Drucksache 18 / 16 600 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Förderung des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. und Antwort vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16600 vom 25. September 2018 über Förderung des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wird das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. vom Bezirksamt finanziell unterstützt/gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 aufschlüsseln! Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen! Zu 1.: Die Zahlungen des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf von Berlin können bis zum Haushaltsjahr 2011 zurückverfolgt werden können. Weiteres ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 2 Haushaltsjahr Schülerclub Memmlinge (Kapitel/Titel 4011/67101 4010/67139) Schülerclub Alt Lankwitzer (Kapitel/Titel 4010/68435 4010/67139 1040_2/68425_35 1040_2/68490 Masterplan (Kapitel/Titel 4040/68617) Schulstation (Kapitel/Titel 4010/67139) KiJaNu Scheelestraße (Kapitel/Titel 4011/67101) 2011 - - 75.161,80 € 157.238,28 € 2012 - - 78.506,02 € 163.726,78 € 2013 7.650,79 € - 73.311,75 € 172.810,68 € 2014 53.074,80 € - 75.792,30 € 172.810,68 € 2015 55.390,37 € - 77.376,00 € 172.810,68 € 2016 69.441,83 € 8.615,00 € 77.376,00 € 172.810,68 € 2017 68.824,85 € 24.301,42 € 78.841,52 € 172.846,14 € 2018 70.524,79 € 29.147,00 € 80.163,69 € 176.003,55 € Haushaltsjahr JFE Immenweg (Kapitel/Titel 4011/67101) Unterstützung JFE A. Dürer (Kapitel/Titel 4011/67101) Frühe Hilfen (Kapitel/Titel 4040/67161 1040/67193) Elternlotsen (Kapitel/Titel 1040/67193) Schulsozialarbeit (Kapitel/Titel 4000/67206 4010/67139) SRL (Kapitel/Titel 4011/67101 4000/67132) 2011 132.903,12 € - - - 2012 134.141,82 € - - - 2013 135.876,00 € - - 16.391,60 € 2014 135.876,00 € - 12.467,60 € 76.429,12 € 2015 135.876,00 € - 12.467,60 € 89.985,80 € 2016 135.876,00 € - 20.221,56 € 169.706,96 € 2017 136.024,88 € 35.403,37 € 17.351,30 € 149.806,25 € 2018 129.539,16 € 49.009,00 € 20.223,54 € 116.431,48 € 2. In welcher Höhe wird das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. vom Senat finanziell unterstützt/gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 aufschlüsseln! Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen! Zu 2.: Haushaltsjahr Kapitel / Titel Förderhöhe Aufteilung Kapitel/Titel 2010 0930/68455 95.000,00 € - 2011 0930/68455 95.000,00 € - 2012 1150/68455 95.000,00 € - 2013 1150/68455 95.000,00 € - 2014 1150/68455 100.000,00 € - 3 2015 1150/68455 95.000,00 € - 2016 Diverse 763.000,00 € 1040/89370 = 600.000,00 € 1150/68406 = 48.000,00 € 1150/68455 = 115.000,00 € 2017 Diverse 311.945,91 € 1150/68495 = 85.490,00 € 1150/68406 = 106.000,00 € 1150/68455 = 120.455,91 € 2018 Diverse 160.000,00 € 1150/68406 = 40.000,00 € 1150/68455 = 120.000,00 € 3. In welcher Höhe werden einzelne Projekte Stadtteilzentrums Steglitz e.V. vom Bezirksamt finanziell unterstützt/gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 nach dem jeweiligen Projekt aufschlüsseln! Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen! 3.: Es wird auf die Aussagen in der Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. 4. In welcher Höhe werden einzelne Projekte des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. vom Senat finanziell unterstützt/gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 nach dem jeweiligen aufschlüsseln! Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen! Zu 4.: Haushaltsjahr Kapitel / Titel Förderhöhe Projekte 2010 0930/68455 95.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2011 0930/68455 95.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2012 1150/68455 95.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2013 1150/68455 95.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2014 1150/68455 100.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2015 1150/68455 95.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2016 1150/68455 115.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2016 1150/68406 48.000,00 € Berlinweiter Konfliktlotsenpool Flüchtlingsunterkünfte 2016 1040/89370 600.000,00 € Bauliche Maßnahme i.R. des Kitaausbauprogramms 2017 1150/68455 120.455,91 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2017 1150/68406 66.000,00 € Berlinweiter Konfliktlotsenpool Flüchtlingsunterkünfte 2017 1150/68406 40.000,00 € Netzwerk „Berlin hilft“ 2017 1150/68495 85.490,00 € Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingsarbeit 2018 1150/68455 120.000,00 € Stadtteilzentrum in Steglitz 2018 1150/68406 40.000,00 € Netzwerk „Berlin hilft“ 5. Welches Entscheidungsgremium entscheidet über die Höhe der Förderung für das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. auf Bezirksebene und auf Senatsebene? Zu 5.: Senatsebene Grundlage für die Förderung der gesamtstädtischen Stadtteilzentren in der gegenwärtigen Form ist der Rahmenfördervertrag in Verbindung mit der Kooperationsvereinbarung zum Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ). 4 Entscheidungsgremium für die Auswahl der Förderung der Projekte ist das Kooperationsgremium im IFP STZ. Die Entscheidung zur Höhe der Förderung obliegt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Bezirksebene Nach Vorlage des Haushaltsplans im Jugendhilfeausschuss und im Haushaltsausschuss des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird der Haushalt in der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. 6. Wer ist an der Festlegung der Höhe der Förderung alles beteiligt? Bitte um Nennung von Namen und Funktion. Zu 6.: Senatsebene Die Festlegung der Höhe der Förderung beruht auf den Vereinbarungen des Rahmenfördervertrags i. V. m. der Kooperationsvereinbarung IFP STZ (s. Nr. 5). Diese auf Basis geltender rechtlicher Vorgaben abgeschlossenen Vereinbarungen inkl. der beteiligten Kooperationspartner können ebenso wie die Funktionsträger unter www.berlin.de/sen/soziales/themen/vertraege/rahmenfoerdervertrag/ eingesehen werden . Bezirksebene Die Festlegung der Höhe der Förderung obliegt den bezirklichen Funktionsträgern des Jugendhilfeausschusses bzw. der Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben. Die Funktionsträger können unter https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung /wissenswertes/artikel.80397.php eingesehen werden. 7. Nach welchen Verfahren werden die Mittel vergeben bzw. der Träger ausgewählt einschließlich Zuschlagskriterien? In wessen Zuständigkeitsbereich erfolgt die ordnungsgemäße Mittelverwendung? 8. Wie erfolgt die Mittelzuweisung? Nach welcher Verfahrensart erfolgt das Controlling bzw. nach welchen Verfahren wird sichergestellt, dass der Maßnahmenträger die Mittel dem Förderzweck entsprechend einsetzt? Bitte alle Entscheidungsgrundlagen und Bescheide auf BVV- und Senatsebene aufführen (Zuweisungsbescheide u.ä.). 9. Wer kontrolliert die Mittelverwendung des Stadtteilzentrums Steglitz e.V.? 10. Wie wird die inhaltliche Verwendung der Mittel kontrolliert? 11. Wie erfolgt der Nachweis über die Mittelverwendung? Zu 7. bis 11.: Die Fragen 7 bis 11 werden aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst beantwortet. Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln ist das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019 - HG 18/19) vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 678) in Verbindung mit den Festlegungen im Haushaltsplan 2018 und 2019 und i. V. m. mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung Berlin in der Fassung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, S. 486) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160). 5 In den zugrunde liegenden rechtlichen Vorgaben sind Zuschlagskriterien, ordnungsgemäße Mittelzuweisung und -verwendung, Controlling und die zweckentsprechende Prüfung aufgeführt. So umfasst z. B. die zweckentsprechende Prüfung der Verwendung der Mittel eine fachlich-inhaltliche Prüfung der Fachstelle, die kursorische Prüfung der Bewilligungsstelle und eine vertiefte Prüfung der unabhängigen Prüfstelle der jeweiligen Senats- und Bezirksverwaltungen. 12. In welchem Umfang wirken Bezirksamt Pankow und Berliner Senat auf das Aufgabenspektrum des Stadttteilzentrums Steglitz e.V. ein? Zu 12.: Im Rahmen des Kontextes der Fragen wird davon ausgegangen, dass nicht das Bezirksamt Pankow, sondern das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf gemeint ist. Die Funktionsträger des Senats und des Bezirksamts wirken unter Verweis auf die im Haushaltsgesetz sowie ergänzender Vorschriften vorgeschriebene rechtliche Form auf das Aufgabenspektrum des Stadtteilzentrum Steglitz e. V. ein. 13. Wie viele Mitarbeiter des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. werden durch die Förderung von Bezirksamt und Senat bezahlt? Zu 13.: Im Kontext zum Leitbild des Vereins, dessen Geschichte und Traditionen auf den Grundsätzen der Nachbarschaftsheimbewegung beruhen, werden die unmittelbar in die Nachbarschaftsarbeit Wirkung entfaltenden Stellen dargestellt. Eine Aufstellung zu allen Geschäftsfeldern, wie z. B. Beratung und Bildung, Schulkooperationen und Kindertagesstätten, in denen das Stadtteilzentrum Steglitz e. V. tätig ist, ist nur im Rahmen einer zeit- und ressourcenintensiven Berichterstattung möglich. Senatsebene Die unter Nr. 4 dargestellten Projekte umfassen einen geförderten Stellenrahmen von ca. 3,16 VZÄ-Stellen. Da der Träger Eigenmittel/Drittmittel in die Förderung der Projekte einbringt, umfasst die Förderung nicht den kompletten Stellenrahmen. Bezirksebene Die Förderungssummen der Schülerclubs und Masterplanprojekte beinhalten Personalund Sachmittel, so dass eine Trennung nicht ohne Weiteres dargestellt werden kann. Beim Projekt SozialRaumorientierte Leistungen (SRL-Projekt) verteilten sich die finanzierten Stellenanteile auf drei Träger mit unterschiedlichem Aufwand, so dass eine genaue Verteilung anhand der Leistungsstunden rückwirkend nur abgeschätzt werden kann. Für die Kooperationsprojekte über Leistungsverträge, einschließlich SRL-Projekt, wurden in den letzten Jahren ca. 10,2 Stellenanteile finanziert. 14. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. insgesamt? Zu 14.: Das Stadtteilzentrum Steglitz e. V. beschäftigt aktuell 155 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 15. Wo ist die Satzung des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. einsehbar? Zu 15.: Die Satzung des Stadtteilzentrum Steglitz e. V. findet sich auf der Website des Vereins (www.stadtteilzentrum-steglitz.de) und / oder kann per Mail bei der Geschäftsstelle des Vereins angefordert werden (info@stadtteilzentrum-steglitz.de). 6 16. Inwieweit ist das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. an parteipolitische Neutralität gebunden? Zu 16.: Das Stadtteilzentrum Steglitz e. V. ist parteipolitisch unabhängig und keiner politischen Partei verpflichtet. Allerdings bezieht es klar Stellung gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und hat daher die Erklärung Berliner Träger „Für Menschenrechte und eine demokratische Kultur“ mitunterzeichnet. Diese ist einsehbar unter http://vska.de/fuer-menschenrechte-und-eine-demokratische-kultur/. 17. Wie viele im Eigentum des Landes Berlin befindliche Immobilien werden durch das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. genutzt? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Immobilien mit der genutzten Quadratmeterzahl. Zu 17.: Es werden aktuell drei bezirkliche Immobilien genutzt (Gutshaus Lichterfelde, Kinder-Jugend- und Nachbarschaftszentrum Lichterfelde-Süd und Kinder- und Jugendhaus Immenweg). Die Nutzungsfläche umfasst geschätzt ca. 3000 Quadratmeter. 18. In welcher Höhe zahlt das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. Miete an das Bundesland Berlin und/oder den Bezirk Steglitz-Zehlendorf? Zu 18.: Da die Immobilien überwiegend für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (KJHG) genutzt werden, greifen die Vorschriften des § 47 Absatz 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinderund Jugendhilfe (AGKJHG). Das Stadtteilzentrum Steglitz e. V. zahlt dementsprechend lediglich die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und ist für die bauliche Unterhaltung/ Instandhaltung verantwortlich. Berlin, den 17. Oktober 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales