Drucksache 18 / 16 603 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Nutzung Regenrückhaltebecken an der Lilienthalstraße/ Ecke Columbiadamm und Antwort vom 14. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16603 vom 28.09.2018 über Nutzung Regenrückhaltebecken an der Lilienthalstraße/Ecke Columbiadamm ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche aktuellen Pläne hinsichtlich einer Überbauung des großen Regenrückhaltebeckens an der Lilienthalstraße/Ecke Columbiadamm gibt es? 2 Welche Nutzungszwecke werden derzeit für die Fläche diskutiert? Zu 1. und 2.: Das Regenrückhaltebecken ist Vorhaltefläche für zwei Großspielfelder für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Dieses Ziel entspricht auch dem aktuellen Flächennutzungsplan, der die Grünfläche mit einem Sportsymbol darstellt. Das Schul- und Sportamt möchte an dieser Vorhaltefläche auch weiterhin festhalten, da der Bezirk an einer gravierenden Unterversorgung mit ungedeckten Sportanlagen leidet und es die einzige Möglichkeit in dem innerstädtischen Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg ist, dem Defizit an Sportflächen - auch gerade im Hinblick auf die wachsende Stadt und zunehmende Sportnachfrage - positiv entgegenzuwirken. Von Mai bis September 2018 war das Regenrückhaltebecken temporärer Standort der „Floating University“, ein „ein innerstädtisches Offshore-Labor für Visionen urbaner Praxis. Die Initiatoren „Raumlabor“ haben die Fläche von der Tempelhof Projekt GmbH gepachtet und sind an einer Verlängerung des Pachtvertrages interessiert. Seitens des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg wird derzeit durch die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie vorbereitet. Neben der Sicherung von Kleingärten und dem Ausbau von Sportflächen soll auch geprüft werden, ob Wohnen realisierbar ist. 3. Spielt bei den Überlegungen der Entwicklung des Geländes auch die Errichtung von Sportflächen eine Rolle? a. Wenn ja, welche Art von Sportanlagen könnten dort entstehen? b. In welchem Zeitraum wäre eine Realisierung möglich? c. Wenn nein, weshalb wird keine Nutzung für sportliche Zwecke beabsichtigt? Zu 3 a.: Ja, die Errichtung von Sportflächen ist nach wie vor geplant. Eine diesbezügliche Untersuchung der Möglichkeiten für das Regenrückhaltebecken wurde bereits im Jahr 2011 erstellt. Seite 2 von 2 Die Fläche bietet Platz für zwei Großspielfelder. Das notwendige Sportfunktionsgebäude könnte auf dem Sportgelände Züllichauer Straße errichtet werden und ist bereits als Investitionsmaßnahme angemeldet. Zu 3 b.: Nach wie vor ist offen, ob das Regenrückhaltebecken als technische Anlage noch bestehen bleiben muss. Es sollte ursprünglich auf das Tempelhofer Feld verlagert werden, was dann aber durch das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes nicht mehr möglich war. Die Kosten für den Bau von zwei Großspielfeldern auf dem Standort des Regenrückhaltebeckens wurden noch nicht ermittelt und infolgedessen konnte noch keine Investitionsmaßnahme angemeldet werden. 4. Teilt der Senat die Einschätzung, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unter einem eklatanten Mangel an Sportflächen leidet? a. Wenn ja, wie gedenkt der Senat diese Problemlage nachhaltig zu bewältigen? b. Welche Rolle spielt die Ausstattung mit wohnortnaher Sportinfrastruktur bei der Planung von Neubauvorhaben im Bezirk? Zu 4 a.: Dem Senat ist das Sportflächendefizit im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bekannt. Daher unterstützt der Senat den Bezirk beim Ausbau und der Optimierung der Sportrauminfrastruktur. Zur Sportrauminfrastruktur zählen gedeckte und ungedeckte Sportanlagen, aber auch sonstige für Sport und Bewegung genutzte Flächen. Für diese Aufgabe wird eine Sportentwicklungsplanung auf Bezirksebene benötigt, die entsprechende Fragestellungen untersucht und Konzepte erarbeitet. Für diese Sportentwicklungsplanung in den Bezirken hat der Senat den Bezirken Mittel zur Verfügung gestellt, damit in diesem und in den Folgejahren die planerische Grundlage für die Verbesserung der Sportinfrastruktur erarbeitet werden kann. Fünf Bezirke beabsichtigen derzeit eine Planungsbeauftragung. Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg ist nicht unter den Bezirken, die bereits in 2018 mit der Planung beginnen wollen. Für weitere Bezirke werden entsprechende Planungsmittel ab dem nächsten Jahr zur Verfügung gestellt. Zu 4 b.: Der Senat räumt der Ausstattung mit wohnortnaher Sportinfrastruktur bei der Planung von Neubauvorhaben einen hohen Stellenwert ein. Aus den in Berlin durchgeführten Studien zum Sport-und Bewegungsverhalten ist bekannt, dass über 80% der Sporttreibenden weniger als eine halbe Stunde Fahrzeit zu ihrem Sportort aufwenden. Diese Entfernungssensibilität unterstreicht die Bedeutung einer wohnortnahen Sportanlage oder Sportgelegenheit und stellt einen Planungsbelang dar, der von den jeweiligen Fachabteilungen des Senats und der Bezirke in die konkreten Planungen eingebracht werden. Berlin, den 14. Oktober 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport