Drucksache 18 / 16 662 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Wesener und Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Exil in Berlin: Wie hilft der Senat politisch Verfolgten? und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16662 vom 04. Oktober 2018 über Exil in Berlin: Wie hilft der Senat politisch Verfolgten? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche übergeordneten politischen Ziele verfolgt der Senat bei der Verwendung der Mittel im aktuellen Haushaltsplan, die im Kapitel 0330, Titel 68510, Teilansatz zu Nr. 3 (Programm zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit) sowie in den Kapiteln 0810 und 1350, Titel 68638 (Förderung von Wirtschaftsfreiheit und kultureller Freiheit) eingestellt sind? Zu 1.: In vielen Ländern erfahren Menschen derzeit Einschränkungen ihrer unternehmerischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Entfaltung, die dazu führen, dass die Betroffenen diese Länder verlassen müssen oder wollen. Der Senat hat sich vor diesem Hintergrund vorgenommen, die weltoffene Ausrichtung der Metropole Berlin zu stärken. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die bereitgestellten Mittel in zwei voneinander getrennt zu betrachtende Projekte investiert. „Stärkung von Journalist/innen“ In zahlreichen Ländern wird die Arbeitssituation für Journalistinnen und Journalisten und Bloggerinnen und Blogger immer dramatischer, viele werden eingeschüchtert, bedroht und verfolgt. Berlin hat sich in den letzten Jahren als „netzpolitische Hauptstadt Europas“ etabliert, hier ist eine bedeutende Szene mit digitalen Aktivist/innen gewachsen. Nun werden digitale Medienschaffende nach Berlin eingeladen, die in ihren Heimatländern bedroht werden, und mit einem Stipendienprogramm unterstützt. Berlin als Stadt der Freiheit ist ein weltweit wirkender Anziehungspunkt. Das Land Berlin nimmt durch dieses Programm seine Verantwortung zur Verteidigung der Meinungs- und Pressefreiheit wahr. Beratungs- und Serviceprojekt „Wirtschaftsfreiheit Berlin - Integration von zuziehenden Talenten, Gründer/innen und Unternehmer/innen“ Durch das Projekt „Wirtschaftsfreiheit Berlin - Integration von zuziehenden Talenten, Gründer/innen und Unternehmer/innen“ sollen Personen in Ländern angesprochen und motiviert werden, in denen berufliche Kreativität und Entfaltung durch politische Rahmenbedingungen erschwert oder behindert wird, wo die freie Ausübung einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit oder andere berufliche Vorhaben nicht gewährleistet oder bedroht sind und wo Diversity nicht gelebt werden kann. Gegenstand des Projektes ist die Einrichtung einer spezifischen Beratungs- und Betreuungsinfrastruktur, dem „Willkommens-Lotsen“, in Berlin. Dieser Lotse steht den Betroffenen für individuelle Fragen und Probleme zur Verfügung und flankiert auch ggf. die Übersiedlung der Person(en) und/oder Unternehmen nach Berlin. Ziel ist, den betreffenden Personen bzw. Unternehmen Berlin als einen alternativen Standort aufzuzeigen und den Weg dorthin zu flankieren. Es geht dabei nicht oder nicht vordergründig um ein aktives Abwerben von Unternehmer(inne)n, Gründer(inne)n und hochqualifizierten Fachkräften, sondern um die Unterstützung von Kreativen, Talenten, Gründer(inne)n, Unternehmer(inne)n und Wissenschaftler(inne)n, um ihnen zu ermöglichen, unabhängig von Ideologien und Politik Ideen und Projekte zu entwickeln, die ökonomischen und nachhaltigen Mehrwert erzeugen und Arbeitsplätze schaffen. Die Betroffenen erhalten dabei aus dem Projekt keinerlei finanzielle Hilfen, sondern Beratung und Betreuung. (Weitere Ausführungen siehe Anhang.) Mit dem Programm für Wirtschaftsfreiheit und kulturelle Freiheit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) sollen professionelle Kunst-, Medien- und Kulturschaffende, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer verlassen müssen oder wollen, unterstützt werden, eine berufliche Perspektive in der Kunst- und Kulturszene Berlins zu finden. Dadurch soll zugleich das Profil Berlins als tolerante, weltoffene Stadt gestärkt werden, die Menschen eine freie Entfaltung ihrer kulturellen Tätigkeit ermöglicht. Das übergeordnete Ziel des Programms zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit ist die Unterstützung ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in ihren Heimatländern eine Einschränkung ihrer Wissenschaftsfreiheit erfahren. Berlin übernimmt damit international Verantwortung und ermöglicht ausländischen Forscherinnen und Forschern eine freie Entfaltung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit. Konkret dienen die Programmmittel der Einstein Stiftung Berlin den Berliner Universitäten und der Charité Universitätsmedizin zur Gewinnung von hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die aufgrund von Repressionen die Länder, in denen sie tätig sind, verlassen müssen oder wollen. 2. Was sind die wichtigsten Rahmenbedingungen, operativen Maßgaben und inhaltlichen Anforderungen der drei Programme („Förderung der Wissenschaftsfreiheit“, „Stärkung von Journalist/innen“ und „Weltoffenes Berlin“), die aus den o.g. Haushaltsgeldern finanziert werden bzw. für den entsprechenden Förderzweck entwickelt wurden? Dabei bitten die Fragesteller/innen, mindestens auf folgende Aspekte und Kriterien einzugehen (und diese im besten Fall synoptisch darzustellen): a) wer sind die jeweiligen Adressat/innen der verschiedenen Programme? Welche (formalen) Voraussetzungen müssen diese mitbringen? Sind die Programme darauf fokussiert, politisch Verfolgten eine temporäre Übersiedlung aus ihren Heimatländern nach Berlin zu ermöglichen; oder können sich auch jene bewerben, die bereits im Exil leben? Zu 2. a): „Stärkung von Journalist/innen“ Die Voraussetzungen wurden in den Bewerbungsbedingungen festgeschrieben. Die Stipendiat/innen müssen über gute bis sehr gute Englischkenntnisse verfügen, da die Arbeitssprache des Stipendienprogramms Englisch sein wird. Sie sollten ferner ausreichende Arbeitserfahrungen als Journalist/innen vorweisen können. Darüber hinaus sollte die Absicht vorliegen, nach einer dreimonatigen Aufenthaltszeit in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Das Programm steht auch Journalist/innen offen, die bereits im Exil leben. Bewerben können sich professionelle Journalist/innen, Blogger/innen und Bürgerjournalist/innen, die aufgrund ihrer Arbeit in ihren Heimatländern digitalen Bedrohungen ausgesetzt sind, sich ausführlich mit dem Thema digitale Sicherheit befassen möchten, um ihre persönliche Sicherheitslage zu verbessern, Interesse daran haben, das während des Stipendienprogramms erlernte Wissen ihren Herkunftsländern an Dritte weiterzugeben, und im Idealfall schon eigene Lehrerfahrungen (auch in anderen Bereichen) haben. Außerdem werden in den ersten zwei Jahren des Programms insgesamt vier in Berlin ansässige Exilmedien an dem Programm vor Ort teilnehmen. Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“: Antragsberechtigt im Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“ sind Kulturakteurinnen und Kulturakteure, die in Berlin ansässig und professionell im Bereich Kunst, Medien und Kultur tätig sind und ein Fellowship für professionelle Künstlerinnen und Künstler, Medien- und Kulturschaffende anbieten möchten, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer verlassen haben oder verlassen müssen, weil sie: • sich persönlich bedroht sehen (z.B. aufgrund von politischer Verfolgung oder bewaffneten Konflikten), • ihre professionelle Tätigkeit wegen der politischen Bedingungen nicht fortsetzen können (z.B. aufgrund von allgemeiner Repression, Klima der Einschüchterung, Wegbrechen von beruflichen Möglichkeiten), • sich in grundsätzlicher Opposition zu negativen politischen Entwicklungen befinden. Das Fellowship soll dem Fellow eine eigenständige künstlerische bzw. kreative Tätigkeit in Zusammenarbeit mit den Kulturakteurinnen und Kulturakteure ermöglichen und sie oder ihn beim Aufbau einer beruflichen Perspektive in der Kunst- und Kulturszene Berlins unterstützen. Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“: Mit dem Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ werden Projekte gefördert, die einer nachhaltigen Verbesserung der beruflichen Chancen von transnationalen Kunst-, Medien- und Kulturschaffenden der o.g. Zielgruppe in Berlin dienen. Hierzu sollen spezifische Angebote und Strukturen zu ihrer Unterstützung aufgebaut oder bestehende Angebote und Strukturen gezielt erweitert oder qualitativ gestärkt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte in den Bereichen: • Information und Beratung zum Berliner Kulturarbeitsmarkt, • Unterstützung bei der Positionierung in den jeweiligen Sparten, • Vernetzung in die Berliner Kultur- und Kreativwirtschaft. Antragsberechtigt sind Kulturakteurinnen und Kulturakteure oder ein Verbund von Kulturakteurinnen und Kulturakteure mit Sitz in Berlin, die juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personenvereinigungen des Privatrechts sind. Teilnahme des Landes Berlin am Netzwerk „International Cities of Refuge Net-work“ (ICORN): Berlin ist im Mai 2018 dem „International Cities of Refuge Network“ (ICORN) beigetreten. Bislang konnte das Netzwerk weltweit in mehr als 60 Städten über 200 Kunst- und Kulturschaffenden aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Film, Darstellende Kunst und Musik Zuflucht bieten. Im Rahmen der ICORN-Mitgliedschaft wird Berlin es Kunst- und Kulturschaffenden ermöglichen, ungehindert und unbedrängt ihrer Arbeit nachzugehen, und sie bei der Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Mit der Mitgliedschaft ist die Vergabe eines Stipendiums an eine oder einen ICORN- Stipendiatin oder Stipendiat für mindestens ein Jahr verbunden sowie die Bereitstellung einer Wohnung. ICORN richtet sich an Kunst- oder Kulturschaffende aller Sparten, deren weiterer Aufenthalt in einem Land oder deren Rückkehr in das Land eine akute Gefährdungslage darstellt bzw. darstellen würde. D.h. die Personen befinden sich teils im Heimatland, teils in sicheren Transitländern oder in Ländern, die sie aufgrund auslaufender Visa verlassen müssen, o.ä.. Die Auswahl erfolgt auf Empfehlung der ICORN Geschäftsstelle, die mehrere Personen vorschlägt (aus einer Auswahl von derzeit ca. 200 gefährdeten Künstlerinnen und Künstlern, die auf Aufnahme bei einem ICORN-Partner warten). Die Empfehlung ist auf die Anforderungen und Rahmenbedingungen in Berlin abgestimmt und enthält Informationen zu Biografien, Aussagen zur aktuellen Situation (alle sind in akuter Gefährdungslage), künstlerischer Arbeit, Sprachkenntnissen, Vorhaben im Rahmen des ICORN-Stipendiums, familiärer Situation usw. der potentiellen Stipendiatinnen und Stipendiaten. Im Anschluss wird zwischen SenKultEuropa und Berliner Künstlerprogramm (BKP) eine Entscheidung getroffen. Während der Zeit in Berlin ist die Eingliederung in die Berliner Kulturlandschaft zentrale Aufgabe vom BKP. Wenn nach 2 Jahren die Kooperationen mit den Berliner Kulturakteurinnen und Kulturakteure entwickelt wurden, besteht die Möglichkeit sich für ein Fellowship von bis zu einem Jahr im Rahmen vom Förderprogramm “Weltoffenes Berlin” zu bewerben. Kooperationspartner für die Umsetzung ist das BKP. Das BKP als Kooperationspartner zahlt das Stipendium aus, stellt Wohnungen zur Verfügung, leistet Unterstützung bei der Einreise und bei der Zeit des Aufenthalts und gewährleistet die Vernetzung in die Berliner Kulturszene. Das Programm wurde öffentlich i.R. einer gemeinsamen Pressemitteilung im Mai 2018 und einer Pressekonferenz im September 2018 von SenKultEuropa, BKP- Leitung und ICORN-Geschäftsführung vorgestellt. Die öffentliche Kommunikation bzgl. der jeweiligen Stipendiatinnen und/oder dem jeweiligen Stipendiaten wird individuell und nach sicherer Unterbringung in Berlin mit der jeweiligen Person festgelegt. Mit zwei zeitlich begrenzten Sonderprogrammen bietet die Einstein Stiftung Berlin im Rahmen ihres Programms zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit weltweit bedrohten oder in ihrer Arbeit eingeschränkten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, für bis zu zwei Jahre in Berlin wissenschaftlich tätig zu sein. Die Programme richten sich vor allem auf die Förderung von Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Krisengebieten, sowie an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus Regionen der Welt kommen, in denen es sowohl zu subtilen wie zu konkreten Einschränkungen der Forschung kommt. Zudem können im Rahmen der Städtepartnerschaft Berlins mit Los Angeles zwei Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler des University of California-Systems gefördert werden, die sich mit Klimaforschung, nachhaltiger Stadtentwicklung oder „Smart City“ beschäftigen. Anträge können auch für Personen gestellt werden, die bereits im Exil leben; so kann die Einstein-Förderung als Anschlussfinanzierung für Personen genutzt werden, die bereits in der Philipp-Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert werden. Antragsberechtigt sind die vier Berliner Universitäten und die Charité Universitätsmedizin Berlin. b) wie viele natürliche und/oder juristische Personen sollen bzw. können jährlich gefördert werden? Wie hoch ist die Zahl der Stipendiat/innen und/oder Projektförderungen? Zu 2. b): „Stärkung von Journalist/innen“ In den Jahren 2018 und 2019 werden insgesamt 19 Stipendiat/innen an dem Programm teilnehmen. Im Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“ können ca. 12 einjährige Fellows gefördert werden. Im Jahr 2018 wurden aus Mitteln des Landes Berlin 18 – teilweise sechsmonatige – Fellowships gefördert sowie zwei aus Mitteln der Allianz- Kulturstiftung. Im Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ steht je nach Antragslage ein Betrag von bis zu 70.000,00 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2018 wurden vier Projekte gefördert. ICORN: Derzeit kann SenKultEuropa eine Person für vorerst ein Jahr mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr aufnehmen. Familienmitglieder können ebenfalls aufgenommen werden, jedoch ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung. Für die Maßnahmen zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit stehen der Einstein Stiftung in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Bis 12. Oktober 2018 wurden 23 Anträge bewilligt; zwei aus dieser Gruppe haben aufgrund alternativer Möglichkeiten auf die Förderung verzichtet. 22 Anträge wurden im Rahmen der Förderlinien „Gastwissenschaftler/in“ und „Einstein Junior Scholar“ bewilligt, darüber hinaus wurde eine Einstein-Gastprofessur bewilligt. Weitere sechs Anträge stehen kurz vor der Entscheidung. Im Falle einer Übertragung nicht verbrauchter Mittel könnten insgesamt 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefördert werden, bei einer Förderdauer von durchschnittlich einem Jahr. c) wie und durch wen erfolgt deren Auswahl: Geschieht dies durch die Fachverwaltung oder handelt es sich um Gremien-Beschlüsse bzw. jurierte Verfahren? Wie setzen sich etwaige Gremien und Jurys zusammen und von wem werden sie berufen? Zu 2. c): „Stärkung von Journalist/innen“ Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium, das sich aus dem Programmdirektor beim Träger Reporter ohne Grenzen e.V., dem Geschäftsführer, dem Leiter des bei RoG angesiedelten „Auszeit-Stipendienprogramm“ (eine Kooperation mit der Taz Panther Stiftung) und einer Vertreterin der zuständigen Fachverwaltung zusammensetzt. Die Entscheidungen werden nach dem Konsensprinzip getroffen. Beim Fellowship-Programm und beim Programm „Weltoffenes Berlin“ sowie beim Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ erfolgt die Auswahl der zu fördernden Anträge durch ein internes Verwaltungsverfahren, ggf. unter Hinzuziehung externer Sachverständiger. Die Förderung im Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“ wird anhand folgender Kriterien vergeben: • Eignung und Entwicklungsfähigkeit der/des zu fördernden Kunst-, Medien- und Kulturschaffenden unter Berücksichtigung ihrer/seiner individuellen Gefährdungslage, • Eignung der oder des antragstellenden Kulturakteurinnen oder Kulturakteure für die Ausrichtung des Fellowships, • Qualität und Nachhaltigkeit der geplanten Zusammenarbeit im Rahmen des Fellowships. Im Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien: • Eignung der antragstellenden Einrichtung und Erfahrungen mit der Zielgruppe, • Qualität des Projektkonzepts, • Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahme. Die Auswahl der zu fördernden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgt mittels des gleichen Begutachtungsverfahrens wie alle Anträge der Einstein Stiftung Berlin, nur in einem beschleunigten Verfahren. Die Anträge werden zunächst in den Forschungsabteilungen der Berliner Universitäten geprüft. Danach werden sie in der Geschäftsstelle der Einstein Stiftung Berlin formal geprüft und in einem beschleunigten Verfahren an Begutachtungsgruppen weitergeleitet, die aus Mitgliedern der Wissenschaftlichen Kommission der Stiftung bestehen. Die Wissenschaftliche Kommission ist das aus 15 externen, deutschen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende Begutachtungsgremium der Stiftung. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vertreten eine Vielzahl von Fächern und werden durch den Stiftungsrat der Stiftung ernannt (vgl. § 9 der Satzung der Einstein Stiftung Berlin). In der Wissenschaftlichen Kommission werden die dann vorliegenden Anträge in einer Vergleichsschau bewertet, mit Empfehlungen versehen und dem Vorstand der Einstein Stiftung Berlin vorgelegt, der die Förderentscheidung fällt. d) in welcher Höhe erfolgt die Förderung (des einzelnen Stipendiums und/oder der Projektförderung, ggf. als Mindest- und Höchstbetrag)? Werden weitere Kosten übernommen oder finanzwirksame Leistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt? Falls ja: welche? Zu 2. d): „Stärkung von Journalist/innen“ Das Stipendium umfasst folgende Leistungen: - Reisekosten, - Unterstützung bei visarechtlichen Fragen, - Apartment in Berlin, - Taschengeld in Höhe von rund 1.000,00 Euro im Monat, - kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin, - vollausgestatteter Computer, - Verschiedene Geräte und digitale Add-ons, um die eigene digitale Sicherheit als Journalist/in zu erhöhen (u.a. sicheres Smartphone, Virenschutzprogramme , Privacy Boxen), - Arbeitsplatz, - vielfältiges Stipendienprogramm mit Expert/innen aus dem Bereich digitaler Sicherheit und Didaktik, und - Kosten für Teilnahme an hochrangigen Konferenzen zum Thema digitale Sicherheit und Journalismus. Die in Berlin ansässigen Exilmedien nehmen zwar an den Workshops teil, erhalten jedoch eine andere Förderung. Das Stipendium wird als Starthilfe für die Einrichtung einer digitalen Expert/innenstelle verwendet. Diese Expert/innenstelle soll innerhalb des Exilmediums, aber auch innerhalb der Exilcommunity in Berlin und evtl. auch über Online-Seminare bis in ihr Heimatland als Security-Trainer/in bzw. Ansprechperson für digitale Fragen fungieren. Jedes Exilmedium erhält als Stipendium folgende Leistungen: - Starthilfe zur Einrichtung der digitalen Expert/innenstelle: 26.300 EUR für den gesamten Zeitraum Oktober 2018 bis Ende 2019. - Verschiedene Geräte und digitale Add-ons, um die eigene digitale Sicherheit als Journalist/in zu erhöhen (u.a. sicheres Smartphone, Virenschutzprogramme , Privacy Boxen). - vielfältiges Stipendienprogramm mit Expert/innen aus dem Bereich digitaler Sicherheit und Didaktik. - Kosten für Teilnahme an hochrangigen Konferenzen zum Thema digitale Sicherheit und Journalismus. Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“: Gefördert wird jedes Fellowship für max. 12 Monate im Jahr mit bis zu 2.500,00 Euro pro Monat. Davon steht maximal ein Betrag von 500,00 € für Projektmittel zur Verfügung; ein Betrag von mindestens 2.000,00 € muss von der oder dem antragstellenden Kulturakteurin und Kulturakteur an den als Fellow tätigen Kunst-, Medien- oder Kulturschaffenden gezahlt werden (z.B. Stipendium, Entgelt, Honorar, Vergütung). Im Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ gibt es keinen Mindest- oder Höchstbetrag. Im Haushaltsjahr 2018 werden derzeit vier Projekte mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 65.500,00 € gefördert. ICORN: Die Förderung beträgt 50.000,00 Euro pro Jahr. Die Einstein Stiftung Berlin finanziert die Stelle oder das Stipendium (im Falle der Gast- Professuren analog W2) sowie für die gesamte Förderdauer bis zu 15.000 Euro Sachmittel. Für die geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellt die Stiftung den antragstellenden Einrichtungen im Schnitt 65.000 Euro/Jahr zur Verfügung. Die Universitäten bzw. die Charité müssen die Infrastruktur (Arbeitsplatz, Verbrauchsmaterial, etc.) aus ihrer Grundausstattung bereitstellen. e) über welchen Zeitraum werden die Betreffenden gefördert? Ist eine Wiederbewerbung möglich? Zu 2. e): „Stärkung von Journalist/innen“ Das Stipendium dauert jeweils 3 Monate. Für jeden Durchgang werden vier Stipendiat/innen ausgewählt. Die in Berlin ansässigen Exilmedien nehmen über den gesamten Zeitraum bis Ende 2019 teil. Weltoffenes Berlin Fellowship-Programm: Eine Förderung ist für maximal 12 Monate möglich. Weltoffenes Berlin Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“: Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Die Förderung geht in der Regel über mindestens ein Jahr, eine Wiederbewerbung ist abhängig von der angestrebten Fortführung des Programms. f) wer übernimmt als Kooperationspartner und im Auftrag der jeweiligen Senatsverwaltung die Koordination und Umsetzung der Programme? Zu 2. f): „Stärkung von Journalist/innen“ Kooperationspartner ist Reporter ohne Grenzen e.V. Das Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“ wird durch die SenKultEuropa selbst umgesetzt. Dabei besteht eine Kooperation mit der Allianz Kulturstiftung. Auch das Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ wird durch die SenKultEuropa selbst umgesetzt. ICORN: Das Berliner Künstlerprogramm DAAD ist die gastgebende Partnerinstitution im Rahmen des ICORN-Programms. Die Einstein Stiftung Berlin hat in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung die Programmkonditionen Ende 2017/Anfang 2018 festgelegt. Die Geschäftsstelle der Stiftung administriert die Umsetzung des Programms nach dem in den Förderrichtlinien der Stiftung geregelten mehrstufigen Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren und schließt Weiterleitungsverträge mit den Berliner Universitäten ab. g) welchen konkreten Eigenbeitrag erwartet der Senat von den jeweiligen Kooperationspartnern (z.B. Beratung, Begleitung, Vernetzung der Stipendiat/innen)? Welche Rolle und Aufgaben kommt darüber hinaus den „Tandempartnern“ im Programm „Weltoffenes Berlin“ zu? Zu 2. g): „Stärkung von Journalist/innen“ Beratung, Begleitung und Vernetzung der Stipendiat/innen ist integrale Aufgabe des Kooperationspartners. Sie organisieren ein vielfältiges Trainingsprogramm zu Fragen digitaler Sicherheit, begleiten die Stipendiat/innen zu relevanten Konferenzen und vernetzen sie mit der Berliner journalistischen und digitalen Szene. Die Allianz Kulturstiftung beteiligt sich aus eigenen Mitteln im Rahmen ihres Artistsat -Risk-Programms an der Umsetzung des Fellowship-Programms. Sie finanziert zusätzliche Fellowships und setzt die interkulturelle Prozessbegleitung des Programms um. Die antragstellenden Kulturakteurinnen und Kulturakteure („Tandempartner“) im Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“ sollen dem Fellow auf der Grundlage eines Vertrags eine eigenständige künstlerische bzw. kreative Tätigkeit ermöglichen, die Zuwendung zur Projektförderung abwickeln sowie den Fellow je nach individuellem Bedarf durch begleitende Aktivitäten beim Aufbau einer beruflichen Perspektive unterstützen. h) warum ist die Wahl der Senatsverwaltungen auf gerade diese Kooperationspartner gefallen bzw. was qualifiziert sie für die Aufgabe? Zu 2. h): „Stärkung von Journalist/innen“ Reporter ohne Grenzen e.V. wurde mit der Konzeption und Umsetzung des Programms nach einem transparenten Vergabeverfahren beauftragt. Der Auftrag wurde beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt vier fachlich geeignete Dienstleister wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Zu den Kernkompetenzen von Reporter ohne Grenzen e.V. gehört seit vielen Jahren, sich mit digitalen Bedrohungslagen auf der ganzen Welt zu beschäftigen. Bereits 2003 veröffentlichten sie den Bericht „Feinde des Internets“. Darüber hinaus haben sie den 12. März als Welttag der Internetzensur initiiert. Die deutsche Sektion in Berlin ist Teil eines globalen Netzwerks, das sich weltweit gegen Zensur und für Informations- und Pressefreiheit einsetzt – online wie offline. Dazu hat das deutsche Büro ein eigenes Referat „Informationsfreiheit im Internet“ eingerichtet. Der Verein setzt sich für mehr Sicherheit und besseren Schutz von Journalist/innen ein und kämpft online wie offline gegen Zensur, gegen den Einsatz sowie den Export von Zensur-Software und gegen restriktive Mediengesetze. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Hilfe in den Herkunftsländern der Betroffenen. Ziel ist es, ihnen so zu helfen, dass sie ihre journalistische Tätigkeit weiterführen oder wieder aufnehmen können. Reporter ohne Grenzen setzen bereits gemeinsam mit der taz Panther Stiftung das „Auszeit-Stipendium“ für verfolgte Journalist/innen um und verfügen deshalb über weitreichende Erfahrungen in diesem Bereich. Die Wahl der SenKultEuropa fiel auf die Allianz Kulturstiftung, da diese sich seit 2016 im Rahmen ihres Stipendienprogramms „Artists at Risk“ für den Schutz bedrohter Kunst- und Kulturschaffender einsetzt. Die Einstein Stiftung Berlin ist die unabhängige Forschungsfördereinrichtung des Landes Berlin, die aufgrund ihrer mehrstufigen wissenschaftsgeleiteten Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahren sicherstellen kann, dass die zur Verfügung gestellten Mittel programm- und zielgruppengerecht zum Wohle der Berliner Wissenschaft eingesetzt werden. i) welche Verwaltungs- und sonstige Overhead-Kosten fallen dabei an bzw. werden von den Kooperationspartnern in Anspruch genommen? Zu 2. i): „Stärkung von Journalist/innen“ Die Strukturkosten (Verwaltungspauschale, Miete, Telekommunikation, Büromaterial) belaufen sich auf 11.945,00 EUR in 2018 und 17.267,88 EUR in 2019. Die Personalkosten (Projektmitarbeiter, Buchhaltung, externe Trainer/innen sowie Programmierer zur Einrichtung eines digitalen Helpdesks) belaufen sich auf 89.098,00 EUR in 2018 und 82.012,00 EUR in 2019. Im Jahr 2018 finanziert die SenKultEuropa Workshops zur interkulturellen Prozessbegleitung im Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“, die durch die Allianz Kulturstiftung organisiert werden. Die Einstein Stiftung Berlin finanziert die entstehenden Verwaltungs- bzw. Overhead- Kosten aus ihren Haushaltsansätzen. j) wie wurden und werden die verschiedenen Programme der Öffentlichkeit sowie potentiellen Betroffenen resp. Bewerber/innen bekannt gemacht? Zu 2. J): „Stärkung von Journalist/innen“ Die Ausschreibung für die erste Stipendienrunde wurde online auf der Internetseite der Reporter ohne Grenzen e.V. veröffentlicht, die den Call außerdem über ihr umfassendes weltweites Netzwerk streuten. Die erstmaligen Ausschreibungen im Programm „Weltoffenes Berlin“ wurden Ende 2017 im Rahmen eines Arbeitstreffens mit Akteurinnen und Akteuren im Kontext „Künstlerinnen und Künstler aus Krisenländern in Berlin“ bekannt gemacht und über dieses Netzwerk weiterverbreitet. Eine öffentliche Bekanntgabe erfolgte bei Ausschreibung und nach Auswahl durch jeweilige Pressemitteilungen, eine öffentliche Pressekonferenz am 07.09.2018 in der DAAD-Galerie, Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite des SenKultEuropa, sowie bei begleitenden Informationsveranstaltungen, z.B. am 23.08.2018 im PODEWIL. Die Einrichtung der beiden Sonderprogramme wurde im Rahmen einer Pressekonferenz der Einstein Stiftung Berlin und der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung bekannt gemacht sowie durch die Kommunikationskanäle der Stiftung und über die der Berliner Universitäten veröffentlicht. Darüber hinaus fanden bilaterale Gespräche mit unterschiedlichen Einrichtungen statt, die ebenfalls in diesem Bereich fördern (Wissenschaftskolleg/Academy in Exile, Stiftung Mercator, Alexander von Humboldt-Stiftung/Philipp Schwartz-Initiative). Ferner gab es Pressearbeit nach den Förderentscheidungen (u. a. eine gemeinsame Pressemitteilung der Stiftung mit der Senatskanzlei). 3. Inwieweit sind die Programme konzeptionell und organisatorisch aufeinander abstimmt? Waren und sind die zuständigen Senatsverwaltungen dazu auf der Arbeitsebene im regelmäßigen Austausch – etwa um Erfahrungen abzugleichen und Synergien zugunsten der politischen Zielsetzung zu erzeugen? Findet eine solche Vernetzung und Kommunikation untereinander auch auf der Ebene der jeweils mit der Umsetzung der Programme beauftragten Kooperationspartner statt? Falls ja: in welcher Form? Falls nein: warum nicht? Zu 3.: „Stärkung von Journalist/innen“ In der ersten Phase der Programmumsetzung findet ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Fachreferent/innen der jeweiligen Senatsverwaltungen statt. Mit der Kulturverwaltung ist geplant, Stipendiat/innen und Alumni der beiden Programme aufgrund der thematischen Überschneidungen miteinander zu vernetzen. Ein entsprechendes Format steht noch nicht fest, ist aber für das Jahr 2019 geplant. Die vorgesehenen Programme für Wirtschaftsfreiheit und kulturelle Freiheit bzw. zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit sind je nach Zuständigkeit auf unterschiedliche Akteure und die jeweiligen Bedarfe ausgerichtet, denen mit passgenauen Instrumenten Rechnung getragen wird. Die Inhalte des Programms für Wirtschaftsfreiheit und kulturelle Freiheit werden zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) und der SenKultEuropa abgestimmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Programme gegenseitig ergänzen, dass Möglichkeiten zur Kooperation genutzt und Redundanzen ausgeschlossen werden. Die Förderung der Wissenschaftsfreiheit ist Teil einer ressortübergreifenden Initiative des Senats von Berlin. 4. Gibt es weitere Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung mit sonstigen Institutionen und Organisationen, die im selben Bereich und mit ähnlicher Zielsetzung aktiv sind – etwas mit dem Auswärtigen Amt (und hier z.B. der Staatsministerin für Auswärtige Kulturpolitik oder der Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; mit dem EU-Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger (protectdefenders.eu) oder mit Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen, die sich menschenrechtlich engagieren und/oder ebenfalls Stipendienprogramme sowie sonstige Unterstützungsmaßnahmen für politisch Verfolgte vorhalten? Zu 4.: „Stärkung von Journalist/innen“ Vorab fand ein Treffen auf Arbeitsebene mit dem Auswärtigen Amt statt, um das Programm bei den Botschaften vorab bekannt zu machen und ggf. schnelleren Zugang zu Terminvergaben vor Ort zu erhalten. Weitere Kooperationsformen sind geplant und insbesondere für die Abschlusskonferenz der ersten Pilotphase Ende 2019 anvisiert. Die SenKultEuropa arbeitet mit der Martin-Roth-Initiative vom Goethe-Institut und dem Institut für Auslandsbeziehungen zusammen. Außerdem kooperiert die SenKultEuropa im Kontext des Programms „Weltoffenes Berlin“ mit dem Willkommenszentrum des Berliner Senats beim Beauftragten für Integration und Migration, dem Kulturförderpunkt Berlin sowie anderen Beratungsstellen für professionelle Künstlerinnen und Künstlern in Berlin. Seitens der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung gibt es derzeit keine strukturierten Vernetzungsprogramme mit den benannten Akteuren. Es gibt punktuelle Vernetzungen, wie beispielsweise bei der Verlegung des Sitzes der Soros-Stiftung von Ungarn nach Berlin. 5. Inwiefern werden bei der Ausgestaltung der Programme die besonderen Schutzerfordernisse politisch Verfolgter berücksichtigt – etwa die Gefahr, dass ihre Teilnahme zusätzliche Repressionen gegenüber den Betroffenen und ihren Angehörigen im Heimatland nach sich ziehen könnte? Zu 5.: „Stärkung von Journalist/innen“ Der Träger hat im Vorfeld großen Wert darauf gelegt, den online-Bewerbungsprozess so sicher wie möglich zu gestalten. Zum Schutz der eigenen, sensitiven Daten, wurde den Bewerber/innen empfohlen, ihre Unterlagen mit dem sog. GNU Privacy Guard (ein freies Kryptographiesystem), von einem Proton-Mailaccount oder mit dem Messengerdienst „Signal“ zu versenden. Reporter ohne Grenzen bewahrt alle Daten in einem sicheren und verschlüsselten System auf. Das Programm startet mit einer kurzen Auszeitphase, in der alle Stipendiat/innen sich entscheiden können, ob sie ihre Teilnahme an dem Programm öffentlich bekannt geben wollen oder darauf aus Sicherheitsgründen verzichten. Es steht ihnen frei, sich mit Redebeiträgen an Konferenzen oder anderen öffentlichen Terminen zu beteiligen und auf der Projektwebsite namentlich zu erscheinen. Allen Bewerber/innen (auch diejenigen, die nicht in die engere Auswahl kamen) wurde darüber hinaus im Absageschreiben Unterstützung durch das Nothilfereferat der Reporter ohne Grenzen angeboten. Der Verein verfügt über ein breites globales Korrespondent/innennetzwerk mit Kontaktpersonen vor Ort, an die sich die betreffenden Personen jederzeit wenden können. Sollte ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung der Förderung bestehen, kann auf die Veröffentlichung des Namens des Fellows, ggf. auch des Namens der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers durch die SenKultEuropa verzichtet werden. Die beiden Sonderprogramme der Einstein Stiftung Berlin dienen der Förderung der Wissenschaftsfreiheit und zielen in erster Linie auf bedrohte oder in ihrer Arbeit eingeschränkten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die eine Möglichkeit zur Rückkehr, zur Einwanderung oder zur Kooperation in Ländern suchen, die nicht von derartigen Einschränkungen bedroht sind. Der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung liegen keine Informationen über etwaige Repressionen vor. 6. Ist seitens der zuständigen Senatsverwaltungen eine Evaluation der neuen Programme geplant? Falls ja: durch wen; wann soll die beginnen und bis wann ein Ergebnis vorliegen? Falls nein: warum nicht? Zu 6.: „Stärkung von Journalist/innen“ Für die Pilotphase bis Ende 2019 ist noch keine Evaluation geplant. Im weiteren Verlauf des Programms ist eine solche Evaluation jedoch durchaus wünschenswert. Die Einreichung eines Evaluationsbogens drei Monate nach Projektende ist Bestandteil der Pflichten der Zuwendungsempfängerin und des Zuwendungsempfänger im Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“ sowie im Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ der SenKultEuropa. Die Auswertung der Evaluationsbögen wird durch die SenKultEuropa nach Eingang vorgenommen. Außerdem wird die interkulturelle Prozessbegleitung im Fellowship-Programm, die durch die Allianz Kulturstiftung umgesetzt wird, ebenfalls ausgewertet, so dass die Ergebnisse in die Evaluation durch die SenKultEuropa einfließen können. Kontext, Struktur und Prozesse des Programms werden im Rahmen der üblichen Qualitätsstandards und -prozeduren der Einstein Stiftung Berlin untersucht. Anhang / „Wirtschaftsfreiheit“I Weitere Informationen zum Projekt Beratungs- und Serviceprojekt „Wirtschaftsfreiheit Berlin - Integration von zuziehenden Talenten, Gründer/innen und Unternehmer/innen“ der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Zielgruppe des Projekts sind Unternehmer(innen) / Investor(inn)en mit Umsiedlungsinteresse / Gründer(innen) sowie hochqualifizierte Fachkräfte und Kreative. Das Augenmerk liegt dabei auf Personen, die noch im Heimatland oder anderen Orten leben. Ziel ist es, diesen Menschen eine Brücke mit Willkommenservices anzubieten, die zu einer Übersiedlung von Personen und/oder Unternehmen nach Berlin führt. Durchführende Einrichtung (Zuwendungsempfänger) ist die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, diese kann als Wirtschaftsfördereinrichtung die für die Durchführung des Projekts notwendige Vernetzung und Sachkenntnis vorweisen und ermöglicht die verstärkte Kooperation und Interaktion der Akteure. Der Eigenbeitrag liegt in diesem Fall in der Expertise und Kompetenz von BPWT im Bereich Akquisition und Ansiedlung ausländischer Unternehmen und Fachkräfte. Durch dieses Projekt wird eine Beratungs- und Betreuungsinfrastruktur aufgebaut. Individuelle Finanzhilfen werden über dieses Projekt nicht gewährt. Mit diesem Angebot wird Neuland betreten, daher liegen auch zur Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme keine Erfahrungswerte vor. Es werden keine auf Seiten der Betroffenen anfallenden Kosten übernommen sondern Informations- und Beratungsangebote für die Zielgruppe finanziert. Öffentlichkeitsarbeit: Durch ein zielgruppenspezifisches Standortmarketing soll vermittelt werden, dass Berlin der Zielgruppe aller Branchen und Disziplinen einen Freiraum anbietet, um Wissens- und Wirtschaftsprojekte an einem sicheren Ort entwickeln zu können. Die Botschaft soll vermitteln, dass die Vielfalt des Berliner Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes die Heterogenität und jeweilige Fachspezialisierung der Zielgruppe als Potential begreift, um Projekte in Berlin entwickeln zu können, die am Ende über Berlin hinaus in die Herkunftsländer wirken können. Existierende Beispiele für ein derartiges Standortmarketing sind die beiden Kampagnen „Reason Why“ und #FreiheitBerlin der BPWT GmbH. Elemente und Motive beider Kampagnen werden aufgegriffen und für das Ziel des Projektes adaptiert. Darüber hinaus wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemeinsam mit Berlin Partner Instrumente für eine Willkommenskultur für Fachkräfte und Unternehmer/innen geschaffen, die sich für den Standort Berlin interessieren. Mit dem „Talent-Portal“ (www.talent-berlin.de) wurde eine Webseite geschaffen, die Talenten, die sich für Berlin interessieren, erste Informationen zu den Themen Arbeiten (Berufsmöglichkeiten), Wohnen und Leben aufzeigt. Unterstützt durch Social-Media-Aktivitäten haben Talente dort die Möglichkeiten, erste Antworten auf Ihre Fragen zu Berlin zu erhalten. Diese Informationen wurden – ebenfalls durch Berlin Partner WT - in der flankierend dazu entwickelten „Welcome-App“, einem online gestütztem Informationstool, noch einmal erweitert und aufbereitet, um jedem Nutzer/jeder Nutzerin einen individuellen Laufzettel zu generieren, der zuziehenden Talenten das Ankommen in der Stadt erleichtert. Diese Instrumente sollen auch für dieses Projekt eingesetzt werden. Projektbeginn war im Juli 2018. Sofern ausreichend verwertbare Erfahrungen in der Umsetzung gewonnen werden konnten, soll ein fachlicher Austausch mit relevanten Einrichtungen erfolgen. Sicherheit: Um das Risiko für Gefährdungen so niedrig wie möglich zu halten, werden im Zuge der konkreten Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Projektes, die in enger Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber zu erfolgen hat, Aspekte der Sicherheit und des Datenschutzes in adäquatem Umfang zu berücksichtigen sein. Evaluation: In der Projektdokumentation sollen folgende Kennzahlen erfasst werden: Zielgruppen- bzw. länderspezifische Kontakte auf der „Reason Why“ Berlin- Webseite Anzahl der Anfragen und der bearbeiteten Fälle (a) insgesamt, (b) Personen, die konkret in das Projekt einmünden bzw. bearbeitet werden (mit Verweis auf das Herkunftsland/Heimat) Vertiefte Verbleibsanalyse: Anzahl der Kursteilnahmen, Gewerbeanmeldungen, Unternehmensgründungen, Beschäftigungsaufnahmen oder Patente Berlin, den 24. Oktober 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Dr. Frank Nägele Staatssekretär