Drucksache 18 / 16 672 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2018) zum Thema: Beseitigung von Fahrzeugen mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen und Antwort vom 20. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16672 vom 02. Oktober 2018 über Beseitigung von Fahrzeugen mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut Beschluss R-209/2017 stimmt der Rat der Bürgermeister (RdB) dem Vorschlag über die Änderung der Zuständigkeit hinsichtlich der Beseitigung von Fahrzeugen mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen und anschließender Ahndung der Ordnungswidrigkeit nach § 14 Berliner Straßengesetz zu. Frage 1: Wurde dem Beschluss R-209/2017 bereits zugestimmt? Wenn nein, warum nicht? Wann plant der Senat den Beschluss umzusetzen? Antwort zu 1: Die Änderungen des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) und der entsprechenden Zuständigkeitsregelungen sind vorgemerkt. Die Gesetzesänderungen werden im Zusammenhang mit weiteren vorgesehenen Änderungen des BerlStrG im Grundsatz Berücksichtigung finden. Frage 2: Soweit Frage 1. mit Nein beantwortet wurde, warum dauert die Umsetzung des Beschlusses R-209/2017 vom Oktober 2017 bereits über ein Jahr? Welche Barrieren sind zu überwinden? 2 Antwort zu 2: Entfällt. Frage 3: Wie viele Fahrzeuge ohne gültiges amtliches Kennzeichen / amtliches Versicherungskennzeichen wurden in den letzten fünf Jahren (2013 – 2018) in den jeweiligen Bezirken abgestellt? (Bitte auflisten nach Bezirken und amtliches Kennzeichen / amtliches Versicherungskennzeichen!) Antwort zu 3: Für die Beseitigung von Fahrzeugen ohne gültiges amtliches Kennzeichen ist das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin als regionalisiertes Ordnungsamt (RegOrd) zuständig. Es hat die nachstehende Tabelle 1 übermittelt. Jahr / abgestellte Fahrzeuge a) amtliches Kennzeichen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (30.09.) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 1784 1747 1770 1701 2101 1395 Friedrichshain-Kreuzberg 2164 1835 1772 1210 1421 982 Lichtenberg 1894 1592 1561 1222 1545 1100 Marzahn-Hellersdorf 1020 1051 912 693 869 564 Mitte 3740 3337 3117 2994 3337 2357 Neukölln 4201 3540 3687 3093 3560 2048 Pankow 1530 1314 1279 976 1108 824 Reinickendorf 1487 1189 963 1009 1254 972 Spandau 1378 1278 1235 1138 1311 931 Steglitz-Zehlendorf 822 867 880 754 926 702 Tempelhof-Schöneberg 2657 2669 2288 1891 2425 1457 Treptow-Köpenick 1055 973 975 854 1017 588 Für die Beseitigung von Fahrzeugen mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen sind die Bezirksämter von Berlin zuständig. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (RegOrd) leistet aber häufig Amtshilfe. Gesonderte Statistiken werden nicht geführt. Die Bezirksämter haben, soweit möglich, die in der folgenden Tabelle 2 aufgeführten Angaben mitgeteilt; sofern keine Auskunft erteilt werden konnte, wird dies mit „k.A.“ (keine Angabe) gekennzeichnet. 3 Jahr / abgestellte Fahrzeuge b) abgelaufene Versicherungske nnzeichen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (30.09.) Meldung über AMS („Anliegenmanagement -- - System“) Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf 466 415 477 535 525 597 (11.10.) 41 Friedrichshain- Kreuzberg k.A. 1 k.A. k.A. 64 79 144 Lichtenberg k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Marzahn- Hellersdorf k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Mitte k.A. k.A. k.A. 444 531 308 (Okt.) 787 Neukölln 187 378 188 143 180 136 396 Pankow 58 149 186 329 326 292 (Okt.) 367 Reinickendorf 8 15 13 100 43 29 (11.10.) 189 Spandau 475 2013- 2018 612 Steglitz- Zehlendorf 34 81 39 50 49 95 ca. 230 Tempelhof- Schöneberg k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Treptow- Köpenick 5 90 74 107 57 (30.09) 266 Frage 4: Wie viele Meldungen von abgestellten Fahrzeugen ohne gültiges amtliches Kennzeichen / amtliches Versicherungskennzeichen sind seít der Einführung der App „OA-Online“ speziell darüber eingegangen? Antwort zu 4.: Auf die Antwort zu 3 wird verwiesen. Die Bezirksämter von Berlin können im „AMS“ (Anliegenmanagement)-System lediglich Fahrzeuge mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen erfassen. Die Meldungen sind in der letzten Spalte der Tabelle 2 unter Antwort zu 3 enthalten. Die Daten können nur für einen begrenzten Zeitraum vorgehalten werden. Gemäß Mitteilung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin sind die Daten aus 2016 bereits gelöscht. 4 Frage 5: Wie lange dauert es in der Regel von der Meldung eines abgestellten Fahrzeugen ohne gültiges amtliches Kennzeichen / amtliches Versicherungskennzeichen bis zur Beseitigung? Antwort zu 5: Hinsichtlich der Fahrzeuge ohne gültige amtliche Kennzeichen hat das RegOrd mitgeteilt, dass in der Regel Fahrzeuge, die nach § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz - BerlStrG - (sogenannte Gelbpunktfahrzeuge) durch die bezirklichen Ordnungsämter beziehungsweise die Polizei festgestellt und beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (RegOrd) zur Anzeige gebracht werden. Nach einer Nachkontrolle des Außendienstes beim RegOrd erfolgt dann unverzüglich die Beseitigung. Bei Abfallfahrzeugen erfolgt gegebenfalls vorab ein dreistufiges Verwaltungsverfahren zur Ermittlung, ob das betreffende Fahrzeug in Entledigungsabsicht unter Wegfall der ursprünglichen Zweckbestimmung abgestellt bzw. stehengelassen wurde (§ 3 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). Sofern eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Umwelt, zu befürchten ist, die ein weiteres Abwarten ausschließt, erfolgt die sofortige Beseitigung und Verwertung des Fahrzeugs gemäß § 3 Abs. 4 KrWG. Die Mitteilungen der Bezirksämter von Berlin für Fahrzeuge mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen werden nachstehend in der Tabelle 3 dargestellt. abgelaufene Versicherungskennzeichen Dauer der Beseitigung Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 6 bis 12 Monate Friedrichshain-Kreuzberg keine Erhebung Lichtenberg entsprechend der obigen Ausführung Marzahn-Hellersdorf k.A. Mitte Keine spezifische Angabe möglich, unter anderem abhängig von der Werthaltigkeit eines Fahrzeuges oder ob ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen aus einem anderen EU- Land stammt. Neukölln 4 bis 5 Monate Pankow k.A. Reinickendorf keine präzisen Angaben möglich Spandau durchschnittlich 3 Monate Steglitz-Zehlendorf 14 Tage bis 3 Monate 5 Tempelhof-Schöneberg k.A. Treptow-Köpenick je nach Aufwand 2 Wochen bis zu ca. 7 Monaten Frage 6: Welcher Original-Eigentumsnachweis ist zum Nachweis der Verfügungsberechtigung, außer der Zulassungsbescheinigung Teil II, zugelassen? Antwort zu 6: Insoweit erfolgt grundsätzlich eine Einzelfallprüfung. In Betracht kommt dabei auch eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Verfügungsberechtigung kann auch durch einen Kaufvertrag belegt werden (Auskunft des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg). Frage 7: Gibt es bereits Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten und des Verfahren zur Beseitigung von Fahrzeugen ohne gültiges amtliches Kennzeichen / amtliches Versicherungskennzeichen, die umgesetzt wurden? Wenn ja, welche? Antwort zu 7: Bezüglich der Zuständigkeit für die Beseitigung von Fahrzeugen ohne gültige amtliche Kennzeichen gab es keine Änderung. Diese Aufgabe wird seit dem 01.01.2001 regionalisiert durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wahrgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. Berlin, den 20.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz