Drucksache 18 / 16 639 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 01. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Inklusiver Arbeitsmarkt und inklusive berufliche Bildung und Antwort vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16639 vom 01. Oktober 2018 über Inklusiver Arbeitsmarkt und inklusive berufliche Bildung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich nach dem Wegfall des Arbeitsmarktprogrammes Initiative Inklusion die Übergänge der Schülerinnen und Schüler aus dem 9. und 10. Jahrgang der Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung verändert? Bitte vergleichen Sie insbesondere die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018. Zu 1.: Dazu liegen dem Senat keine Daten vor. 2. In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ Die Grünen für die Legislaturperiode 2016-2021 im Land Berlin heißt es: „Das Recht auf inklusive Beschulung wird schrittweise auch in der beruflichen Bildung umgesetzt.“ Welche konkreten Umsetzungsschritte hat der Senat von Berlin in diesem Bereich in den letzten zwei Jahren unternommen? Welche sind bis zum Ende der Legislaturperiode geplant? Zu 2.: In den letzten 2 Jahren wurden im Bereich der beruflichen Bildung folgende Maßnahmen zur inklusiven Schulentwicklung unternommen: Fortführung und Weiterentwicklung der Qualifizierung von Koordinatorinnen und Koordinatoren für alle beruflichen Schulen und Oberstufenzentren Weiterführung der Qualifizierung von Beratungslehrkräften an allen beruflichen Schulen und Oberstufenzentren Weiterer Ausbau des Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrums für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen 2 Weiterentwicklung der inklusionsspezifischen Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte und Führungskräfte an den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren Weiterqualifizierung von Lehrkräften an beruflichen Schulen und Oberstufenzentren zu Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen Zumessung von personellen Ressourcen zur sonderpädagogischen Förderung Weiterentwicklung des Netzwerks inklusiver beruflicher Schulen und Oberstufenzentren Verstetigung des Unterrichtsangebotes für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Bildungsgang „Berufsqualifizierender Lehrgang Förderbedarf Lernen“ (BQL-FL) Weiterentwicklung des Schulversuchs „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung “ mit inklusiver Anschlussplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Einrichtung der Jugendberufsagentur (JBA) in allen Bezirken mit Beratungszugängen zu allen Qualifikationsangeboten aller Rechtskreise, Aufbau inklusiver Strukturen der JBA sowie Festlegung der Schnittstelle zwischen Berufsberatung und Reha-Beratung, Sensibilisierung der Berufs- und Studienorientierungs-Teams (BSO-Teams) an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) für inklusive Anschlussplanung Bis zum Ende der Legislaturperiode sind geplant: Implementierung des Bildungsganges „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung “ in die Regelform mit inklusiver Anschlussplanung der Jugendlichen für den Übergang in Ausbildung und Beratung der Betriebe durch Bildungsbegleitung Erarbeitung eines Konzeptes zur Übertragung der Expertise der Berufsschulen mit sonderpädagogischen Aufgaben auf die regulären beruflichen Schulen und Oberstufenzentren und dessen Umsetzung Prüfung und gegebenenfalls Erprobung der Möglichkeit von Berufsbildung auch in beruflichen Schulen für Menschen, die bislang als nicht bildungsfähig in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind Prüfung und gegebenenfalls Erprobung eines Konzeptes zum Übergang dieser Personengruppe in eine berufliche Ausbildung Erweiterung der Internetpräsenz zu inklusionsrelevanten Themen in der schulischen beruflichen Bildung Darstellung aller inklusiven Elemente der schulischen beruflichen Bildung in einem Gesamtkonzept zur Inklusion an beruflichen Schulen und Oberstufenzentren 3. Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden mit Behinderungen/ sonderpädagogischem Förderbedarf an regulären Berliner Berufsschulen seit 2015 entwickelt? Zu 3.: Statistisch wird der sonderpädagogische Förderbedarf, basierend auf den freiwilligen Angaben der Auszubildenden, erhoben, nicht das Vorliegen einer Behinderung: 3 Auszug aus der Ist-Statistik öffentlicher und privater beruflicher Schulen und Oberstufenzentren (Stand: 9.10.2018) Auszubildende an Berufsschulen Zeitreihe 2017/18 - 2014/15 Träger Schulzweig Schuljahr 2017/18 2016/17 2015/16 2014/15 Öffentlich Berufsschule 155 134 117 126 Privat Berufsschule 1 1 2 Gesamtergebnis 156 134 118 128 4. In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ Die Grünen für die Legislaturperiode 2016-2021 im Land Berlin heißt es weiter: „Integrationsbetriebe und Integrationsfachdienste sollen stärker gefördert werden.“ Welche konkreten Initiativen hat der Senat von Berlin in diesem Bereich in den letzten zwei Jahren unternommen? Welche sind bis zum Ende der Legislaturperiode geplant? Zu 4.: Bis zum 31.12.2017 wurden zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die den 37 Inklusionsbetrieben durch die Beschäftigung ihrer schwerbehinderten Menschen entstanden, laufende monatliche Zuschüsse in Form einer unternehmensspezifischen Pauschale gezahlt. Diese wurde zum 01.01.2018 durch eine unternehmensübergreifende Pauschale in Höhe von 30 Prozent des Arbeitnehmerbruttos der/des jeweils beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers ersetzt. Im Vergleich zur alten Regelung gewährleistet diese von den Inklusionsbetrieben selbst geforderte Umstellung nunmehr eine verlässliche, berechenbare und langfristige Planungssicherheit. Durch die Kopplung an Tarif- u. Lohnsteigerungen ist ein Absinken unter die Förderquote von 30 Prozent des jeweiligen Arbeitnehmerbruttos ausgeschlossen. Für schwerbehinderte Menschen wird eine erhöhte Förderung von 35 Prozent des jeweiligen Arbeitnehmerbruttos gezahlt, sofern diese o Leistungen nach § 55 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) (Unterstütze Beschäftigung), o Leistungen nach § 57 SGB IX (Eingangs- oder Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen), o Leistungen nach § 58 SGB IX (Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen), o Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX, o Leistungen im Rahmen eines Budgets für Arbeit nach § 61 SGB IX erhalten bzw. erhalten haben. Gleiches gilt für o schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Personen, bei denen in der Schule der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Autismus festgestellt wurde, o schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Personen, bei denen nach Feststellung durch den zuständigen Rehabilitationsträger lediglich eine Erstausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz / § 42m Handwerksordnung durchgeführt werden konnte (sog. theoriereduzierte Ausbildung, i.d.R. Personen mit einer sogenannten geistigen Behinderung 4 oder kognitiven Einschränkungen, die in einem Berufsbildungswerk ausgebildet wurden). Als einziges Bundesland fördert das Land Berlin - unabhängig von Zuschüssen Dritter - sowohl die betriebliche als auch die sogenannte theoriereduzierte Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher mit einem monatlichen Zuschuss von 773 €. Ergänzend weist der Senat auf die Umsetzung des Bundesarbeitsmarktprogramms "Inklusionsinitiative II – Alle im Betrieb" hin. Von Mitte 2016 bis Ende 2019 sollen 175 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze in Inklusionsbetrieben gefördert werden. 112 neue Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze sind bislang über dieses Programm im Land Berlin gefördert worden. Die Leistungen der Integrationsfachdienste (IFD) im Land Berlin sind auf Grund rechtlich bindender Vorgaben im Vergaberecht zum 01.01.2019 erstmalig ausgeschrieben worden. Damit geht eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der IFD einher, deren Erfüllung in Qualität und Quantität durch das Integrationsamt im Rahmen eines Controllings intensiv begleitet wird. Dabei wird analysiert, welche Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Aufgaben sich ergeben können. Vorgesehen ist, durch eine enge Orientierung an den vorhandenen Bedarfen und Strukturen die Begleitungsleistungen durch IFD im Land Berlin so aufzustellen, dass für schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine optimale Versorgung mit den Dienstleistungen der IFD gewährleistet ist und bleibt. 5. Wie hat sich die Zahl der Inklusionsfirmen und die Zahl der Arbeitsplätze seit 2016 entwickelt? Zu 5.: Im Jahr 2016 waren in 37 Inklusionsbetrieben 1280 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt (davon 583 Frauen). Die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen betrug 621 (davon 269 Frauen). Im Jahr 2017 waren in 37 Inklusionsbetrieben 1424 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt (davon 669 Frauen). Die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen betrug 695 (davon 305 Frauen). 6. Wie werden sich die Nachteilsausgleiche für die Inklusionsfirmen weiter entwickeln und ggf. verbessern? Sind insbesondere in Fällen gravierender Nachteile nach Wegfall des Bestandsschuzes durch die Neuregelung Anpassungen vor 2020 denkbar? Zu 6.: Neun Monate nach Einführung der unternehmensübergreifenden Pauschale sieht der Senat keine Veranlassung, bezüglich einer Weiterentwicklung oder Verbesserung der bisherigen Förderung tätig zu werden. Der Bestandsschutz für Inklusionsbetriebe, deren laufende Zuschüsse durch die Umstellung auf die unternehmensübergreifende Pauschale geringer ausfallen würden, läuft erst zum 31.12.2019 aus. Insofern ist eine Anpassung vor Ablauf dieses Datums aus Sicht des Senats nicht erforderlich. Das Eintreten etwaiger „gravierender Nachteile“ ist zum jetzigen Zeitpunkt weder absehbar noch seriös zu prognostizieren. Im Rahmen halbjährlich stattfindender Gespräche zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsbetriebe und Vertretern des Integrationsamtes wird diese Problematik spätestens ab Mitte nächsten Jahres erörtert werden. 5 7. Zum 01. Januar 2019 - einschließlich einer Vorlaufphase, die am 01. November 2018 beginnt - werden die Rahmenvereinbarungen über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin neu vergeben. Wie bewertet der Senat von Berlin den aktuellen Stand der Umsetzung? Zu 7.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich das Vergabeverfahren im geplanten Terminstand, so dass ein fristgerechter Abschluss erwartet werden kann. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass zu Einzelheiten und deren Bewertung keine Auskünfte erteilt werden können. 8. Auf welche Veränderungen müssen sich Arbeitnehmende mit Behinderungen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 2019 einstellen (z. B. Anzahl der Standorte, Personalschlüssel, spezielle Kompetenzen, Nutzung erprobter Netzwerke)? Zu 8.: Das Angebot an Begleitungsleistungen im Land Berlin bleibt den ausgeschriebenen Leistungsinhalten zufolge uneingeschränkt erhalten. Die Kunden des IFD können entsprechend ihrem Arbeitsort zukünftig im Rahmen des regionalen Zuschnitts der 3 Arbeitsagenturen im Land Berlin den zuständigen IFD in Anspruch nehmen. Dabei ist sichergestellt, dass die Standorte in zentraler Lage und damit für jeden Kunden gut erreichbar sind. Die Orientierung der Regionalstruktur der IFD an der Struktur der Arbeitsagenturen ermöglicht eine Verstärkung von Kooperationspotenzialen. Das Angebot an besonderen Kompetenzen durch IFD mit Spezialaufgaben bleibt ebenfalls den ausgeschriebenen Leistungsinhalten zufolge unverändert. Zur Nutzung erprobter Netzwerke kann wegen des nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens zurzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden; der Senat strebt jedoch an, bestehende Netzwerke weiterhin zu nutzen und zu unterstützen, soweit die Entscheidungen im förmlichen Vergabeverfahren dies ermöglichen. Berlin, den 23. Oktober 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales