Drucksache 18 / 16 617 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Kältehilfe in Berlin 2018/2019 und Antwort vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marc Vallandar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16617 vom 02.Oktober 2018 über Kältehilfe in Berlin 2018/2019 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ab wann und wie viele Plätze werden für diesen Winter in der Berliner Kältehilfe geschaffen? (Falls eine Staffelung der Plätze geplant ist, bitte mit Anfangsdaten aufführen). Zu 1.: Für die kommende Kältehilfesaison, die bereits am 01. Oktober 2018 begonnen hat, plant der Senat, wie auch in der letzten Kältehilfesaison 1000 Plätze anzubieten. Dabei soll ab Oktober mit bis zu 500 Plätzen begonnen werden, bis Dezember erfolgt eine Steigerung auf 1000 Plätze, die dann gehalten werden soll oder an den aktuellen Bedarf angepasst wird, um im April wieder mit 500 Plätzen die Saison zu beenden. 2. Aufgrund welcher Tatsachen- und Berechnungsgrundlage wird der Bedarf für die Unterkünfte festgestellt? Wie viele Obdachlose befinden sich nach aktuellem Stand in Berlin? Wenn keine Zahlen vorhanden sind, wie gedenkt der Senat einen Lageüberblick oder eine Statistik mit belastbaren Zahlen zu erhalten? Zu 2.: Der Berliner Senat wird eine Wohnungslosenstatistik 2019 einführen. In diesem Zusammenhang unterstützt der Berliner Senat ausdrücklich das Vorhaben, eine bundesweite Wohnungslosen-/ Wohnungslosennotfallstatistik einzuführen. Der tatsächliche Anteil von Menschen, die auf der Straße leben oder die bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten eine vorübergehende Bleibe gefunden haben oder die in prekären Mitwohnverhältnissen leben, lässt sich aus organisatorischen, melde- und/oder datenschutzrechtlichen Gründen nicht valide erheben. 2 3. Wie begegnet der Senat der Problematik, dass Obdachlose außerhalb Deutschlands (EU oder Drittstaaten) über den Winter Kälteplätze in Berlin in Anspruch nehmen, weil die Herkunftsstaaten keine oder nur unzureichende Vorsorge einrichten? Zu 3.: Die Plätze in der Kältehilfe stehen allen Menschen zur Verfügung, die eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Im Rahmen der Strategiekonferenz waren auch osteuropäische Ländervertretungen anwesend. Inzwischen werden Gespräche geführt mit den Botschaften und entsprechenden Hilfsorganisationen um Beratungsangebote für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zu ermöglichen. 4. Welche Unterkünfte werden zur Verfügung gestellt? Bitte mit Platzangaben auflisten. Zu 4.: Zum 01.10.2018 bieten die nachfolgenden Unterkünfte Plätze an: Projekt Typ Zielgruppe Pl. Bezirk NÜ für Frauen, GEBEWO NÜ F 10 Mi/Ti/We Evas Obdach NÜ F 10 Mi/Ti/We NÜ mob e.V. /Strassenfeger NÜ M^F 31 Pa/Pb/Ws NÜ Franklinstr. NÜ M^F 73 CH/Wi NÜ für wohnungslose Familien NÜ Fam 30 Fh/Kb NÜ AWO ‘Mitten im Kiez” NÜ F 10 Fh/Kb NÜ AWO Kiez-Café NÜ M^F 16 Fh/Kb NÜ Herberge zur Heimat NÜ M^F 10 Sp NÜ St. Pius /St. Nikolaus NÜ M 15 Fh/Kb NÜ Haus Sophie NÜ M 15 Hh/Lib NÜ Teupitzer Kubus NÜ M 25 NK NÜ Rathenowerstr NÜ M^F 40 Mi/Ti/We NC Die Arche NC M^F 16 Tr/Kö Insgesamt ab 01.10. 301 NÜ: Notübernachtungen; NC: Nachtkaffes Quelle: Datei des Kältehilfe-Telefons der Gebewo Weitere Notunterkünfte und Nacht Cafés werden sukzessive zum 01.11. und 01.12.2018 bereitgestellt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geht davon aus, dass im Laufe des November 2018 das politisch formulierte Ziel der Bereitstellung von 1000 Notschlafplätzen in der Kältehilfe erneut erreicht wird. 3 5. Werden unterbesetzte oder ungenutzte „Flüchtlingsunterkünfte“ bzw. „MUF“ für die Kältehilfe bereitgestellt? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Unterkünfte, die für die Unterbringung von Geflüchteten nicht mehr geeignet sind oder zwischenzeitlich nicht benötigt werden, werden auf ihre Eignung für die Nutzung als Kältehilfestandort geprüft. Hierbei spielen eigentums-, baugenehmigungs-, und planungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Der Standort Alt-Moabit wird beispielsweise für die Kältehilfe zwischengenutzt bis der Umbau zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete erfolgt. Generell besteht jedoch weiterhin ein hoher Bedarf an Unterkünften für Geflüchtete. Alle MUF werden weiterhin vollständig für die Unterbringung von Geflüchteten benötigt. 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Schlafplatz bei der Kältehilfe zu bekommen? Zu 6.: Jeder, der eine Übernachtungsmöglichkeit sucht kann einen Schlafplatz in einer Notübernachtung der Kältehilfe bekommen. 7. Findet eine Registrierung der Obdachlosen statt? Welche Daten werden erhoben? Zu 7.: Die Übernachtungsmöglichkeit in der Kältehilfe ist anonym nutzbar. Eine Registrierung der Menschen, die einen Schlafplatz in einer Notübernachtung der Kältehilfe suchen findet nicht statt. 8. Wie lautet das Fazit des Senat zur Kältehilfesaison 17/18 und welche Lehren zieht der Senat aus der letzten Kältehilfeperiode? Zu 8.: Aufgrund der Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021; SenIAS, „Wohnungslosenpolitik bedarfsgerecht weiterentwickeln“ hat der Berliner Senat den Ausbau der Kapazitäten der Kältehilfe auf 1000 Plätze beschlossen. Bereits in der vergangenen Kältehilfesaison 2017/2018 hat der Berliner Senat dieses Ziel erreicht. Es standen ab Dezember 1000 Notschlafplätze zur Verfügung. Die Auslastung betrug insgesamt 86%. Außerdem ist die Kältehilfesaison verlängert worden und beginnt jetzt ab 01.Oktober und endet am 30. April eines Jahres. Berlin, den 23. Oktober 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales