Drucksache 18 / 16 624 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Frühchen-Versorgung in Berlin und Antwort vom 15. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tim-Christropher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 624 vom 02. Oktober 2018 über Frühchen-Versorgung in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Berliner Krankenhäuser dürfen die Betreuung von Frühchen übernehmen und welche Mindestanforderungen müssen diese erfüllen? Zu 1.: Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh-und Reifgeborene“ (QFR-RL) die Kriterien und das Prozedere der Zulassung von Krankenhäusern zur Versorgung Früh- und Neugeborener festgelegt. Es werden vier Versorgungsstufen unterschieden. Die Kriterien und Mindestvoraussetzungen sind detailliert nachzulesen unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien/41/ . Für die Versorgung dieser Früh- und Neugeborenen zugelassen sind in Berlin acht Perinatalzentren Level 1 (Versorgungsstufe 1), ein Perinatalzentrum Level 2 (Versorgungsstufe 2) und ein Perinataler Schwerpunkt (Versorgungsstufe 3). Die Geburt kann in einer Geburtsklinik (Versorgungsstufe 4) erfolgen, wenn eine Schwangerschaft ab 36+0 Schwangerschaftswochen ohne zu erwartende Komplikationen vorliegt. Tabelle der Berliner Krankenhausstandorte für die Versorgung Früh- und Reifgeborener mit Versorgungsstufe gemäß QFR-RL: - 2 - 2 Versorgungsstufe Krankenhausstandort Perinatalzentrum Level 1 Charité – Campus Charité Mitte Charité – Campus Virchow Klinikum Ev. Waldkrankenhaus Spandau Helios Klinikum Buch St. Joseph-Krankenhaus Tempelhof Vivantes – Klinikum im Friedrichshain Vivantes – Klinikum Neukölln DRK Kliniken Berlin Westend Perinatalzentrum Level 2 Sana Klinikum Lichtenberg Perinataler Schwerpunkt Martin-Luther-Krankenhaus Geburtsklinik DRK Kliniken Berlin Köpenick Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe Krankenhaus Waldfriede Maria Heimsuchung – Caritas-Klinik Pankow St. Gertrauden Krankenhaus Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum Vivantes Humboldt-Klinikum Vivantes Klinikum Am Urban Vivantes Klinikum Hellersdorf 2. Wie viele Frühchen müssen die Krankenhäuser im Jahr mindestens versorgen? Zu 2.: Für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm besteht laut Mindestmengenregelung des G-BA (Mm-R) eine jährliche Mindestmenge von 14 pro Standort eines Krankenhauses mit ausgewiesenem Level 1 entsprechend der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL). 3. Wie viele Frühchen haben die Krankenhäuser in den letzten zehn Jahren durchschnittlich betreut? Bitte jährlich nach Krankenhaus getrennt auflisten. Zu 3.: Bundesweit sind Perinatalzentren der Level 1 und 2 verpflichtet, ihre Fallzahlen der versorgten Frühgeborenen unter 1.500 Gramm zu melden. Die Ergebnisse dieser Erfassung sind auf der Website www.perinatalzentren.org nachzulesen. 4.) Wie hoch war die Überlebensrate der Frühchen in den letzten zehn Jahren? Bitte jährlich nach Krankenhaus getrennt auflisten. Zu 4.: Risikoadjustierte Daten zur Überlebensquote von Frühgeborenen mit und ohne schwere Erkrankungen sind der Website „www.perinatalzentren.org“ zu entnehmen. - 3 - 3 5. Wie lange blieben die Frühchen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich auf der Frühchenstation? Bitte jährlich nach Krankenhaus getrennt auflisten. Zu 5.: Diese Zahlen wären lediglich den DRG-Daten der Berliner Krankenhäuser nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu entnehmen. Allerdings werden diese den Landesregierungen gemäß § 21 Abs. 3 Ziff. 3 KHEntgG ausdrücklich nur zum Zwecke der Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt. 6. Wie schätzt der Senat aktuell die Versorgungssituation für Frühchen in den einzelnen Krankenhäusern ein und wo sieht er ggf. Handlungsbedarf? Zu 6.: Insgesamt ist die Versorgungssituation Frühgeborener in den entsprechenden Krankenhäusern des Landes Berlin als sehr gut einzuschätzen. Zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung an Perinatalzentren beteiligt sich der Senat an den Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des „Klärenden Dialogs“. Zur weiteren Verbesserung der Situation der Geburtshilfe in Berlin hat der Senat im Rahmen des Runden Tisches Geburtshilfe gemeinsam mit den Berliner Geburtskliniken, dem Hebammenverband, dem Berufsverband der Frauenärzte, den Krankenkassen und den Ausbildungsstätten das Berliner Aktionsprogramm für eine sichere und gute Geburt ins Leben gerufen. Das vollständige Aktionsprogramm kann unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/stationaere-versorgung/krankenhausversorgung /. 7. Wie hoch sollte nach Ansicht des Senats die durchschnittliche Fallzahl pro Krankenhaus im Jahr liegen, damit das Personal bei der Frühchenbetreuung nicht aus der Übung kommt? Zu 7.: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Rahmen der Neufassung der Mindestmengenregelung auch eine neue Regelung zu Mindestmengen zur Versorgung von Frühgeborenen in Aussicht gestellt. 8. Wie hoch ist die Fallpauschale, die die Krankenhäuser für die Versorgung von Frühchen erhalten und wie hat sich diese in den letzten zehn Jahren verändert? Bitte jährlich auflisten. Zu 8.: Die G-DRG Version 2018 enthält allein über 40 verschiedene Fallpauschalen zur Versorgung Neugeborener. Der Fallpauschalenkatalog wird jährlich angepasst, so dass eine direkte Vergleichbarkeit über zehn Jahre nicht gegeben ist. - 4 - 4 9. An wie vielen Krankenhäusern ist zugleich eine kinderchirurgische Abteilung vorhanden und wie oft musste diese zusätzlich in den letzten zehn Jahren für Frühchen in Anspruch genommen werden? Bitte jährlich nach Krankenhaus getrennt auflisten. Zu 9.: Kinderchirurgische Abteilungen werden an sechs der zehn für die Versorgung von Frühgeborenen zugelassenen Standorte der ersten drei Versorgungsstufen gemäß G-BA- Richtlinie betrieben. Darüber hinaus gibt es keine kinderchirurgische Abteilung in Plankrankenhäusern . Über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Fachabteilungen für Kinderchirurgie durch Frühgeborene hat der Senat keine Kenntnis. 10. Wie viele (Not)Operationen an Frühchen konnten in den letzten zehn Jahren warum vor Ort nicht durchgeführt werden und was geschah in diesen Fällen? Bitte jährlich nach Krankenhaus getrennt auflisten. Zu 10.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob (Not-)Operationen Frühgeborener vor Ort nicht durchgeführt werden konnten. 11. Wie viele Frühchen sind aufgrund eines notwendig gewordenen Transfers in ein anderes Krankenhaus verstorben, bevor sie dort operiert werden konnten? Zu 11.: Dem Senat sind keine Fälle bekannt, in denen Frühgeborene aufgrund eines notwendig gewordenen Transfers in ein anderes Krankenhaus in Berlin verstorben sind. 12. Wie hoch sind aktuell die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen in den einzelnen Krankenhäusern und wie viele Krankenhäuser erfüllen diese Vorgabe aktuell jeweils warum nicht? Bitte sowohl für die Ärzte, als auch für die Pfleger angeben. Zu 12.: Die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh-und Reifgeborene des Gemeinsamen Bundesausschusses (QFR-RL) enthält umfangreiche Vorgaben, auch zur Personalausstattung. Diese sind in der entsprechenden Richtlinie nachzulesen: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/41/. Die Webseite www.perinatalzentren.org enthält Informationen darüber, welche Perinatalzentren sich in einer QS-Maßnahme zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung („Klärender Dialog“) befinden. Die fachärztliche Mindestbesetzung einer Fachabteilung ist Teil der Qualitätsanforderungen des Krankenhausplanes 2016 des Landes Berlin, deren Einhaltung wurde von allen an der Versorgung Frühgeborener beteiligter Krankenhäuser in Berlin gegenüber der für die Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung bestätigt. - 5 - 5 13. Welche Maßnahmen der Qualitätssicherung für die Frühchenstationen der Krankenhäuser plant der Senat künftig zu wann? Zu 13.: In der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh-und Reifgeborene des Gemeinsamen Bundesausschusses (QFR-RL) sind umfangreiche Qualitätsanforderungen verankert, die bundesweit von Bedeutung sind. Darüber hinaus hat der Senat das Berliner Aktionsprogramm für eine sichere und gute Geburt ins Leben gerufen. Berlin, den 15. Oktober 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung