Drucksache 18 / 16 653 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Aktenführung bei der Senatsverwaltung für Inneres II und Antwort vom 19. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 653 vom 02. Oktober 2018 über Aktenführung bei der Senatsverwaltung für Inneres II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der sogenannten E-Akte bei der Senatsverwaltung für Inneres? Zu 1.: Die E-Akte wird bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Form eines Projektes im Pilot-Echtbetrieb sukzessive eingeführt. 2. Nehmen nach dem Stand zum 1.10.2018 sämtliche in der Senatsverwaltung für Inneres tätigen Personen an der E-Akte teil? Zu 2.: Nein. Aktuell arbeiten bereits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung V, der Abteilung ZS sowie das Büro und die Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik mit der E-Akte. 3. Trifft es zu, dass der Senator und der Staatssekretär für Inneres an dem Verfahren nicht teilnehmen werden? Falls ja, aus welchen Gründen. Zu 3.: Die Einführung der E-Akte erfolgt sukzessive. Über die Teilnahme des Senators und des Staatssekretärs für Inneres wird zu gegebener Zeit entschieden werden. 4. Nimmt die Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik an dem E-Akte teil? Zu 4.: Ja. 5. Trifft es zu, dass bei Nichtteilnahme einzelner Personen für diese die jeweils benötigte E-Akte sodann ausgedruckt, paginiert und nach Bearbeitung wieder in elektronische Form gebracht werden muss. Zu 5.: Ja, sofern eine für die Bearbeitung relevante Person ausnahmsweise nicht an der E- Akte teilnehmen sollte. 6. Wie stellt die Senatsverwaltung für Inneres für den Fall der uneinheitlichen/gemischten Aktenführung auf Ebene der Hausleitung sicher, dass der vollständige Verlauf der Bearbeitung einer Akte auch weiterhin beweissicher entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Akte ersichtlich ist und nicht nur unvollständig erfasst wird? Zu 6.: Im Bereich der Hausleitung werden grundsätzlich keine Fachakten geführt. Soweit aufgrund derzeit noch bestehender Medienbrüche im Bereich der Hausleitung Papierausdrucke gefertigt werden müssen, werden diese an den für die Sachbearbeitung zuständigen Bereich zurückgesandt und dort in die elektronische Akte eingescannt . Der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Pflicht zur der Vollständigkeit der Aktenführung ist damit genüge getan. Berlin, den 19. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport