Drucksache 18 / 16 596 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Rauswurf nach Gutsherrenart – Die Entlassung von Dr. Hubertus Knabe und Antwort vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16596 vom 02.10.2018 über „Rauswurf nach Gutsherrenart – Die Entlassung von Dr. Hubertus Knabe“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches fachliche Fehlverhalten wirft der Senat dem anerkannten Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen , Dr. Hubertus Knabe, vor, das zu einer Kündigung mit sofortiger Beurlaubung Anlass gegeben hat? Zu 1.: Die nach dem Brief von sechs Frauen an Senator Dr. Lederer und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Frau Prof. Grütters eingeleiteten Untersuchungen haben gezeigt, dass in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen seit Jahren ein Arbeits- und Betriebsklima herrschte, in dem sexuelle Belästigungen und andere Grenzüberschreitungen möglich waren und toleriert wurden. Für das Arbeitsund Betriebsklima ist Herr Dr. Knabe als Leiter der Gedenkstätte maßgeblich verantwortlich . In Auswertung der Untersuchung ist der Stiftungsrat der Gedenkstätte Berlin -Hohenschönhausen zu der Überzeugung gelangt, dass von Herrn Dr. Knabe nicht zu erwarten ist, dass er den dringend notwendigen innerbetrieblichen Kulturwandel einleiten wird oder einen solchen glaubhaft vertreten kann. 2. Welches arbeitsrechtliche Fehlverhalten wirft der Senat dem anerkannten Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Dr. Hubertus Knabe vor, das zu einer Kündigung mit sofortiger Beurlaubung Anlass gegeben hat? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. Seite 2 von 3 3. Wie erklärt der Senat die Kündigung von Herrn Dr. Knabe, obwohl sein angebliches Fehlverhalten zuvor nicht einmal abgemahnt worden ist und somit arbeitsrechtlich gleich mehrere Stufen übersprungen worden sind? Zu 3.: Herr Dr. Knabe ist Vorstand und somit Organ der Stiftung und daher nicht Arbeitnehmer , gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG. Selbst nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen wäre eine Abmahnung in Bezug auf die Gründe der Kündigung nicht erforderlich gewesen. 4. Welcher Motivation entspringt die sofortige Beurlaubung des Gedenkstättenleiters, die nur bei Gefahr im Verzug oder bei dem Verdacht von strafrechtlichem Handeln geboten wäre? Zu 4.: Herr Dr. Knabe wurde mit Blick auf die internen Ermittlungen vorläufig und widerruflich von seinen Dienstpflichten freigestellt, wie er selbst zuvor seinen Stellvertreter sofort widerruflich freigestellt hat. 5. Weshalb erfolgte vor der Kündigung von Dr. Hubertus Knabe und seiner sofortigen Beurlaubung nicht eine Anhörung im Stiftungsrat, was gängigen rechtsstaatlichen Maßstäben entsprochen hätte, wonach Betroffenen zunächst Gehör zu schenken ist? Zu 5.: Herr Dr. Knabe hatte während seiner Teilnahme an der Stiftungsratssitzung am 25. September 2018 Gelegenheit, umfassend Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit hat Herr Dr. Knabe auch entsprechend genutzt. 6. Warum erhielt Herr Dr. Knabe nicht zumindest die Möglichkeit, im Rahmen einer ordentlichen Kündigung seine Arbeit geordnet zu Ende bringen zu können, was für die Kontinuität der Gedenkstättenarbeit sicher von Vorteil gewesen wäre? Zu 6.: Siehe Antwort zu 4. 7. Ist es zutreffend, dass dem Gedenkstättenleiter eine Frist bis zum Folgetag 10 Uhr gesetzt wurde, um sein Büro zu räumen, was nach fast 18-jähriger Tätigkeit binnen weniger Stunden natürlich nicht möglich ist ? Zu 7: Nein. Herr Dr. Knabe wurde gebeten, angesichts seiner vorläufigen Freistellung am Folgetag bis 11 Uhr seine persönlichen Dinge aus dem Büro zu holen. Das schließt weitere Verabredungen zur Räumung des Büros nicht aus. Seite 3 von 3 8. Warum nimmt der Senat mit diesem entwürdigenden Verhalten eine bewusste Rufschädigung von Herrn Dr. Knabe in Kauf? Zu 8.: Siehe Antworten zu 1. und 7. Berlin, den 17.10.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa