Drucksache 18 / 16 636 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften – Teil 1 und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 636 vom 4. Oktober 2018 über Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften - Teil 1 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist mit der Veröffentlichung des am 9. November 2016 vom Senat angekündigten „Gutachten zu den aktuellen Pensionsverpflichtungen des Landes Berlins“ 1 zu rechnen? Zu 1.: Das angekündigte Gutachten wird voraussichtlich bis Ende des laufenden Jahres vorliegen und dann unmittelbar dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt werden. 2. Wie ist der aktuelle Fertigstellungsstand des Gutachtens? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat das Unternehmen Deloitte Consulting GmbH am 29. August 2018 beauftragt, das versicherungsmathematische Gutachten zu erstellen. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Daten erhalten, um diese programmtechnisch zu verarbeiten und auf Basis dieser Daten das Gutachten fertigzustellen. 3. Berücksichtigt das Gutachten nur künftige Verpflichtungen für die Pensionszahlungen oder auch für Beihilfezahlungen ? Zu 3.: Das Gutachten wird neben den künftigen Verpflichtungen zu den Pensionszahlungen auch die Beihilfezahlungen beinhalten. 4. Wie viel Geld gibt das Land Berlin gegenwärtig für aktive Lehrkräfte und für nicht mehr aktive Lehrkräfte jährlich aus? Zu 4.: Im laufenden Haushaltsjahr werden Ausgaben für aktive Lehrkräfte (ohne Beihilfeaufwendungen ) in Höhe von rd. 1,9 Mrd. € erwartet. Für die Versorgungsbezüge der pensionierten ehemaligen Lehrkräfte sind beim Kapitel 2940, Titel 43206 im laufenden Haushaltsjahr rd. 690 Mio. € veranschlagt. 5. Wie würden sich die Ausgaben bei Beibehaltung des gegenwärtigen Verbeamtungsstatus die nächsten zwanzig Jahre entwickeln? 1 RN 0019, Beauftragung einer Dienstleistung, Kapitel 1540, Titel 54010, hier: Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften; https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0019-v.pdf Seite 2 von 2 Zu 5.: Die Entwicklung der Ausgaben in den nächsten zwanzig Jahren lässt sich nicht genauer bestimmen , da sie von mehreren Faktoren abhängt, die große Schwankungsbreiten beinhalten (u.a. Personalbestands -, Tarif- und Besoldungsentwicklungen). Legt man den Parlamentsbericht zur mittelfristigen Lehrkräftebedarfsplanung zu Grunde, der allerdings lediglich den Zeitraum bis 2025/2026 betrachtet, erhöht sich der Lehrkräftebedarf vom Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2025/26 um rd. 3.850 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Dies bedeutet eine Ausgabensteigerung von rd. 250 Mio. € im Jahr 2026 nur für die Personalbestandserhöhung. Unter Berücksichtigung linearer Gehaltssteigerungen wird sich das Ausgabevolumen 2026 für aktive Lehrkräfte auf rd. 2,4 bis 2,5 Mrd. € erhöhen. Bezogen auf die pensionierten Lehrkräfte wird auf den letzten Versorgungsbericht vom 29. August 2017 verwiesen, der jedoch lediglich einen Zeitraum von 15 Jahren bis zum Jahr 2033 umfasst. Unter Berücksichtigung der Zahl der Versorgungsfälle für den Schuldienst (20.820 Fälle) betragen die korrespondierenden Ausgaben im Jahr 2033 ca. 940 Mio. €, was einer Steigerung um rd. 250 Mio. € ggü. den Ausgaben des laufenden Jahres entspricht. 6. Ist dem Senat bekannt, dass der Bund im Rahmen seiner (doppisch) erweiterten Kameralistik jährlich zum Stichtag 31.12. Gutachten zur Höhe seiner Pensionsrückstellungen und seiner Rückstellungen für Beihilfeleistungen erstellt2? Zu 6.: Ja, das ist dem Senat bekannt. 7. Plant der Senat im Anschluss an das bereits in Erstellung befindliche Gutachten ebenfalls jährlich die „Höhe der künftigen Verpflichtungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen von beamteten Dienstkräften“ zu ermitteln ? Zu 7.: Der Senat hat sich noch nicht abschließend festgelegt, in welchem Turnus die Daten erhoben bzw. aktualisiert werden sollen. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob und in welchem Umfang weiterhin auf externe Dienstleistungen zurückgegriffen werden muss. Grundsätzlich wird aber eine jährliche Aktualisierung angestrebt. Berlin, den 11. Oktober 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen 2 Vgl. Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2016, S.8, S.24ff, S.27f.; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content /DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-06-19-vermoegensrechnung-des-bundes-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=8