Drucksache 18 / 16 611 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 01. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Palais am Festungsgraben II und Antwort vom 15. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 611 vom 01.Oktober 2018 über Palais am Festungsgraben II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage der Beantwortung der Fragen 6 und 7. 1. Wie ist der aktuelle Stand beim Interessenbekundungsverfahren für das Palais am Festungsgraben und zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen hat das Verfahren bislang geführt? Welche weiteren Verfahrensschritte sind für wann geplant? 2. Ist es zutreffend, dass der Verein „Das Deutsche Haus e.V.“ und die Humboldt-Universität zu Berlin aufgefordert wurden, ein gemeinsames Konzept einzureichen und ist das bereits geschehen? 3. Inwiefern ist eine Beteiligung der berlinovo Immobilie Gesellschaft mbH an der weiteren Entwicklung des Palais am Festungsgraben vorgesehen? Soll die als klassischer Immobilien- bzw. Baudienstleister für die Sanierung des Gebäudes zuständig sein? Oder hält der Senat die berlinovo mit ihrem spezifischem Unternehmersprofil – laut eigenen Angaben handelt es sich um ein „auf Kernkompetenzen im Asst-, Property- und Fondmanagement fokussiertes und am wirtschaftlichen Ergebnis orientiertes Immobilienunternehmen “ (vgl. den Internetauftritt: https://www.berlinovo.de/de/seite/über-berlinovo/profil) – tatsächlich für einen geeigneten Akteur bei der inhaltlichen Konzeptionierung und programmatischen Ausgestaltung des Palais am Festungsgraben? 4. Falls letzteres der Fall ist: Was qualifiziert die berlinovo aus Sicht des Senats für den künftigen Betrieb des Palais am Festungsgraben, das laut Ausschreibung „als offenes Haus der Kreativität, Vielfalt und Zivilgesellschaft“ profiliert werden und „Kunst und Kultur weiteren Raum“ geben soll (VGL. „Exposé und Aufforderung zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren“, hier S. 4 und 14)? In diesem Zusammenhang bittet der Fragesteller darum, insbesondere folgende Fragen im Einzelnen zu beantworten : a) Welche konkreten Pläne verfolgt die berlinovo hinsichtlich der konzeptionellen Entwicklung und inhaltlich – programmatischen Ausrichtung des Palais am Festungsgraben? Mit welchen Partner hat sie dazu bereits Kooperationsvereinbarungen welchen Inhalts getroffen bzw. beabsichtigt dies? - 2 - b) welche Expertise und Erfahrungen kann die berlinovo in der Kuratierung künstlerisch-kultureller und wissenschaftlicher Orte und/oder Veranstaltungen vorweisen, insbesondere in der Kombination dieser Aufgabe? c) Mit welchen Institutionen, Einrichtungen und sonstigen Akteure aus den Bereichen Kunst und Kultur sowie Wissenschaft hat die berlinovo in der Vergangenheit inhaltlich-konzeptionell zusammengearbeitet und welche Erfolge kann sie dabei vorweisen (bitte alle konkreten Projekte einzeln aufführen)? d) Wie wird laut dem Konzept der berlinovo für das Palais am Festungsgraben gewährleistet, dass etwaige Kooperationspartner und Nutzer des Hauses aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft auch strukturell in die Organisation und Bespielung des Hauses eingebunden sind? e) Welche Instanz kuratiert und entscheidet laut berlinovo-Konzept über die Auswahl der Mieter, die Zuteilung der Büroflächen sowie die Vergabe der Veranstaltungsflächen? Zu 1., 2.,3. und 4.: Im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens sind vom Steuerungsausschuss Konzeptverfahren drei Konzepte als vorzugswürdig eingeschätzt worden: Humboldt-Universität zu Berlin – Henriette-Herz-Haus, Stiftung Palais am Festungsgraben e.V. – Das deutsche Haus als Ort des Exils in Berlin, Berlinovo – Berliner Kultursalon. Der Senat hat die Senatsverwaltung für Finanzen gebeten, mit allen drei Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche zu führen, um auszuloten, ob und inwieweit ein allseits kompatibler Vorschlag unter Nutzung der Stärken der Konzepte entwickelt werden kann. Im Ergebnis mehrerer Einzelgespräche mit den drei Bewerberinnen und Bewerbern sind hierfür erste Ideen erarbeitet worden. Diese werden derzeit mit den Interessenten abgestimmt. Der Senat hält in diesem Zusammenhang die Berlinovo nicht für den Akteur, der die längerfristige programmatische Ausgestaltung tragen soll. 5. Wann beabsichtigt der Senat seine finale Entscheidung über die Vergabe des Palais am Festungsgraben bzw. das zukünftige Nutzungskonzept zu fällen? Wann ist die Vertragsunterschrift mit dem/den zukünftigen Betreiber/n der Immobilie geplant? Zu 5.: Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren wird eine Votierung vornehmen und die endgültige Entscheidung dem Senat zur Beschlussfassung vorlegen, wenn die Abstimmung mit den drei Bewerberinnen und Bewerbern abgeschlossen ist. 6. Wann sollen die Sanierungsarbeiten beginnen? Ist die zweite Stufe des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen zwischenzeitlich abgeschlossen (vgl. Drucksache 18/12 447 und hier die Frage sowie Antwort Nr. 4)? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Zu 6.: Nach aktuellem Planungsstand werden die Sanierungsarbeiten 2021 beginnen. Das öffentliche Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen ist abgeschlossen . Das im Ergebnis des Verfahrens beauftragte Planungsbüro hat seine Tätigkeit aufgenommen. 7. Welche (Zwischen-) Nutzer sind neben der Humboldt-Universität, dem Maxim-Gorki-Theater und dem Theater im Palais seit Jahresbeginn als (Unter-)Mieter im Palais am Festungsgraben beheimatet (ge- - 3 - wesen)? Welche Räume mit wieviel Quadratmetern werden bzw. wurden dabei genutzt (bitte die einzelnen Nutzer, deren Räumlichkeiten sowie Beginn und ggf. Ende ihres Mietvertrages einzeln aufführen )? Wie verhält sich diese Tatsache zu der Aussage des Senats vom 21. Februar 2017, dass „die aktuellen Kündigungen [der bisherigen Mieter] auf Grund des Zwischennutzungsbedarfs der landeseigenen Nutzer Humboldt-Universität und Maxim-Gorki-Theater“ erfolgt sind (vgl. Drucksache 18/10 368 und hier Frage sowie Antwort Nr. 10)? Zu 7.: Im Palais am Festungsgraben sind seit 2018 neben den oben genannten Hauptmieterinnen und -mietern noch folgende Mieterinnen und Mieter ansässig: Mieter/in Vertragsbeginn Vertragslaufzeit Geschoss Raum-Nr. Mietfläche in m² Gewerbliche/r Nutzer/in 1 01.03.2001 Unbefristet 3. OG 308/312 107,99 Privatperson 1 01.01.2006 Unbefristet UG 15 25,41 Privatperson 2 01.01.2007 Unbefristet UG 48 8,72 Gewerbliche/r Nutzer/in 2 01.01.2008 Unbefristet UG 22 23,71 Gewerbliche/r Nutzer/in 3 01.06.2014 Unbefristet EG 27, 45 78,50 Gewerbliche/r Nutzer/in 4 01.02.2017 15.06.2018 2. OG 240, 241 51,65 Gewerbliche/r Nutzer/in 5 17.07.2018 16.11.2018 1. OG 117, 119, 122, 124- 127, 130, N_05013 565,26 Mit Ausnahme eines temporären Mietverhältnisses über die historischen Räume handelt es sich um „alteingesessene“ Zwischennutzerinnen und -nutzer, deren Flächen auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit (UG, EG und 3. OG) nicht für den Bedarf von Humboldt-Universität und Maxim-Gorki-Theater in Frage kamen bzw. die im Einvernehmen mit dem Maxim-Gorki-Theater im Gegenzug für eine frühere Räumung Ersatzflächen im geringeren Umfang für eine über die Kündigungsfrist hinausgehende Dauer erhalten haben. Berlin, den 15. Oktober 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen