Drucksache 18 / 16 610 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Strandbäder bei Pächtern und Antwort vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16610 vom 27.09.2018 über Strandbäder bei Pächtern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Besucherzahlen in den verpachteten Strandbädern der Berliner Bäderbetriebe in den letzten 10 Jahren? Zu 1.: Die acht verpachteten Strandbäder Lübars, Plötzensee, Wendenschloß, Orankesee, Weißensee, Grünau, Jungfernheide, Halensee (öffentlicher Badebetrieb ab 2016) und Friedrichshagen hatten nach Angaben der jeweiligen Pächterinnen und Pächter im Zeitraum 2009 bis 2017 insgesamt 1.488.621 Besuche. Die Besucherzahlen für das Jahr 2018 liegen aktuell noch nicht vor. 2. Wie hoch waren die jährlichen Pachtzahlungen in den letzten zehn Jahren in den verpachteten Strandbädern? Zu 2.: Die jährlichen Pachtzahlungen der acht verpachteten Strandbäder betrugen im Zeitraum 2009 bis 2017 durchschnittlich 142.218,72 €. 3. Welche Zuschüsse für Betrieb und Investitionen wurden den einzelnen Pächtern der Standbäder gewährt? Seite 2 von 3 Zu 3.: Den Pächterinnen und Pächtern der Strandbäder wurden seitens der Berliner Bäder- Betriebe (BBB) weder Zuschüsse für den Betrieb noch für investive Maßnahmen gewährt. 4. Welche Investitionen haben die Pächter in den letzten zehn Jahren jährlich in den verpachteten Strandbädern getätigt? Auf welcher Grundlage wurden diese getätigt und wie wurden diese überprüft? Welche Regelungen existieren für unterlassene vereinbarte Investitionen? Zu 4.: Die Pächterinnen bzw. Pächter haben sich vertraglich zur Durchführung konkreter investiver Maßnahmen entsprechend einer Bauzustandsanalyse (BZA) auf den jeweiligen Grundstücken der Strandbäder, nebst der daraufstehenden Gebäude, zum Abbau des Instandhaltungsstaus verpflichtet. In den vergangenen zehn Jahren betrugen die Investitionen für das Strandbad Lübars 298.700 €, für das Strandbad Plötzensee 319.600 €, für das Strandbad Wendenschloß 52.200 €, für das Strandbad Grünau 1.135.600 €, für das Strandbad Friedrichshagen 146.900 €, für das Strandbad Jungfernheide 193.800 €, für das Strandbad Orankesee 80.000 €, für das Strandbad Weißensee 286.500 € und für das Strandbad Halensee 689.700 €. Die Einhaltung dieser vertraglichen Pflicht wurde durch die BBB als Verpächterin durch Ortsbegehungen fachkundig überprüft. Im Falle der Nichteinhaltung der vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Vornahme der vereinbarten Maßnahmen der Bauzustandsanalyse durch die Pächterin/den Pächter, steht der Verpächterin das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses zu. Weiterhin kann die Verpächterin bei Rückgabe des Pachtobjekts die unterlassenen Maßnahmen auf Kosten der Pächterin/des Pächters ausführen lassen bzw. die Erstattung eines Geldbetrages verlangen. 5. Wie hoch ist der Investitionsstau in den einzelnen verpachteten Strandbädern? Wann wurde der jeweils ermittelt? Zu 5.: Zur Feststellung des baulichen Zustandes der Strandbäder wurden durch externe Ingenieurbüros BZA für die Strandbäder erstellt, die die erforderlichen Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung zum Abbau des Instandhaltungsstaus in Maßnahmen der Priorität 1 (dringend notwendige Maßnahmen), Priorität 2 (kurz- und mittelfristige Maßnahmen innerhalb von drei bis fünf Jahren) und Priorität 3 (unter dem Aspekt einer längerfristigen Betriebsperspektive in einem Zeitraum von mehr als fünf, höchstens jedoch zehn Jahren) nebst Kostenschätzung darstellen. Für die zur Neuverpachtung ausgeschriebenen fünf Strandbäder (Lübars, Plötzensee, Wendenschloß, Grünau und Friedrichshagen) wurden nachfolgende Kostenschätzungen (netto) erstellt: Strandbad Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Gesamt Plötzensee 18.300,00 € 229.300,00 € 25.400,00 € 273.000,00 € Lübars 100.000,00 € 360.000,00 € 120.000,00 € 580.000,00 € Grünau 80.000,00 € 200.000,00 € 330.000,00 € 610.000,00 € Friedrichshagen 66.290,00 € 73.545,00 € 10.000,00 € 149.835,00 € Wendenschloß 14.000,00 € 44.300,00 € 5.400,00 € 63.700,00 € Seite 3 von 3 Zum Zeitpunkt der Neuverpachtung des Strandbades Orankesee (01.01.2018) wurden die Kosten der erforderlichen Maßnahmen zum Abbau des Instandhaltungsstaus gemäß BZA mit 149.070,00 € eingeschätzt. Für die drei verbleibenden Strandbäder (Jungfernheide, Halensee, Weißensee) erfolgt zum jeweiligen Zeitpunkt der Neuverpachtung eine Feststellung des aktuellen baulichen Zustandes und der sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen. Berlin, den 17. Oktober 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport