Drucksache 18 / 16 621 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2018) zum Thema: Smart City Berlin – Was ist seit 2015 passiert? und Antwort vom 19. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Nicole Ludwig (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16621 vom 02. Oktober 2018 über Smart City Berlin – Was ist seit 2015 passiert? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird die am 21. April 2015 vom Senat verabschiedete „Smart City Strategie“ Berlins fortgeschrieben? Welche „Nächsten Schritte“ sind im Rahmen einer möglichen Fortschreibung geplant? Zu 1.: Bei der Smart City-Strategie handelt es sich um eine langfristige und ressortübergreifende Strategie. Sie weist zahlreiche Bezugspunkte und bewusste Überschneidungen zu anderen Strategien des Landes Berlin auf. Hierzu gehören z.B. die Berlin Strategie 2030 sowie die in dieser Legislaturperiode ressortübergreifend zu entwickelnde Digitalisierungsstrategie. Die Smart City- Strategie wurde in diesem Jahr zudem mit dem Masterplan Industrie des Senats verbunden und damit weiterentwickelt. Mit der anstehenden Ausformung des CityLAB Berlin steht die nächste Weiterentwicklung an. 2. Welches Senatsressort ist federführend für die Umsetzung der „Smart City Strategie“ verantwortlich? Wie bindet dieses Ressort die anderen beteiligten Ressorts ein? Zu 2.: Die Handlungsfelder der Berliner Smart City-Strategie werden in dezentraler Ressortverantwortung entwickelt und umgesetzt. Die Koordination der Smart City- Aktivitäten liegt in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bei der Senatskanzlei. 3. Welche Senatsressort sind an der Umsetzung der derzeit bestehenden „Smart City Strategie“ beteiligt? Welche Aufgaben haben die einzelnen Ressorts hierbei? Zu 3.: Siehe dazu Antworten zu 1. und zu 2. 4. Wie wird der Berliner Senat die Berliner Öffentlichkeit in die aktuelle Smart City Debatte einbinden? Wie stellt der Senat die notwendige Transparenz her und wie soll der Mehrwert dargestellt werden? Zu 4.: Es gibt regelmäßig öffentliche Veranstaltungen, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Senats zu Smart City-Themen teilgenommen haben und teilnehmen werden. Darüber hinaus soll das in Gründung befindliche CityLAB Berlin den öffentlichen und stadtgesellschaftlichen Diskurs unterstützen. 5. Welche Maßnahmen will der Berliner Senat ergreifen, um die Stellung Berlins als international bedeutsame Smart City Metropole zu verbessern? Bitte Auflistung der ab 2015 getätigten und bis 2025 in Planung befindlichen Maßnahmen mit der Nennung des jeweils zuständigen Senatsressorts. Zu 5.: Es gibt keine hinreichende Kategorisierung von „smarten“ Maßnahmen, so dass eine entsprechende Auflistung nicht vorliegt bzw. erstellt werden kann. Wichtige Rollen spielen in diesem Zusammenhang z.B. aber die weitere Modernisierung der Verwaltung sowie die ressortübergreifende Digitalisierungsstrategie. 6. Für welche Ausschreibungen oder Wettbewerbe im Rahmen von Smart City auf EU- und Bundesebene hat der Berliner Senat Bewerbungen abgegeben bzw. bereitet derzeit Bewerbungen vor? Welche Senatsverwaltung ist jeweils zuständig und was sind die Inhalte der Bewerbung(en)? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat sich in den Jahren 2015 und 2017 (SCC 1-2015 und SCC 1-2017) für den Lighthouse Call der EU-Kommission für die Integration von Mobilitäts-, Energie-, Gebäude- und Datenprojekten in urbanen Quartieren beworben. Die Bewerbungen wurden jeweils abgelehnt. 7. Welchen Zusammenhang sieht der Berliner Senat zwischen der Smart City Strategie und der Umsetzung der Sustainable Development Goals der UN (https://sustainabledevelopment.un.org/?menu=1300) in Berlin? Welche Rolle soll die Berliner Smart City Strategie zukünftig in der Energiewende spielen? Zu 7.: Die Umsetzung der Sustainable Development Goals der UN ist in Berlin ein ressortübergreifender Prozess. Die Smart City-Strategie umfasst einige der Nachhaltigkeitsziele, aber adressiert diese nicht in ihrer Gesamtheit. Insofern ist sie ein wichtiger Baustein für den Beitrag Berlins zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Berlin, den 19. Oktober 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung gez. Gaebler Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei