Drucksache 18 / 16 692 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2018) zum Thema: Stand der Schifffahrt in Berlin und Antwort vom 19. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16692 vom 09.10.2018 über Stand der Schifffahrt in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Berliner Innenstadt gilt die Umweltzone, nur Fahrzeuge die sich innerhalb bestimmter Schadstoffgrenzen betreiben lassen, dürfen hineinfahren. In der Berliner Umweltzone fahren aber auch rund 100 Fahrgastschiffe und nur vier davon verfügen über eine Abgasnachbehandlung. Und während angesichts von Dieselbetrug die Einführung einer blauen Plakette für den Autoverkehr diskutiert wird, bleibt die Schadstoffbelastung durch die Binnenschifffahrt Berlins unverändert hoch. Vor allem die Anwohner*innen und Nutzer*innen der Berliner Binnengewässer bekommen das zu spüren. Frage 1: Wie viele Schiffe sind in Berlin für die Fahrgastschifffahrt zugelassen? Frage 2: Wie viele der zugelassenen Fahrgastschiffe fahren mit Diesel? Frage 3: Welches Durchschnittsalter haben die Schiffe und wann wurden sie zugelassen? Frage 4: Wann wurde das letzte Schiff zugelassen? Wurde ein Schiff dieses Jahr zugelassen? Antwort zu 1 bis zu 4: Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor. Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) ist für die Erlaubniserteilung zur Fahrt von Binnenschiffen auf Bundeswasserstraßen und für die im Zusammenhang stehenden Zulassungen zuständig. Die ZSUK ist die einzige Institution in Deutschland, die Fahrtzulassungen für Schiffe über 20 m Länge auf Binnenwasserstraßen erteilen darf. 2 Frage 5: Welche Grenzwerte müssen die Fahrgastschiffe in Berlin einhalten, unter anderem für NOx, Feinstaub und CO2, und wie Emissionen der Schiffe gemessen? Antwort zu 5: Grenzwerte gelten nur für die Zulassung von neuen Motoren und Schiffen. Sie erfordern aufwändige Messungen, um die Emissionen in Bezug auf die Leistung des Motors zu bestimmen. Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe aus Dieselmotoren von Binnenschiffen sind in den europäischen Richtlinien 97/68/EG und 2004/26/EG und in der Verordnung (EU) 2016/1628 geregelt. Die Grenzwerte der Richtlinien wurden mit der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung (BinSchAbgasV) in deutsches Recht übernommen. Die BinSchAbgasV gilt nur für das in Verkehr bringen von Motoren für Binnenschiffe und deren Einbau in Binnenschiffe. Die Grenzwerte der EU-Verordnung 2016/1628 gelten direkt, aber erst für Motoren, die ab 2019/2020 erstmals verkauft werden. Für CO2 gibt es keine Grenzwerte. Seit 2007 müssen neue Motoren ansonsten folgende Grenzwerte einhalten: Frage 6: Halten die Fahrgastschiffe die Schadstoffgrenzen ein? Antwort zu 6: Es gibt keine Abgasuntersuchungsvorschriften für in Betrieb befindliche Binnenschiffe. 3 Gleichwohl ist der Senat bestrebt, die schiffsbedingten Emissionen zu senken. Aus diesem Grund hat er ein neues Modellprojekt aufgelegt, in dem zur Emissionsminderung bei Schiffen die Nachrüstung mit kombinierten Partikelfiltern und Entstickungssystemen erprobt wird. Zur Untersuchung der Wirkung und Dauerhaltbarkeit der Nachrüstung werden begleitende Abgasmessungen durchgeführt. Alternativ wird in dem Projekt auch die Umrüstung auf Elektroantrieb getestet. Frage 7: Plant der Senat die Zulassung neuer Schiffe, die mit Diesel oder Benzin fahren? Wenn ja, wie ist dies mit den Zielen der Luftreinhaltung zu vereinbaren? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 4. Der Senat ist für die Zulassung nicht zuständig. Berlin, den 19.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz