Drucksache 18 / 16 658 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 01. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Kampf gegen die Rockerkriminalität – Wie ist der Status Quo in Berlin? (II) und Antwort vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16658 vom 01. Oktober 2018 über Kampf gegen die Rockerkriminalität – Wie ist der Status Quo in Berlin? (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich das Personenpotential im Bereich der Rockerkriminalität in den letzten zehn Jahren in Berlin entwickelt? (Aufstellung nach Jahren ab 2008 erbeten.) Zu 1.: Es erfolgt keine statische Erhebung im Sinne der Fragestellung durch die Polizei Berlin. Der betroffene Personenkreis ist insbesondere aufgrund mehrerer Gerichtsurteile zu sogenannten „Kuttentrageverboten“ ab dem Jahr 2014 mangels offen verwendeter Vereinsinsignien nur noch bedingt erkennbar. Valide Zahlen können insoweit nicht genannt werde. Anhand der vorliegenden Erkenntnisse geht der Senat von einem Gesamtpersonenpotential in einem hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich aus. Der Bandidos MC (BMC) entwickelte sich dabei von einem der bedeutendsten Clubs in Berlin mit ehemals sieben Chaptern, insbesondere nach dem Wechsel von mehreren Chaptern zum Hells Angels MC (HAMC), zu einem Club mit derzeit noch zwei Chaptern. 2. Wie viele Chapter bzw. Charter sind derzeit in Berlin bekannt? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Zu Outlaw Motorcycle Groups (OMCG) liegen für Berlin die nachfolgenden Informationen vor: HAMC: vier Charter und zehn Unterstützergruppen, Bandidos MC: zwei Chapter mit sechs Unterstützergruppen, Gremium MC: zwei Chapter mit drei Unterstützergruppen, Seite 2 von 3 Born To Be Wild MC: ein Chapter mit zwei Unterstützergruppen, Rolling Wheels MC: ein Chapter mit zwei Unterstützergruppen, Brothers MC: ein Chapter mit einer Unterstützergruppe, Rockerähnliche Gruppierung Guerilla Nation: ein Chapter; es liegen keine Erkenntnisse zu Unterstützergruppen vor, Rockerähnliche Gruppierung AKC Mesopotamias: zwei Chapter; es liegen keine Erkenntnisse zu Unterstützergruppen vor. Darüber hinaus gibt es in Berlin eine Vielzahl von weiteren „Rockergruppen“, die polizeilich nicht relevant sind. 3. Wie bewertet der Senat, dass insbesondere Personen aus dem Rockermilieu hinsichtlich ihrer Wohnorte und Trefforte vermehrt nach Brandenburg ausweichen? Zu 3.: Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Rolle spielt das Gremium MC und dessen Personenpotential in Bezug zu den Reichsbürgern, der Identitären Bewegung, der Hooligans und der rechtsextremistischen Szene in Berlin? Zu 4.: Dem Senat sind keine strukturellen Verbindungen zwischen der rechtsextremistischen Szene Berlins bzw. der „Reichsbürgerbewegung“ und dem Gremium MC bekannt. Vereinzelt gibt es Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Rockern aufgrund individueller persönlicher Kontakte. Eine strategische Zusammenarbeit von Rechtsextremisten und Rockern zur Erreichung politischer oder krimineller Ziele ist aktuell nicht erkennbar. 5. Wie hoch ist das Personenpotential der „Guerilla Nation Vaynakh“ in Berlin und wie bewertet das LKA Berlin deren Aktivitäten in Berlin? Zu 5.: Das Chapter „Vaynakh“ der rockerähnlichen Gruppierung „Guerilla Nation“ hat sich im Zuge der Auflösung der „Guerilla Nation“ am 15. Oktober 2016 ebenfalls aufgelöst. Ein Teil der ehemaligen Mitglieder der „Guerilla Nation Vaynakh“ (GNV) hat diese Entscheidung durch Übergabe von typischen Insignien, wie Kutten, Basecaps und T-Shirts, an Mitarbeitende des Landeskriminalamtes (LKA) deutlich gemacht. Die ehemalige Mitglieder der vormals ausschließlich aus Tschetschenen zusammengesetzten GNV stehen auch nach der Auflösung des Chapters noch miteinander im Kontakt und sind als Tatverdächtige bzw. Beteiligte von gefahrenabwehrrechtlichen Überprüfungen polizeilich bekannt geworden. Deliktisch sind diese Personen hauptsächlich im Bereich der Gewaltkriminalität und der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) in Erscheinung getreten, Seite 3 von 3 siehe dazu auch die Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 18/15087. Insofern steht diese Personengruppe, die auf etwa 30 Personen geschätzt wird, unverändert im Fokus des LKA Berlin. 6. Wie viele offene Haftbefehle existieren derzeit gegen Berliner Rockerbanden und Gruppierungen? (Aufstellung nach Gruppen, Untergruppen und assoziierten Gruppierungen erbeten.) a. Hells Angels MC Berlin (Hells Angels MC Nomads Germany, Hells Angels MC East District, Hells Angels MC Berlin Central, Hells Angels MC East Area/Potsdam, Spartaner MC Eastside, Red Devils, MC East District, Red Devils MC Berlin East, Red Devils MC East Area White Lake, Red Devils MC East Area Capital East, Red Devils MC West Berlin, Red Devils MC Central, MP 81 Berlin Central, Osmanen Germania Berlin) b. Bandidos MC BerlinCity (Bandidos MC Berlin East Gate, Malos Hombres Down Town, Calavera MC El Sur, Picaros MC Del Fuego, Chicanos Berlin East Gate, El Militante Berlin City) c. Gremium MC BerlinCentral (Gremium MC Berlin SouthEast, Gremium MC Berlin BlackNorth, Bad Dogs, Bad Seven, Born to be Wild MC Berlin, Born to be Wild MC Wild City, Wild Vikings MC Berlin, True Mates, Rolling Wheels MC Berlin, Rolling Wheels MC Nomads, Bloody Devils MC Berlin, Dark Division Berlin) d. StreetfightersMC Nomads, Streetfighters MC Northside, Streetfighters MC West City, S.O.N.S. Brotherhood, AKC Mesopotamias Berlin, Wild Lions BC Berlin, Turkos MC Berlin e. Guerilla Nation Vaynakh Zu 6.: Der Senat erteilt keine Auskünfte zu laufenden Verfahren der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Berlin, den 22. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport.