Drucksache 18 / 16 665 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Gottwald (LINKE) vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2018) zum Thema: Wohnungszahl und Wohnungsabgänge und Antwort vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 665 vom 04. Oktober 2018 über Wohnungszahl und Wohnungsabgänge Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen sind in den letzten zehn Jahren neu entstanden und wie korreliert dies mit der zeitgleichen Entwicklung der Zahl der Haushalte? Antwort zu 1: Die Anzahl der in den letzten sieben Jahren in Berlin fertiggestellten Wohnungen sowie die Entwicklung der Anzahl der Berliner Haushalte im selben Zeitraum sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der gewünschte Zehnjahreszeitraum kann nicht sinnvoll dargestellt werden. Hintergrund ist der Zensus aus dem Jahr 2011. Die Erhebungsgrundlagen wurden zu diesem Zeitpunkt komplett neu justiert. Zahlen vor 2011 sind daher nicht für einen Langzeitvergleich geeignet. 2 In den letzten sieben Jahren wurden jährlich stetig mehr Wohnungen fertiggestellt (insgesamt 65.343). Es handelt sich beinahe um eine Vervierfachung. Im gleichen Zeitraum stiegen die Haushaltszahlen um ca. sieben Prozent. Somit liegt der reale Zuwachs der Haushalte (125.100) immer noch deutlich über der Anzahl der 20fertiggestellten Wohnungen. Frage 2: Wie viele Wohnungen sind dabei durch - Neubau, - Dachgeschossausbau, - Umbau von Gewerberäumen entstanden? Antwort zu 2: Die folgende Tabelle bildet die Fertigstellungen von Wohnungen im Neubau sowie Baufertigstellungen bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden für den abgefragten Zehnjahreshorizont ab. Eine weitere Aufgliederung der Baufertigstellungen bei Baumaßnahmen hinsichtlich Dachgeschossausbau bzw. Umbau von Gewerberäumen ist nicht möglich, da hierüber keine Statistik geführt wird. 2011 4.491 100,00 1.877.800 100,00 2012 5.417 120,62 1.910.200 101,73 2013 6.641 147,87 1.932.500 102,91 2014 8.744 194,70 1.963.200 104,55 2015 10.722 238,74 1.998.300 106,42 2016 13.659 304,14 1.964.300 104,61 2017 15.669 348,90 2.002.900 106,66 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg - Entwicklung Fertigstellungen Wohnungen¹ Entwicklung Privathaushalte Jahr ¹ bezogen auf Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau sowie Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Zugang Jahre 2011 - 2017 65.343 125.100 Fertigstellungen Wohnungen¹ Privathaushalte - Baufertigstellungen in Berlin 2011 bis 2017 im Vergleich zur Entwicklung der Zahl der Haushalte im selben Zeitraum 3 2008 3.048 785 2009 2.950 865 2010 3.650 671 2011 3.517 974 2012 4.205 1.212 2013 4.647 1.994 2014 7.299 1.445 2015 8.731 1.991 2016 10.781 2.878 2017 12.814 2.855 Gesamt 61.642 15.670 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg Fertigstellungen von Wohnungen im Neubau¹ Fertigstellungen von Wohnungen - Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden - ¹ Jahr Baufertigstellungen von Wohnungen im Neubau und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ¹ bezogen auf Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau sowie Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Frage 3: Wie viele Wohnungen sind in den letzten zehn Jahren nach erfolgter Abrissanzeige abgerissen worden (hierbei bitte die Abrisse von Wohnkomplexen mit mehr als 50 Wohnungen gesondert mit Adresse auflisten)? Antwort zu 3: Die Anzahl der Wohnungen, die in den letzten zehn Jahren abgerissen worden sind, können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Eine Aufgliederung nach Abrissen von Wohnkomplexen mit mehr als 50 Wohnungen ist nicht möglich, da keine entsprechende Statistik geführt wird. Jahr Anzahl Wohnungen 2008 500 2009 126 2010 51 2011 90 2012 132 2013 214 2014 319 2015 514 2016 167 2017 119 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anzahl abgerissene Wohnungen in Wohnund Nichtwohngebäuden 4 Frage 4: Wie viele Abrisse sind davon nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes genehmigt worden, wie viele durften nach Inkrafttreten ohne Genehmigung abgerissen werden, da es sich um Altfälle handelt? Antwort zu 4: Nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) wurde per 31.12.2017 der Abriss von insgesamt 438 Wohnungen genehmigt. Ein Teil dieser genehmigten Abriss-Wohnungen ist in der unter Antwort 3 gelisteten Wohnungen ausgewiesen. Da zwischen dem Zeitpunkt der Genehmigung und dem tatsächlichen Abriss ein längerer Zeitraum liegen kann, ist ein Abgleich nicht zielführend. Es liegen daher keine konkreten Informationen vor, wie viele Wohnungen nach Inkrafttreten des ZwVbG ohne Genehmigung (Altfälle) abgerissen worden sind. Frage 5: Wie viele Umwandlungen von Wohnnutzung in andere Nutzungen sind in den letzten zehn Jahren erfolgt? Antwort zu 5: Die Anzahl der Umwandlungen von Wohnnutzungen in andere Nutzungen in den letzten zehn Jahren lässt sich der nachstehenden Tabelle entnehmen. 2008 231 2009 53 2010 67 2011 31 2012 41 2013 139 2014 127 2015 48 2016 27 2017 108 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg Wohnungsabgang durch Nutzungsänderung (Anzahl Wohnungen) Jahr Frage 6: In wie vielen Fällen ist der Ersatzwohnraum nach Zweckentfremdungsverbot-Verordnung - in einer Bestandswohnung, - in einem Ersatzneubau bereitgestellt worden? Antwort zu 6: Im Grundsatz ist die Genehmigung eines Abrisses mit einem Ersatzneubau verbunden. Genaue Zahlen über den Zeitpunkt der Fertigstellungen des Ersatzneubaus liegen dem Senat nicht vor. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die Bezirke kontrolliert. 5 Der Genehmigungs- und Bauprozess von Neubaugebäuden erfolgt naturgemäß zeitversetzt zu den Abrissgenehmigungen, weshalb ein direkter Vergleich der Abrissgenehmigungen und der Anzahl der neu bereitgestellten Flächen in einer Vergleichsperiode nicht zielführend ist. In Ausnahmefällen kann darüber hinaus der Ausgleich über die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen erfolgen. Frage 7: Wie viele Wohnungen sind durch Wohnungszusammenlegungen weggefallen; in wie vielen Fällen gab es in Milieuschutzgebieten eine Genehmigung zum Wegfall der Wohnung? Antwort zu 7: Es liegen keine Statistiken bzw. Angaben zur Fallzahl darüber vor, wie viele Wohnungen durch Wohnungszusammenlegungen weggefallen sind. Zur Beantwortung der Frage für die Milieuschutzgebiete wurden die relevanten Bezirke um Stellungnahme gebeten. Die Antworten sind folgend zusammengefasst: Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Lichtenberg: Es gab keine Fälle von erhaltungsrechtlich genehmigten Zusammenlegungen von Wohnungen. Friedrichshain-Kreuzberg: In den letzten Jahren gab es acht erhaltungsrechtliche Genehmigungen zur Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten zu einer. Vier Genehmigungen wurden nach Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erteilt, der regelt, dass bei Aufgabe der Selbstnutzung durch den Eigentümer wieder die Teilung der zusammengelegten Wohneinheiten erfolgen muss. Eine Zusammenlegung wurde genehmigt, um einen bauaufsichtlich geforderten zweiten Rettungsweg herzustellen. Die weiteren Genehmigungen erfolgten für den erstmaligen Einbau eines zeitgemäßen Bades, der anders nicht möglich war. Insgesamt sind durch die Zusammenlegungen acht Wohnungen weggefallen. Pankow: Im Zeitraum 01.01.2013 bis zum 30.09.2018 sind insgesamt 49 Zusammenlegungen mit einem Wohnungsverlust von 39 Wohnungen erhaltungsrechtlich genehmigt worden. Dabei handelt es sich ausschließlich um Zusammenlegungen von Kleinstwohnungen, in denen der erstmalige Einbau eines zeitgemäßen Bades anders nicht möglich war. Frage 8: Wie viele Wohnungen sind nach Kenntnis der Verwaltungen in den letzten zehn Jahren unbewohnbar geworden; inwieweit kamen dabei die Regelungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes zur Anwendung? Antwort zu 8: Es liegen hierzu keine Statistiken bzw. Angaben zur Fallzahl vor. Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz werden durch die Bezirke nicht zahlenmäßig erfasst, sodass keine Angaben über erlassene Unbewohnbarkeitserklärungen gemacht werden können. Frage 9: Wie hoch ist somit die Gesamtzahl der bekannten Wohnungsabgänge in Berlin; ist die Zahl wohnungsmarkttypisch oder gibt es stärkere atypische Abweichungen? 6 Antwort zu 9: Die geführten Daten zu Wohnungsabgängen (Abriss und Nutzungsänderungen) können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen. 2008 731 2009 179 2010 118 2011 121 2012 173 2013 353 2014 446 2015 562 2016 194 2017 227 Gesamt 3.104 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg Anzahl Wohnungsabgang Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäude Jahr Aus Sicht des Senats sind keine atypischen Abweichungen bei den Wohnnungsabgängen im Betrachtungszeitraum zu beobachten. Berlin, den 22.10.2018 In Vertretung S.Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen