Drucksache 18 / 16 597 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Offener Brief von Bürgerrechtlerinnen zur Entlassung von Dr. Hubertus Knabe – Ignoranz des Stiftungsbeirats? und Antwort vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16597 vom 02. Oktober 2018 über Offener Brief von Bürgerrechtlerinnen zur Entlassung von Dr. Hubertus Knabe – Ignoranz des Stiftungsbeirats? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Offenen Brief der Bürgerrechtlerinnen Freya Klier, Heidi Bohley, Edda Schönherz und Barbara Zehnpfennig, der sich äußerst kritisch zur umstrittenen Entlassung von Dr. Hubertus Knabe als Gedenkstättenleiter im Stasigefängnis Hohenschönhausen äußert? Zu 1.: Der Senat bewertet den Offenen Brief als Ausdruck großer Sorge der Verfasserinnen um die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und nimmt den Brief sehr ernst. In einem persönlichen Antwortschreiben hat sich Herr Dr. Lederer zu der erhobenen Kritik geäußert. 2. Welche Begründung gibt es aus Sicht des Senats dafür, dass ein Leiter einer öffentlichen Einrichtung für ein mögliches Fehlverhalten seines Stellvertreters in Haftung genommen und deswegen entlassen wird? Zu 2.: Die nach dem Brief von sechs Frauen an Senator Dr. Lederer und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Frau Prof. Grütters eingeleiteten Untersuchungen haben gezeigt, dass in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen seit Jahren ein Arbeits- und Betriebsklima herrschte, in dem sexuelle Belästigungen und andere Grenzüberschreitungen möglich waren und toleriert wurden. Für das Arbeitsund Betriebsklima ist Herr Dr. Knabe als Leiter der Gedenkstätte maßgeblich verantwortlich . In Auswertung der Untersuchung ist der Stiftungsrat der Gedenkstätte Berlin -Hohenschönhausen zu der Überzeugung gelangt, dass von Herrn Dr. Knabe nicht zu erwarten ist, dass er den dringend notwendigen innerbetrieblichen Kulturwandel einleiten wird oder einen solchen glaubhaft vertreten kann. Seite 2 von 3 3. Warum ist der Senat nicht der Auffassung, dass Schuld gerade im rechtlichen Sinne nur stets individuell und nicht kollektiv sein kann? Zu 3.: Siehe Antwort zu 2. 4. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass er selbst einen Kulturwandel zum sensiblen Umgang mit Mitarbeiterinnen in der Gedenkstätte meint mit einem personellen Neuanfang an der Spitze verknüpfen zu müssen, während die gestandenen Frauen im Offenen Brief ausdrücklich die Integrität von Dr. Hubertus Knabe herausstellen und somit gegenteiliger Auffassung sind? Zu 4.: Siehe Antwort zu 2. Im Übrigen beurteilt der Senat nicht, dass die Mitglieder des Beirats unterschiedliche Meinungen vertreten. 5. Warum erfolgte durch den Stiftungsrat vor der Entlassung des Gedenkstättenleiters keine Anhörung des Stiftungsbeirats, was einen offenkundigen Verstoß gegen das Stiftungsgesetz darstellt? Zu 5.: Laut Stiftungsgesetz ist der Stiftungsratsvorsitzende Personalstelle für den Vorstand. Beim Stiftungsrat liegt die Entscheidung über die Berufung oder Abberufung des Vorstands und über den Abschluss oder die Beendigung von Verträgen mit wissenschaftlichen Angestellten ab 50.000 Euro jährlich. Das Stiftungsgesetz sieht keine Anhörung des Beirats bei Personalentscheidungen vor. 6. Warum wurde der Stiftungsbeirat nicht unverzüglich durch die beiden von ihm entsandten Stiftungsratsmitglieder informiert und vorab in die Entscheidung einbezogen? Zu 6.: Die Mitwirkung des Beirats im Stiftungsrat ist über die gesetzten Mitglieder des oder der Beiratsvorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Beirats gesichert. Diese beiden Stiftungsratsmitglieder müssen sich für Entscheidungen, die im Stiftungsrat getroffen werden, nicht mit dem Beirat abstimmen. Der Beirat selbst hat nach § 7 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes die Aufgabe, den Stiftungsrat und den Vorstand in allen inhaltlichen und gestalterischen Fragen zu beraten. Seite 3 von 3 7. Wie will der Senat erreichen, dass der Stiftungsrat wieder das Vertrauen des Stiftungsbeirats genießt ? Zu 7.: Alle Stiftungsratsmitglieder, insbesondere die beiden Vertreter des Beirats, haben jederzeit für einen Gesprächs- und Informationsaustausch zur Verfügung gestanden. Auch in der kommenden Beiratssitzung werden der Stiftungsratsvorsitzende und weitere Stiftungsratsmitglieder die Fragen der Beiratsmitglieder beantworten. Berlin, den 17.10.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa