Drucksache 18 / 16 688 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2018) zum Thema: Bedingungsloses Wohnen für Obdachlose – ernst gemeint oder nur eine Absichtserklärung ? und Antwort vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16688 vom 09. Oktober 2018 über Bedingungsloses Wohnen für Obdachlose – ernst gemeint oder nur eine Absichtserklärung ? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Geld wird insgesamt pro Jahr und wie lange für das geplante Modellprojekt „Housing First“ zur Verfügung gestellt? 3. Wie viel Geld fließt von der Gesamtsumme an soziale Träger für Betreuung und Wohnungssuche? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Träger) Zu 1. und 3.: Die Verwendung der für Modellprojekte etatisierten Mittel ist bezogen auf das Projekt Housing First für die Jahre 2018 und 2019 nach Trägern getrennt der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: EP 11 Kapitel 1150 Titel 684 06 III 2018 2019 Vorhaben Träger in TEUR in TEUR Housing First Verein Berliner Stadtmission /Neue Chance gGmbH 72,5 351,5 Housing First Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin 70,5 228,5 Summe alle Träger 143,0 580,0 2 Die Differenz zwischen den Jahren resultiert aus dem Beginn des Projektes am 01.10.2018 und der entsprechend kürzeren Laufzeit im Jahr 2018. (Hinweis: Hiermit wird der in der Presse fehlerhaft genannte Betrag für 2018 in Höhe von 195.000 € auf tatsächlich 143.000 € korrigiert). Es ist geplant, Mittel für die Jahre 2020 und 2021 im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 zu beantragen. 2. Wie viele Wohnungen sollen pro Jahr an Obdachlose vermittelt werden? Zu 2.: Geplant sind im Schnitt ca. 5 Vermittlungen in eigene Wohnungen pro Halbjahr, also ca. 10 pro Jahr. 4. Hält der Senat das prozentuale Verhältnis von Betreuungsaufwand und tatsächlichem Maßnahmeaufwand für zielführend? Zu 4.: Es handelt sich um ein Modellprojekt, das wissenschaftlich begleitet wird. Die Evaluation wird zeigen, inwieweit die Konzeptionen einschließlich der Finanzierungspläne der Träger, die sich an den internationale Maßstäben von Housing First-Ansätzen orientieren, in dieser Form die angestrebte Stabilisierung von wohnungslosen Menschen in der eigenen Wohnung sowie den langfristigen Erhalt der Wohnung sicherstellen und welche Menschen hiervon konkret profitieren können. Der Senat hält die Konzeptionen für tragfähig, andernfalls wäre eine Zuwendungsvergabe nicht in Betracht gekommen. Sofern die Frage auch auf Wirtschaftlichkeitsaspekte abzielt, wird darauf hingewiesen, dass sich bereits bei einer erreichten Gesamtzahl von 70 Teilnehmenden über beide Träger hinweg daraus ein fiktiv errechneter Tagessatz pro Teilnehmenden unterhalb eines Tagessatzes im Betreuten Einzelwohnen gemäß § 67 SGB XII ergibt. In diesen Vergleich sind die Evaluierungskosten nicht einbezogen, da sie nur spezifisch im Modellprojekt relevant sind. 5. Bis zu welcher Höhe pro Quadratmeter und insgesamt pro Person kann damit Wohnraum finanziert werden? Zu 5.: Mit den über die Zuwendungen für das Modellprojekt zur Verfügung gestellten Mittel werden die Wohnungen selbst nicht finanziert. Die Wohnungen sollen direkt von den Projektteilnehmenden angemietet werden. Diese werden in der Regel Transferleistungsempfangende sein, so dass die Wohnungen den individuellen Maßstäben für angemessene Mieten in der AV – Wohnen entsprechen müssen. 6. Wie viele Wohnungen werden von landeseigenen Unternehmen zur Verfügung gestellt? 7. Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, damit landeseigene Unternehmen sich umfangreicher an diesem Modellprojekt beteiligen? Wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht. 8. Wie will der Senat Wohnungsbaugenossenschaften und private Vermieter gewinnen, um sich an dem Projekt zu beteiligen? Zu 6. bis 8.: Das Modellprojekt hat am 01.10.2018 begonnen und zwar aktuell mit der Akquise entsprechender Wohnungen durch die Träger. Dies ist Inhalt des Projekts. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage, welche Vermieter*innen Wohnungen zur Verfügung stellen, daher noch nicht beantwortet werden. 3 Der Senat beabsichtigt zusätzlich, die Träger bei der Wohnungsakquise – auch über die städtischen Wohnungsbaugesellschaften – zu unterstützen. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung wird sich hierzu mit der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung ins Benehmen setzen. 9. Welchen Obdachlosen wird das Projekt zugänglich gemacht? Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Zu 9.: Die beteiligten Träger nehmen Interessenbekundungen entgegen nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Im Anschluss daran werden Erstgespräche über die Inhalte des Projektes geführt. Die Aufnahme in das Projekt erfordert die Einwilligung zu einem Beratungsgespräch pro Woche in der eigenen Wohnung sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Befragungen im Rahmen der Evaluation. Die Bewerber*innen müssen in der Lage sein, eine derartige Willenserklärung abzugeben. 10. Welche Ziele werden angestrebt, um bei deren Erreichung das Projekt in Folgejahren weiter fortzuführen oder ist eine Fortführung zielunabhängig geplant? Zu 10.: Ziel des Modellprojekts „Housing First“ ist durch die Beendigung von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit durch Anmietung einer eigenen Wohnung zur Führung eines menschenwürdigen und selbstbestimmten Lebens beizutragen. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Nach Beendigung der Modellphase und Auswertung der Evaluation wird entschieden, ob der Ansatz längerfristig verfolgt wird. Berlin, den 23. Oktober 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales