Drucksache 18 / 16 687 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2018) zum Thema: Tunnel am S-Bahnhof – unterirdisch gut?!!?? Wie geht es weiter mit der barrierefreien Brücke auf der Südseite der Bahnanlage? und Antwort vom 20. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16687 vom 02. Oktober 2018 über Tunnel am S-Bahnhof – unterirdisch gut?!!?? Wie geht es weiter mit der barrierefreien Brücke auf der Südseite der Bahnanlage? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Ist dem Senat die schlechte bauliche Situation des Fußgängertunnels, der die Bahnstrecke am S-Bahnhof Kaulsdorf unterführt (Heinrich-Grüber-Straße zum Heinrich-Grüber-Platz), bekannt? Antwort zu 1: Ja, dem Senat ist die bauliche Situation des Fußgängertunnels in der Nähe des S- Bahnhofs Kaulsdorf bekannt. Die DB AG führt dazu aus: „Der Personentunnel (Fußgängerunterführung) am S-Bahnhof Kaulsdorf wurde bereits im Jahre 1903 gebaut. Er hat rein ortsteilverbindenden Charakter und verfügt über keinen behindertgerechten Zu- bzw. Abgang. Der Personentunnel befindet sich im Eigentum der DB Netz AG. In den 1990er Jahren wurde der Tunnel umfangreich saniert. Auf Grund des erhöhten Grundwasserspiegels kam es in der Vergangenheit besonders in den Wintermonaten zu Wassereinbrüchen im Tunnel. Zur Beseitigung dieser Wasserprobleme wurde der Tunnelboden mit einem Metallgitter erhöht.“ 2 Frage 2: Wie schätzt der Senat die Beleuchtungssituation der Unterführung ein? a) In welchen Abständen werden die Leuchten dort kontrolliert? b) Wer ist für die Beleuchtung und Reparatur zuständig und wie ist diese Stelle bzw. Person zu erreichen? Antwort zu 2: Die DB AG führt dazu aus: „Die Beleuchtungsanlage wurde im Jahr 1995 erneuert. Durch Vandalismus kommt es leider immer wieder zum Ausfall einzelner Beleuchtungspunkte. Die Beleuchtungsanlage wird im Rahmen der Wartung und Inspektion 2 x im Jahr kontrolliert. Bei gemeldeten Vandalismusschäden bzw. Störungen wird die Beleuchtungsanlage zeitnah instandgesetzt. Für die Beleuchtung und Reparatur ist die DB Netz AG – Netzbezirk Rummelsburg zuständig. Störungen bzw. Schäden an der Beleuchtungseinrichtung sind der DB Netz AG (Entstörungsstelle 030/297 40404) zu melden.“ Frage 3: Wie schätzt der Senat generell die Sicherheit im Tunnel – vor allem in der Nacht - ein? Antwort zu 3: Die DB AG führt dazu aus: „Der Personentunnel Kaulsdorf ist unter Sicherheitsgesichtspunkten vollkommen unauffällig.“ Frage 4: Wie häufig wird der Tunnel durch wen gereinigt? Antwort zu 4: Die DB AG führt dazu aus: „Die Reinigung wird durch die bahneigene Reinigungsfirma vorgenommen. Hierbei wird der Personentunnel 6 x pro Woche gefegt und 3 x pro Woche nass gewischt. Das 6 x wöchentliche Fegen umfasst auch die Entsorgung von Müll. Außerdem werden 1 x im Monat die Wand- und Deckenflächen und die Fenster gereinigt. Eine Graffiti-Beseitigung wird schnellstmöglich nach Bekanntgabe dieser Schäden vorgenommen.“ 3 Frage 5: Was will der Senat unternehmen, um den Zustand der Unterführung zu verbessern? Antwort zu 5: Die DB AG führt dazu aus: „In 2019 ist eine komplette Instandsetzung der Beleuchtungsanlage geplant.“ Frage 6: Warum ist der Tunnel nicht barrierefrei zugänglich? Antwort zu 6: Die DB AG führt dazu aus: „Der Personentunnel wurde im Jahre 1903 errichtet. Eine barrierefreie Nutzung wurde beim Bau nicht vorgesehen.“ Frage 7: Beabsichtigt der Senat, den Bau einer barrierefreien Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf auf der Südseite der Bahnanlagen zum Wilhelmsmühlenweg zu beschließen? a) a) Wenn ja, wie ist der derzeitige Sachstand? b) b) Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Ja, der Senat hat die Planung einer barrierefreien Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf auf die Südseite der Bahnanlagen bei der DB Station & Service AG bestellt. Frage 8: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 8: Nein. Berlin, den 20.10.2018 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz