Drucksache 18 / 16 635 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 05. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Pressure-Groups im Planschbecken der Prüderie und Antwort vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16635 vom 05. Oktober 2018 über Pressure-Groups im Planschbecken der Prüderie ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten Prof. Werner Schiffauer macht in einer Untersuchung über den Islam im Alltag bei der "Islamischen Grundschule" in der Boppstraße 4, 10967 Berlin - Kreuzberg folgende Beobachtung: "In der Islamischen Grundschule werden immer zwei Jahrgangsklassen zusammengefasst, so dass die Kinder nach Geschlechtern getrennt im dritten oder vierten Schuljahr Schwimmunterricht erhalten. Diese Lösung erlaubt es, getrenntgeschlechtlichen Schwimmunterricht anzubieten, ohne dass zusätzliche Ressourcen an Räumen oder Lehrpersonal beansprucht werden." [Schiffauer, Werner: Schule, Moschee, Elternhaus. Eine ethnologische Intervention. Berlin 2015, S. 274] Im "Rahmenlernplan Berlin Teil B" hingegen findet sich auf Seite 11 zu den Themen "Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung" die Zielvorgabe: "Wissen über den menschlichen Körper und seine Funktionen bezüglich der Sexualität und Fortpflanzung kennen und nutzen dieses für ein vorurteilsfreies Miteinander mit anderen Menschen." [Satzbau aus dem Original übernommen] Ich frage den Senat: 1.) Ist die Durchführung getrenntgeschlechtlichen Schwimmunterrichts der Schulaufsicht aufgrund ihrer Unterrichtsbesuche in den Jahren 1990 bis 1995, 2000 bis 2001, 2005 bis 2006 und 2016 bis 2017 bekannt? Zu 1.): Der Schulaufsicht ist die Durchführung getrenntgeschlechtlichen Schwimmunterrichts aufgrund von Schulbesuchen bekannt. 2.) Sieht der Senat im getrenntgeschlechtlichen Schwimmunterricht einen Widerspruch zu der oben angeführten Zielvorgabe des Rahmenlehrplans? Zu 2.): Der Senat sieht keinen Widerspruch zu der angeführten Zielvorgabe des Rahmenlehrplans. Der Koalitionsvertrag enthält u.a. die folgende Absichtserklärung: "Bei der Förderung des Sports als Daseinsvorsorge wird die Koalition die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen berücksichtigen." 3.) Welche spezifischen Bedürfnisse sind dies? Zu 3.): Die „spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen“ unterscheiden sich mitunter von denen von Männern und Jungen. Im Bereich des Sports geht es darum, über vielfältige Sportangebote sowie eine gezielte Fördeung, grundsätzlich den Bedürfnissen aller Menschen – besonderes aber auch denen von Frauen und Mädchen – gerecht zu werden und deren Teilhabe zu ermöglichen. So werden etwa im Rahmen des Teilhabeprogramms unter anderem spezielle Mädchen- und Frauensportgruppen gefördert, da diese im organisierten Sport insgesamt unterrepräsentiert sind. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) bieten beispielsweise spezielle Schwimmzeiten für Frauen an. Der Sportunterricht unterstützt Schülerinnen und Schüler hinsichtlich eines bewussteren Umgangs mit sich und anderen. Den Schülerinnen und Schülern werden auf diese Weise eine aktive, selbstständige und verantwortungsvolle Teilhabe an der Bewegungs - und Sportkultur sowie eine gesunde Lebensführung ermöglicht. Sportunterricht kann dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ein gesundes Selbstwertgefühl und ein realistisches Selbst- und Körperkonzept entwickeln. Diese Lernprozesse leisten einen wichtigen Beitrag für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung . Die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) zum Thema: Schutz vor Diskriminierung und Förderung von Diversität bei den landeseigenen Betrieben: Berliner Bäder- Betriebe (BBB) Drucksache 18/12473 beantwortet der Senat u.a. wie folgt: "Zu 13.: Die BBB treffen eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bzw. unterstützen Projekte, um Angestellte sowie Kundinnen und Kunden vor Benachteiligungen zu schützen. [..] Der erstmals im August 2017 veranstaltete „Queer Summer Splash“ [..] Gesonderte Schwimmzeiten für trans- und intersexuelle Menschen." 4.) Wieviele gesonderte Schwimmzeiten für trans- und intersexuelle Menschen hat es 2018 gegeben? Zu 4.): Im Schwimmunterricht an den Berliner Schulen hat es 2018 keine gesonderten Schwimmzeiten für trans- und intersexuelle Schülerinnen und Schüler gegeben. Im Rahmen des Vereinsschwimmens führt der Verein Seitenwechsel e.V. im Stadtbad Charlottenburg – Alte Halle jeden ersten Dienstag im Monat das Trans*Inter*Schwimmen durch. Weitere Informationen unter: https://www.seitenwechsel-berlin.de/sportangebote/transinterschwimmen/ 5.) Ist es aus gesamtgesellschaftlicher Sicht sinnvoll, wachsenden Forderungen nach Abschottungsmöglichkeiten und Rückzugsräumen gerade da stattzugeben, wo, wie in den Öffentlichen Bädern, eine Durchmischung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen wenigstens für Stunden stattfindet? Zu 5.): Dem Senat sind wachsende Forderungen nach Abschottungsmöglichkeiten und Rückzugsmöglichkeiten nicht bekannt. Berlin, den 22. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie