Drucksache 18 / 16 614 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Berlin: Quereinstieg Geflüchteter und Antwort vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16614 vom 02. Oktober 2018 über Berlin: Quereinstieg Geflüchteter ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Sprachqualifizierung wird von „Geflüchteten“ beim Quereinstieg in die Erzieherausbildung verlangt? Zu 1.: Hinsichtlich der Zulassung zur berufsbegleitenden Ausbildung wird grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Geflüchteten und anderen Personen nichtdeutscher Herkunftssprache gemacht. Gemäß § 5 Absatz 1 der aktuell gültigen Sozialpädagogikverordnung (SozpädVO) im Land Berlin wird zum Studium zugelassen, wer „die deutsche Sprache in einem Umfang beherrscht, der erwarten lässt, dass er dem Unterricht folgen und sich in Wort und Schrift verständlich äußern kann.“ Im Rahmen des Schulversuchs „Ressourcen Geflüchteter nutzen – Erzieher/-in werden “ (siehe dazu Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 428) müssen die Teilnehmenden zu Beginn der Ausbildung das Sprachniveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) vorlegen. 2. 2. Wie viele „Geflüchtete“ sind aktuell als Erzieher eingesetzt? 2.1 Über welche Grundausbildung/Qualifizierung verfügen die Personen? 2.2 Wie wurden die für die Ausbildung benötigten Qualifizierungen festgestellt? 3. Wie viele „Geflüchtete“ sind aktuell in einer Ausbildung zum Erzieher? 3.1 Über welche Grundausbildung/ Qualifizierung verfügen die Personen? 3.2 Wie wurden die für die Ausbildung benötigten Qualifizierungen festgestellt? 2 Zu 2. und 3.: Allen geeigneten Personen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus (gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz ), stehen unterschiedliche Wege des Quereinstieges in eine erzieherische Tätigkeit in die Berliner Kindertagesbetreuung und in den Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB) zur Verfügung: 1. berufsbegleitende Ausbildung (Teilzeitstudium): Hier werden die in 1. genannten Sprachkenntnisse und ein mindestens mittlerer Schulabschluss mit einer entsprechenden beruflichen Vorbildung vorausgesetzt. Detailliert können die Zugangsvoraussetzungen zum Teilzeitstudium in § 5 Absatz 1 der SozpädVO nachgelesen werden . Die Bewerbung um einen Studienplatz ist bei einer Fachschule für Sozialpädagogik mit Nachweisen der vorliegenden Zugangsvoraussetzungen einzureichen. 2. Quereinstieg aus einer verwandten Berufsgruppe: Für eine Anerkennung werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 GER und eine einschlägige dem Erzieherberuf verwandte Berufsausbildung bzw. Studienabschluss vorausgesetzt. 3. Einsatz als „Native Speaker“ in bilingualen Einrichtungen: Hierbei werden Muttersprachlerinnen und Muttersprachler anerkannt, die mindestens einen mittleren Schulabschluss und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 GER nachweisen können . 4. Einsatz als „Sonstige geeignete Person“: Eine Anerkennung als „Sonstige geeignete Personen“ erhalten Personen, die zumindest über einschlägige pädagogische Praxiserfahrung und über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 GER (mit Auflage C1 GER) verfügen. Die Voraussetzungen zu den Quereinstiegswegen 2. bis 4. werden durch die Kitaund Einrichtungsaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Antrag geprüft. Im Falle ausländischer Schulabschlüsse ist die Anerkennung durch die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie maßgeblich . Bei der Anerkennung von Quereinsteigenden erhebt die Kita- und Einrichtungsaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Daten über den Aufenthaltsstatus. Im Rahmen des Schulversuchs „Ressourcen Geflüchteter nutzen – Erzieher/-in werden“ sind derzeit 40 Geflüchtete in berufsbegleitender Ausbildung zu mind. 50 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe als angehende Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt. In diesem Schulversuch wird der Ausbildungszugang für Geflüchtete mit pädagogischer Vorerfahrung erprobt, die fluchtbedingt keine Nachweise als Zugangsvoraussetzung zum Teilzeitstudium vorweisen können. Die Eignung wird durch Testungen des Berufspsychologischen Services (BPS) der Bundesagentur für Arbeit sowie durch Plausibilitätsgespräche zur Bildungsbiographie durch eine Regiestelle getestet. Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen in einem mehrstufigen Verfahren im 3 Rahmen der BPS-Testung kognitive Tests zur Feststellung der Leistungsfähigkeit. Zusätzlich erfolgt ein psychologisches Gespräch, in dem die sozialen Kompetenzen und die Motivation anhand von Situationsbeispielen aus Alltagssituationen einer Erzieherin bzw. eines Erziehers erhoben werden. Ergänzend wird eine Sprachstandsfeststellung und eine Einschätzung darüber erhoben, ob das B2-Niveau GER innerhalb von vier Monaten erreicht werden kann. Die Ergebnisse werden in einer Bewertungsskala festgehalten und auf Basis der Erfahrungen mit diesem seit Jahren bundesweit eingesetzten validierten Test speziell zur Feststellung der Eignung für den Beruf des Erziehers bzw. der Erzieherin die Entscheidung über die Eignung getroffen . Das hier festgesetzte Bewertungskriterium des BPS ist im Vergleich zu Personen mit mindestens einem mittleren Schulabschluss einzuordnen. Berlin, den 16. Oktober 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie