Drucksache 18 / 16 629 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Mangelhafte Durchsetzung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel? und Antwort vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16629 vom 27. September 2018 über Mangelhafte Durchsetzung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel ? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) zu den Fragen 1, 2, 5 und 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Starts und Landungen fanden in diesem Jahr bereits auf dem Verkehrsflughafen Berlin-Tegel in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:59 Uhr statt? Bitte entsprechend der einzelnen Monate aufschlüsseln und dabei die Anzahl der Starts und Landungen getrennt angeben. Antwort zu 1: Die BFG hat die nachfolgende Tabelle übersandt, der die Daten entnommen werden können. Kategorie Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Gesamt Landung 2018 (23:00-05:59 Uhr) 36 40 53 44 95 158 136 128 131 821 Start 2018 (23:00-05:59 Uhr) 34 25 29 32 48 61 51 64 52 396 Summe 2018 70 65 82 76 143 219 187 192 183 1.217 2 Weiterhin hat die BFG mitgeteilt: „In dieser Anzahl Flugbewegungen sind gewerblicher Linien- und Gelegenheitsverkehr, Post und Ambulanzflüge sowie nichtgewerblicher Verkehr, außer Militär-, Polizei-, Bundesgrenzschutz- und Regierungsflüge, enthalten.“ Frage 2: In welche Lärmklassen fielen die Flugbewegungen zwischen 23:00 und 05:59 Uhr? Antwort zu 2: Die BFG hat die nachfolgende Tabelle übersandt, der die Daten entnommen werden können. Lärmklasse Summe 23.00 - 05.59 Uhr LT (local time - Ortszeit) 01 0 bis 70,9 dB 42 02 71,0 bis 73,9 dB 107 03 74,0 bis 76,9 dB 640 04 77,0 bis 79,9 dB 420 05 80,0 bis 84,9 dB 7 07 über 90,0 dB 1 Gesamt 1.217 Frage 3: Welche Gründe wurden für die Starts und Landungen in diesem Zeitraum angegeben? Antwort zu 3: Für Flüge, die nicht bereits gemäß Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP EDDT AD 2.20) von den Flugbeschränkungen am Flughafen Tegel ausgenommen sind (siehe Frage 4), wurden überwiegend meteorologische oder flugsicherungsbedingte Gründe angegeben. In Einzelfällen wurden Flüge wegen eines besonderen öffentlichen Interesses bzw. zur Abwehr von erheblichen Störungen des Luftverkehrs gestattet. Frage 4: Wie werden Flugbewegungen definiert, die gemäß Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP EDDT AD 2.20) (siehe Drucksache 18/13917) von den örtlichen Flugbeschränkungen ausgenommen sind? Antwort zu 4: Von den Flugbeschränkungen sind gemäß AIP EDDT AD 2.20 folgende Flüge ausgenommen: 3 Landungen von Luftfahrzeugen, die den Flughafen Berlin-Tegel nachweislich aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen als Ausweichflughafen anfliegen, Starts und Landungen im Katastrophen- und medizinischen Hilfeleistungseinsatz sowie in sonstigen Notfällen, Luftfahrzeuge, die im Nachtluftpostdienst der Deutschen Post AG eingesetzt sind, Vermessungsflüge der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, soweit sie zur Aufrechterhaltung der Flugsicherheit notwendig sind. Frage 5: Nach Aussage des FBB (Internetauftritt) wurden die lärmbezogene Landegebühren an den Berliner Flughäfen Anfang 2015 das letzte Mal angepasst. Welche Gebühren werden aktuell erhoben und für wann sind ggf. weitere Anpassungen geplant? Antwort zu 5: Die BFG teilt hierzu mit: „Die derzeit genehmigte und im Internet publizierte Entgeltordnung für den Flughafen Berlin-Tegel führt einen Lärmzuschlag für alle Starts und Landungen auf. Dieser wird für jedes Luftfahrzeug ab einem MTOM (Höchstabfluggewicht) über 2.000 kg gemäß Lärmklasse für jeden Start und jede Landung erhoben. Die Lärmklassen sind wie folgt gestaffelt: Lärmklasse Entgelt je Flugereignis Lärmklasse 1 bis 70,9 dB (A) 50,00 € Lärmklasse 2 von 71,0 bis 73,9 dB (A) 62,00 € Lärmklasse 3 von 74,0 bis 76,9 dB (A) 80,00 € Lärmklasse 4 von 77,0 bis 79,9 dB (A) 125,00 € Lärmklasse 5 von 80,0 bis 84,9 dB (A) 515,00 € Lärmklasse 6 von 85,0 bis 89,9 dB (A) 3.000,00 € Lärmklasse 7 ab 90,0 dB (A) 7.500,00 € Für Luftfahrzeuge mit einem MTOM (Höchstabfluggewicht) unter 2.000 kg wird je Flugvorgang ein Entgelt von 10,00 € erhoben. Die Eingruppierung der einzelnen Luftfahrzeuge erfolgt je Luftfahrzeugtyp. Die Zuordnung erfolgt auf Basis der bis 2016 jeweilig gemessenen durchschnittlichen Start- und Landelärmpegel am Flughafen Berlin-Tegel. Zukünftige Anpassungen oder Änderungen der lärmbezogenen Entgelte werden frühestens in der nächsten jährlichen Entgeltkonsultation vorgestellt. Die Entgeltordnung in der derzeitigen Fassung ist seit 09.05.2018 gültig.“ Frage 6: Nach Aussage des FBB werden „die späten Abendstunden, der frühe Morgen und die Nacht (..) mit zusätzlichen Gebührenaufschlägen belegt“. Um welche Gebührenaufschläge handelt es sich? Bitte aufgeschlüsselt je Lärmklasse. 4 Antwort zu 6: Die BFG teilt hierzu mit: „Wie in der Entgeltordnung für den Flughafen Berlin-Tegel aufgeführt, werden in gewissen Zeiträumen Aufschläge auf das lärmbezogene Start- und Landeentgelt erhoben. Der Aufschlag bemisst sich nach der tatsächlichen Start- bzw. Landezeit. Die Aufschläge für alle Lärmklassen sind wie folgt: Zeitraum Start bzw. Landung von 22.00 bis 22.59 Uhr Ortszeit in Höhe von 100% von 23.00 bis 23.29 Uhr Ortszeit in Höhe von 200% von 23.30 bis 23.59 Uhr Ortszeit in Höhe von 300% von 00.00 bis 05.59 Uhr Ortszeit in Höhe von 500% Berlin, den 16.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz