Drucksache 18 / 16 601 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Wie kann die Florastraße in Pankow verkehrstechnisch beruhigt werden? und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16601 vom 27. September 2018 über Wie kann die Florastraße in Pankow verkehrstechnisch beruhigt werden? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft wurden in der Florastraße in den Jahren 2016 bis 2018 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt? Welche Geschwindigkeitsübertretungen wurden festgestellt? Antwort zu 1: Die Polizei Berlin hat im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.08.2018 in der Florastraße einen Radareinsatz durchgeführt. Bei diesem Einsatz wurden 2.364 Fahrzeuge gemessen. Dabei wurden fünf Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich bis zu 20 km/h festgestellt. Frage 2: Welchen Status hat die Florastraße im Berliner Straßennetz? Antwort zu 2: Die Florastraße gehört zum übergeordneten Straßennetz von Berlin mit der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Straßenverbindung). Gemeinsam mit der Granitzstraße stellt sie eine der wichtigsten Verbindungen der beiden Radialen Bundesautobahn (BAB) A114 und Bundesstraße 96a dar. Die Florastraße ist Bestandteil der Verbindung der Ortsteile Weißensee und Pankow. Zudem ist sie die Sammelstraße für das Gebiet zwischen Berliner Straße und Wollankstraße. Neben diesen Verbindungsfunktionen muss die Straße, aufgrund ihrer Randbebauung (Einkaufen, Dienstleistung, Bahnhof), auch Aufenthaltsflächen im Seitenbereich zur Verfügung stellen. Die Überlagerung dieser Funktionen ist typisch für viele Straßen in Berlin. 2 Frage 3: Wie beurteilt der Senat die Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kfz in der Florastraße? Antwort zu 3: Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind aktuell keine besonderen Konflikte bzw. Auffälligkeiten zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen bekannt. Über die bestehenden Querungshilfen und Fußgängerüberwege hinaus liegen der AG „Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ gegenwärtig keine Anträge bzw. Vorgänge zur Prüfung vor. Frage 4: Welche Vorhaben gibt es beim Senat, Durchgangsverkehr aus der Florastraße herauszuhalten? Antwort zu 4: Um sowohl den Bereich des Pankower Angers einerseits sowie die Florastraße und die Granitzstraße andererseits vom Kfz-Verkehr zu entlasten, hatte der Senat die Verlängerung Granitzstraße, zuletzt als Pankower Ost-West-Trasse (POW) bezeichnete Verbindung, in seine langfristigen Planungen einbezogen. Diese Verbindung ist bisher im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin, wie auch im Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 enthalten. Aktuell findet ein FNP-Änderungsverfahren statt, in welchem die für diese Verbindung notwendige Fläche in eine andere Nutzung umgewandelt werden soll. Damit bestünde diese Planung zur Entlastung der Florastraße vom Durchgangsverkehr nicht mehr. Im Rahmen der geplanten Entwicklung der Fläche Pankower Tor soll erneut eine Verkehrsuntersuchung erstellt werden. Aufgrund der Nähe zur Florastraße wird erwartet, dass die Untersuchung auch Aussagen zur Entwicklung des Verkehrs in der Florastraße enthält. Frage 5: Wie könnte eine Radverkehrsführung in der Florastraße aussehen, die einen konfliktarmen Radverkehr ermöglicht? Antwort zu 5: Die Florastraße ist eine typische Berliner Stadtstraße mit Überlagerung verschiedener Funktionen (siehe Antwort zu 2). Unter Berücksichtigung der Netzfunktion der Straße und des zur Verfügung stehenden Straßenraumes sowie in Abwägung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden erfolgte die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Diese Maßnahme wurde in erster Linie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr angeordnet. Die Anordnung von regelgerechten separaten bzw. geschützten Radverkehrsanlagen ist, ohne vollständigen Umbau des gesamten bestehenden Straßenraumes nicht möglich. Hierbei müsste geprüft werden, inwieweit der ruhende Verkehr Bestand haben kann und Bäume gefällt werden müssten. 3 Frage 6: Sind Maßnahmen geplant, die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der anwohnenden Kinder, zu verbessern, z.B. durch Verlagerung des Parkens der Anwohner auf Stellplätze der umliegenden Supermärkte? Antwort zu 6: Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen zur Veränderung der Verkehrsanlagen der Florastraße geplant (siehe Antwort zu 3). Für eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs aus dem öffentlichen Straßeraum auf private Flächen ist der Bezirk zuständig. Aus rechtlichen Gründen ist dies aktuell nicht umsetzbar. Berlin, den 11.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz