Drucksache 18 / 16 655 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Schweigen ist Gold IV und Antwort vom 19. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 655 vom 02. Oktober 2018 über Schweigen ist Gold IV ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Der Auflistung der Ambulanzen in der Anfrage vom 18/16403 ist kein "Institut für Immunologie, Tumorzentrum , Transfusionsmedizin" zu entnehmen. Besteht oder bestand ein solches Institut an der Charité? Falls ja, wann? Unterhält dieses eine Ambulanz? Zu 1.: Ein solches Institut besteht und bestand unter dieser Bezeichnung nicht. 2. In der Anlage 1 zur oben genannten Anfrage sind verschiedene Abkürzungen verwendet worden, die jedoch nicht erläutert worden sind. Was bedeuten diese jeweils ausgeschrieben? Zu 2.: Die Abkürzungen haben folgende Bedeutungen: ALS: Amytrophe Lateralsklerose ECRC: Experimental and Clinical Research Center HIV/AIDS: Human Immunodeficiency Virus/ Acquired Immunodeficiency Syndrome HAS: Hochschulambulanz LTX: Lungentransplantation MKG: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie NYHA: New York Heart Association SPZ: Sozialpädiatrisches Zentrum SWC: Stoffwechselcentrum - - 2 3. Unterhält jede der in Anlage 1 zur oben genannten Anfrage genannten Einrichtungen eine eigene Bankverbindung ? Handelt es sich dabei um Konten der Charité KÖR, in die der Vorstand uneingeschränkt Einsicht nehmen könnte? Zu 3.: Die Einrichtungen unterhalten hierfür keine eigenen Bankverbindungen, sondern die Erlöse gehen auf wenigen Charité-Bankkonten ein. Es existieren jedoch für alle Ambulanzen eigene, separate Kostenstellen. Das bedeutet, dass die Einnahmen jeder Ambulanz im internen Buchwerk fallgenau zugeordnet werden. Der Vorstand der Charité hat somit uneingeschränkt Einsicht und Transparenz. 4. Nach welchen Modellen werden die Erlöse aus Wahlleistungsvereinbarungen der Chefärzte zwischen der Charité KÖR und den jeweiligen Chefärzten geteilt? Sofern es keine festen Modelle gibt, weshalb nicht? In welcher prozentualen Spannbreite ist die Charité an den einzelnen Erlösen der Wahlleistungen beteiligt (e.g. 25 - 75 %)? Zu 4.: Für die Beteiligung der Chefärztinnen und Chefärzte an Erlösen aus Wahlleistungen wurde ein Rahmenkonzept vereinbart. Die prozentuale Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig; unter anderem vom Umsatz, dem Aufgabenspektrum und der Gesamtvergütung der jeweiligen an der Leistungserbringung beteiligten Chefärztin oder des jeweiligen Chefarztes. Die Beteiligung dieser Personen am Umsatz liegt zwischen 10 und 30 Prozent; die genaue Höhe ist Verhandlungsgegenstand des Chefarztvertrages. Nach Abzug eines Pools, durch den andere an der Leistungserbringung mitwirkende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 28 Abs. 3 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin finanziell beteiligt werden, verbleiben insgesamt ca. 70 Prozent der Erlöse bei der Charité. 5. Welcher durchschnittliche prozentuale Anteil verbleibt aktuell (Stichtag 01.10.19) bei der Charité? In welcher Gesamthöhe in € hat die Charité aus diesen Vereinbarungen bzw. Wahlleistungen der Chefärzte in den Jahren 2010 bis heute Einkünfte erzielt? Zu 5.: Der durchschnittliche prozentuale Anteil, der bei der Charité verbleibt, liegt bei rd. 70 Prozent der Erlöse aus Wahlleistungen. Die Gesamthöhe aus den sog. Chefarztverträgen liegt damit für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.08.2018 bei ca.150.419 T€. Daneben werden weitere Erlöse aus Wahlleistungen von wenigen noch selbst liquidationsberechtigten Chefärztinnen und Chefärzten erzielt. Die daraus abzuführenden Nutzungsentgelte an die Charité sind in der Hochschulnebentätigkeitsverordnung gestaffelt. Die Antworten zu 4. und 5. beziehen sich auf ambulante und stationäre Erlöse. Berlin, den 19. Oktober 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -