Drucksache 18 / 16 637 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften – Teil 2 und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 637 vom 4. Oktober 2018 über Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften - Teil 2 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gutachten zur „Höhe der künftigen Verpflichtungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen von beamteten Dienstkräften“ wurden in der Vergangenheit erstellt? 2. Wann wurden diese erstellt? Wann wurden sie jeweils beauftragt und veröffentlicht? 3. Was hat es jeweils gekostet diese zu erstellen? 4. Was waren die jeweiligen Ergebnisse der Gutachten? Welche Rückstellungshöhen haben sich jeweils ergeben? 5. Welche Schlussfolgerungen wurden jeweils daraus gezogen? 6. Welche Drucksachen und/oder Berichte befassen sich mit diesen Gutachten? (Bitte Auflistung!) Zu 1. bis 6.: Der Senat hatte bisher noch kein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs des Landes Berlin aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften in Auftrag gegeben. Die bisherigen überschlägigen Berechnungen der mutmaßlichen Pensionsverpflichtungen des Landes Berlin, die u.a. für Gespräche mit den Rating-Agenturen verwendet wurden, hatte die Senatsverwaltung für Finanzen in eigener Regie erstellt. Es handelte sich aber nicht um versicherungsmathematische Gutachten und die Berechnungen wurden auch nicht nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchgeführt. Aufgrund der überschlägigen Berechnungen und Annahmen ergab sich eine Summe von bis zu Seite 2 von 2 rd. 40 Mrd. € für die bestehenden Pensionsanwartschaften aller aktiv Beschäftigten sowie der vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Berlin, den 11. Oktober 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen