Drucksache 18 / 16 623 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 01. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2018) zum Thema: Rollstuhlbenutzer-Wohnungen in Berlin und Antwort vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 623 vom 01.10.2018 über Rollstuhlbenutzer-Wohnungen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rollstuhlbenutzer-Wohnungen (RB-Wohnungen) gibt es in Berlin, bzw. sind dem Senat bekannt? Antwort zu 1: In Berlin gibt es keine amtliche Statistik zum barrierefreien oder barrierearmen Wohnungsbestand. Nach § 50 Satz 3 der Bauordnung für Berlin müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und wenn eine Pflicht zur Herstellung von Aufzügen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 besteht, ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Dies gilt zunächst für alle bauaufsichtlichen Verfahren gemäß § 62, § 63 oder § 64, die bis zum 31.12.2019 angezeigt oder beantragt werden. Bei allen ab dem 01.01.2020 angezeigten oder beantragten bauaufsichtlichen Verfahren muss dann die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Diese Wohnungen sollen die Nutzung mit Rollatoren und normalen Rollstühlen, nur eingeschränkt mit großen elektrisch betriebenen Rollstühlen gewährleisten, nicht die zusätzlichen und weitergehenden Anforderungen, die in der DIN 18040-1 mit einem „R“ gekennzeichnet sind. Eine vollständige Übersicht über den Bestand von „RB-Wohnungen“ in Berlin liegt nicht vor. 2 Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften teilten mit, dass sich derzeit 633 RB- Wohnungen im Bestand befinden (vgl. auch Drucksachen Nrn. 17/16376, 18/14009 und 18/16427). Eine differenzierte Betrachtung der tatsächlich erforderlichen Wohnungen gemäß DIN 18040-1 mit einem „R“-Kennzeichen ist dringend geboten. Die entsprechend der Bauordnung für Berlin bei beantragten bauaufsichtlichen Verfahren zu errichtenden barrierefreien Wohnungen sollen die Nutzung mit Rollatoren und normalen Rollstühlen gewährleisten. Im Rahmen des Mikrozensus 2018 werden erstmals auch Merkmale zur Barrierefreiheit bewohnter Gebäude und Wohnungen erhoben. Von der Einführung dieser Befragungsmerkmale verspricht sich der Gesetzgeber Ergebnisse, die in den Ländern eine bessere Einschätzung des baulichen Anpassungsbedarfes ermöglichen. Zur Ermöglichung von Vergleichen erfolgt die Erhebung zur Barrierefreiheit nach dem Mikrozensusgesetz zukünftig im Abstand von vier Jahren. Mit Stichtag zum 30.09.2018 befanden sich im Wohnungskataster der bezirklichen Wohnungsämter insgesamt 1.134 „RB-Sozialwohnungen“. Frage 2: Trifft es zu, dass in Berlin ein Mangel an solchen Wohnungen herrscht? Antwort zu 2: Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen hierüber vor. Da weder belastbare Angaben des Bestands, noch des Bedarfs an RB-Wohnungen vorliegen, kann ein Mangel an solchen Wohnungen nicht beurteilt werden. Nach Schätzungen des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe (KDA) und dem veröffentlichten Wohnatlas 2014 ergab sich für Berlin mit einem Bestand von 69.000 ein zusätzlicher Bedarf von 41.000 barrierefreien/barrierearmen Wohnungen für Seniorinnen und Senioren bei Neubau und Bestand. (Quelle: Wohnatlas – Rahmenbedingungen der Bundesländer beim Wohnen im Alter; Kuratorium Deutsche Altershilfe; 2014). Nach Angaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist beim gesamten Wohnungsbestand, somit auch bei „RB-Wohnungen“, die Nachfrage höher als das Angebot. Frage 3: Wie viele RB-Wohnungen wurden durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2016 bis 2018 errichtet? Antwort zu 3: Von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurden in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 59 RB-Wohnungen errichtet. 3 Frage 4: Wie viele RB-Wohnungen wurden durch private Wohnungsunternehmen in den Jahren 2016 bis 2018 errichtet? Antwort zu 4: Da eine Erfassung der entsprechenden Daten nicht erfolgt, sind keine Angaben bzw. Aussagen möglich. Frage 5: Welche Schritte (gesetzliche Regelung, Verträge, neue Förderprogramme) plant der Senat, um den Bestand an RB-Wohnungen in Berlin zu vergrößern? Antwort zu 5: Ohne belastbare Angaben über den Bedarf an „RB-Wohnungen“ sind keine Aussagen zu weiteren Erfordernissen möglich. Frage 6: Wie viele Personen in Berlin haben Interesse an oder Anspruch auf eine RB-Wohnung? Antwort zu 6: Dem Senat liegen keine detaillierten Angaben über die Anzahl von Personen mit Interesse an oder Anspruch auf eine „RB-Wohnung“ vor. Ein Anspruch auf eine „RB-Wohnung“ ließe sich zumindest annähernd aus der Anzahl der vom LAGeSo ausgestellten Ausweise mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderungen ableiten - siehe Antwort zu Frage 7). Frage 7: Wie viele Personen in Berlin verfügen über einen vom LAGeSo ausgestellten Schwerbehindertenausweis mit den Kennbuchstaben "aG"? Antwort zu 7: Zum 30.09.2018 verzeichnete das LAGeSo einen Bestand gültiger Ausweise mit dem Merkzeichen „aG“ in Höhe von 24.733. Frage 8: Wie viele Schwerbehindertenausweise mit den Kennbuchstaben "aG" wurden jeweils in den Jahren 2014/2015/2016/2017/2018 durch das LAGeSo ausgestellt? 4 Antwort zu 8: Nach Angaben des LAGeSo sind seit Einführung der Ausweiskarte Ausweisausstellung (erstmalig) und Verlängerung derselbe Vorgang (von der Bearbeitung her, wie auch programmseitig). Ausweisausstellungen mit dem Merkzeichen "aG": Jahr Anzahl 2014 5.489 2015 5.256 2016 4.859 2017 4.775 2018 4.011 (ohne Zweitausfertigungen; 2018 Stand: 08.10.2018) Berlin, den 17.10.2018 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen