Drucksache 18 / 16 616 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Spandau: Linksextremistische Aktivitäten? II und Antwort vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16616 vom 02. Oktober 2018 über Spandau: Linksextremistische Aktivitäten? II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Steht der Berliner Verein VVN-BDA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) unter Beobachtung des Berliner Verfassungsschutz? 1.1. Falls ja – bitte begründen? 1.2. Falls nein – bitte begründen? 2. Stand der Berliner Verein VVN-BDA unter Beobachtung des Berliner Verfassungsschutz? 2.1. Falls ja – bitte begründen? 3. Welche Parteien, Vereine, Einzelpersonen oder Organisationen unterstützen in welcher Form den Verein VVN-BDA in Spandau bzw. gibt es personelle Überschneidungen? (Bitte konkret begründen/aufschlüsseln) Zu 1. bis 3.: Nach § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Der Berliner Verfassungsschutz informiert in seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten über verschiedene extremistische Phänomenbereiche und deren Entwicklung. Darüber hinaus gibt er aus Geheimschutzgründen in öffentlich zu beantwortenden Anfragen keine Auskunft zur Beobachtung von Einzelorganisationen. 4. Wer ist Inhaber/Urheber der Internetseite http://keinraumderafd.blogsport.eu/ bzw. wer verwaltet diese? Seite 2 von 2 Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 12. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport