. Gab es in den letzten fünf Jahren Übergriffe von Personen aus dem Rockermilieu auf Justizvollzugsbeamte bzw. Angestellte der Haftanstalten? (Wenn ja, wird Aufstellung nach Jahr und Anstalt erbeten.) Zu 3.: Für den Zeitraum bis zum Jahr 2016 wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18163 vom 24. Februar 2016 verwiesen. Es sind seitdem keine weiteren Fälle hinzugekommen. 4. Wurden in den letzten fünf Jahren Drogen und Handys in den Hafträumen von Personen aus dem Rockermilieu gefunden? (Wenn ja, wird Aufstellung nach Anstalt sowie Art und Menge der Funde erbeten.) Zu 4.: In der JVA Plötzensee sowie der Jugendstrafanstalt waren keine diesbezüglich zuzuordnenden Funde zu verzeichnen. Seitens der JVA des Offenen Vollzuges Berlin und der JVA Moabit werden keine nach Inhaftiertengruppen differenzierenden statistischen Erfassungen von aufgefundenen Mobiltelefonen oder Drogen vorgenommen. Die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/17769 und Nr. 18/13950 bezogen sich auf die Angeklagten im sogenannten „Wettbüroprozess“, bei denen eine namentliche Zuordnung möglich war. Insofern wird auch hier auf die Antworten zu den Fragen 11 bzw. 3 verwiesen. Im Jahr 2018 sind bei diesem konkreten Personenkreis 2 Handyfunde dazu gekommen. Zudem gab es insgesamt 3 Drogenfunde (1,8 g Haschisch, 0,1 g Amphetamine und 0,6 g Marihuana). In der JVA Tegel wurden im nachgefragten Zeitraum 8 Handys bei Personen aus dem Rockermilieu sichergestellt. In der JVA Heidering wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt 4 Handys und ausschließlich im Jahr 2017 folgende einzelne Betäubungsmittel bei diesem Gefangenenklientel gefunden: 24,3 g Haschisch und 12 Tabletten Subutex, 0,21 g Subutex, 3,57 g Haschisch sowie 0,44 g Haschisch. Berlin, den 12. Oktober 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung