Drucksache 18 / 16 599 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 01. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Kooperation des Landes Berlin mit DITIB und Antwort vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16599 vom 01. Oktober 2018 über Kooperation des Landes Berlin mit DITIB Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Weise, auf welchen Ebenen und bei welchen Projekten kooperieren der Senat und/oder die Bezirke mit dem Landesverband des türkischen Moscheeverbandes DITIB bzw. mit ihm angehörenden Berliner Moscheen/ Moscheevereinen? 2. Ist DITIB mitsamt seiner Moscheevereine in Berlin insbesondere in die Salafismusprävention, in die Integrationspolitik, in das Landesprogramm „Demokratie.Vielfalt.Respekt“, in die Gefängnisseelsorge und beim Schulunterricht involviert? Zu 1. und 2: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung kooperiert mit der DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DI- TIB) im Rahmen der Umsetzung der religiösen Betreuung muslimischer Inhaftierter in den Berliner Justizvollzugsanstalten. Ein Vertreter der DITIB ist seit mehreren Jahren als religiöser Betreuer vorrangig in der Justizvollzugsanstalt Tegel eingesetzt . DITIB gehört aufgrund langjähriger Erfahrung in der religiösen Betreuung von Gefangenen zudem dem Berliner Beirat für die Betreuung muslimischer Inhaftierter an. DITIB hat – wie der Beirat insgesamt – in diesem Rahmen lediglich eine beratende Funktion. Der Berliner Beirat ist ein Zusammenschluss mehrerer Moscheeverbände , Senatsverwaltungen, Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Justizvollzugsanstalten. Die religiösen Angebote des DITIB in den Berliner Justizvollzugsanstalten werden durch Mitarbeitende der Justizvollzugsanstalt begleitet und beaufsichtigt. Seite 2 von 4 Im Rahmen des Berliner Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ erhält der Verein Violence Prevention Network e.V. von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung finanzielle Mittel für sein Projekt "Empowerment muslimischer Communities zur Prävention von islamisch begründetem Extremismus - Beratungsstelle BAHIRA“. Dieses Projekt verfolgt u.a. das Ziel der Sensibilisierung und Qualifizierung von Moscheegemeinden zum Thema Radikalisierungsprävention und kooperiert in diesem Zusammenhang mit der DITIB-Şehitlik Türkisch- Islamischen Gemeinde zu Neukölln e.V. Darüber hinaus ist DITIB Mitglied im Berliner Islamforum, in dem integrationspolitische Themen erörtert werden, und Mitglied im Beirat für Integration und Migration von Friedrichshain-Kreuzberg. Ferner ist die Ozman Gazi Moschee seit Jahren Mitglied im bezirklichen Interreligiösen Dialog von Charlottenburg Wilmersdorf. In diesen Kontexten hat die DITIB die Möglichkeit sich an integrationspolitischen Diskussionen zu beteiligen. Die Polizei Berlin unterhält im Rahmen der Netzwerkarbeit Gesprächskontakte mit den Verantwortlichen der Moscheegemeinden der DITIB sowie mit dem Vorstand des Berliner DITIB-Verbandes. Im Jahr 2007 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei Berlin und der DITIB-Yunus Emre-Moschee in Berlin- Mitte geschlossen, die jedoch seit 2016 ruht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten oder konzeptionell unterlegte Zusammenarbeit findet derzeit darüber hinaus nicht statt. 3. DITIB untersteht der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet, die wiederum direkt dem türkischen Präsidenten Erdogan zugeordnet ist. Wie rechtfertigt der Senat, dass damit über etwaige Kooperation des Senats mit DITIB ein ausländischer Staat direkten Einfluss auf die Berliner Politik nehmen kann? Zu 3.: Ein direkter Einfluss des Diyanet auf die Berliner Politik besteht nicht. Dort, wo die DITIB als Gesprächspartnerin in Foren mit dem Staat eingebunden ist, können diese Anlässe genutzt werden, um die dialogbereiten Kräfte innerhalb der DITIB Berlin zu stärken. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18/ 13072 vom 8. Januar 2018 verwiesen. 4. Erhalten DITIB (einschließlich von DITIB mitgetragener Projekte) bzw. die ihm angehörenden Moscheen / Moscheevereine vom Senat und/oder den Bezirken finanzielle Fördermittel, und falls ja, in welcher Höhe? Auf welchen Haushaltstiteln basiert diese Förderung? Ist die Förderung an ein grundgesetzkonformes Verhalten von DITIB gebunden und wie wird die Beachtung dieser Vorgabe überprüft und derzeit vom Senat beurteilt? Zu 4.: Im Jahr 2015 förderte der Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf der Ozman Gazi Moschee (Nehringstraße 8) das Projekt "Mein Islam - Moscheeführung von Jugendlichen für Jugendliche" in Höhe von 660 € aus Fördermitteln der Partnerschaft für Demokratie (PfD). Projektziel war die Vernetzung mit Jugendlichen anderer Religionen bzw. der Mehrheitsgesellschaft. Die Projektlaufzeit lief vom 21.09.15 bis Seite 3 von 4 zum 31.12.2015. Die Förderung von Projekten ist und war an ein grundgesetzkonformes Verhalten gebunden. Hinsichtlich der Förderung durch den Senat wird auch auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15738 vom 25. Juli 2018 verwiesen. 5. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz über den Bundesverband von DITIB ein Dossier angelegt hat, in dem dargelegt wird, dass dem Verband angehörende Moscheegemeinden verfassungsfeindliche nationalistisch-religiöse Aktivitäten entwickeln ? Wird der Senat insbesondere mit Blick auf etwaige Kooperationen bzw. die Gewährung von Fördermitteln Konsequenzen ziehen? Zu 5.: Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) in eigener Zuständigkeit tätig. Hinsichtlich der Frage nach Konsequenzen auf etwaige Kooperationen bzw. die Gewährung von Fördermitteln siehe Antworten zu den Fragen 1. und 2. 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat über verfassungsfeindliche nationalistisch-religiöse Aktivitäten in Berliner DITIB-Moscheen? Zu 6.: Keine. Auf den Berliner Verfassungsschutzbericht wird verwiesen. 7. Wie viele der neunzehn vom Generalbundesanwalt gegen DITIB-Imame geführten Ermittlungsverfahren wegen der Weitergabe von Daten politischer Gegner an die türkische Staatsführung betreffen in Berlin ansässige Imame? Ist es insoweit schon zu Anklagen gegen in Berlin ansässige Imame gekommen? Zu 7.: Dazu liegen keine Informationen vor. Seite 4 von 4 8. Führt der Senat derzeit Verhandlungen mit Vertretern der Berliner Muslime über den Abschluss eines Staatsvertrages und ist an diesen Verhandlungen auch der Berliner Landesverband von DI- TIB beteiligt? Falls ja, wie ist der Stand in diesen Verhandlungen und ist eine weitere Beteiligung von DITIB vorgesehen? Ist DITIB für den Senat weiterhin ein potentieller Vertragspartner? Zu 8.: Es werden derzeit keinerlei Gespräche oder Verhandlungen zum Abschluss vertraglicher Vereinbarungen (sog. „Staatsvertrag“) zwischen dem Land Berlin und dem DITIB Landesverband Berlin oder anderen islamischen Verbänden oder Gemeinden geführt. Die Frage, ob die DITIB für den Senat ein potentieller Vertragspartner wäre, ist daher hypothetisch. Berlin, den 17.10.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa