Drucksache 18 / 16 693 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2018) zum Thema: Asbeststrategie - Wie läuft‘s? und Antwort vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 693 vom 9. Oktober 2018 über Asbeststrategie - Wie läuft‘s? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit ist der in der Mitteilung zur Kenntnisnahme (MzK) vom 17.7.2018 konstatierte „Untersuchungs- und Forschungsbedarf“ im Zusammenhang mit der Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“, die das Abgeordnetenhaus beschlossen hat, bereits befriedigt? Antwort zu 1: Der Bedarf besteht ungemindert. Frage 2: Welche konkreten Fragestellungen wurden oder werden im Rahmen des konstatierten „Untersuchungs- und Forschungsbedarfs“ bearbeitet und beantwortet? Antwort zu 2: Aus dem Beschluss des Plenums 18/24 in Verbindung mit der Drucksache 18/0722 „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ resultiert der Auftrag zur Erarbeitung von Strategien mit vier Schwerpunkten mit unterschiedlichem Untersuchungsaufwand. Zu prüfen gilt u.a. - Zu Schwerpunkt Nr. 1: Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien: Fragen der Aussagefähigkeit und der Verbindlichkeit, der Verlässlichkeit von Daten, Form, Aufwand, u.v.m. 2 - Zu Schwerpunkt Nr. 2.: Schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, öffentlich einsehbares Asbestregisters: Fragen der rechtlichen Umsetzbarkeit, Ermittlung von ggf. notwendigen Regelungsbedarfen, Auslösetatbeständen, Zuständigkeiten, Verbindlichkeit, Datenschutzrechtsfragen u.v.m. - Zu Schwerpunkt Nr. 3: Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote Fragen zu Definitionen, Form (Förderung?), Finanzierung, der Zielgruppen (Eigentümer/ Mieterproblematik), Instrumente und deren Ausgestaltung von Instrumenten im Detail, Überschneidungen mit Schwerpunkt Nr. 4, etc. - Zu Schwerpunkt Nr. 4 (Einrichtung einer interdisziplinären Asbestberatungsstelle): Fragen der Form bzw. Struktur (Kosten, erforderliches Personal, erforderliche Qualifikationen, u.v.m.) sowie der Zuständigkeiten für die übergeordnete Aufgabenorganisation: z.B. Schulungen, Betreuung, Aufsicht. Fragen der Kompetenzen einer privaten Asbestberatungsstelle (Aufgaben, Umfang, Inhalte), insbesondere vor dem Hintergrund, ggf. auch Anzeigen zu unsachgemäßem Umgang mit asbestbelasteten Baustoffen entgegen zu nehmen. Rechtsgrundlagen, rechtliche Verbindlichkeit (Möglichkeiten und Grenzen des bestehenden fachlichen Rechtsrahmens und der bestehenden ordnungs- bzw. strafrechtlichen Zuständigkeiten, Aufwand bzw. Grenzen möglicher Änderungserfordernisse im Bundes- und/ oder Landesrecht), Frage 3: Welche konkreten Fragestellungen wurden oder werden im Rahmen des konstatierten „Untersuchungs- und Forschungsbedarfs“ durch Externe bearbeitet? Frage 4: Welche Untersuchungs- und Forschungsaufträge wurden oder werden in diesem Rahmen vergeben? Antwort zu Frage 3 und 4: Die Aspekte aus Antwort zu Frage 2 werden mit Hilfe des Arbeitsgremiums laut Frage Nr. 6 noch konkretisiert. Auf dieser Grundlage wird über die Vertiefung durch externe Gutachter entschieden. Frage 5: Wann erfolgten entsprechende Vergaben oder Ausschreibungen? Antwort zu 5: Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe sind in der Erarbeitung. Eine Terminierung der Vergabeverfahren ist abhängig von den Beratungen im Arbeitsgremium laut Nr. 6 und derzeit noch nicht möglich. 3 Frage 6: Welche Mitglieder umfasst das „Arbeitsgremium“, welches laut MzK durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einberufen werden sollte und wie ist sein Arbeitsstand? Antwort zu 6: Die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat zur ressortübergreifenden Koordinierung des Arbeitsauftrags ein Arbeitsgremium eingerichtet, in das je nach Schwerpunkt Vertreterinnen und Vertreter aus den folgenden Institutionen eingeladen sind: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Landeskriminalamt (Umweltdelikte) BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bezirkliche Bau- und Wohnungsaufsicht Die erste Arbeitssitzung ist für den November geplant. Frage 7: Inwieweit hat der Senat von Berlin die Thematik von Asbest in Gebäuden in den „Nationalen Asbestdialog“ der Bundesregierung eingebracht und welche Resonanz fand das Thema dort? Frage 8: Hat der Senat aus dem Nationalen Asbestdialog Erkenntnisse, die den vom Senat konstatierten „Untersuchungs- und Forschungsbedarf“ (siehe Frage 1) kleiner machen? Antwort zu Frage 7 und 8: Der Nationale Asbestdialog wurde federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) als „Stakeholder-Beteiligung“ von unterschiedlich betroffenen Zielgruppen (u.a. Bauherrschaft, Handwerk, Planer, Sachverständige, Vertreter aus den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz, Abfallbeseitigung, Baurecht) aufgelegt, um Wissensstände anzugleichen, unterschiedliche Positionen und Interessen zu identifizieren und zusammenzuführen sowie auf dieser Basis ein Maßnahmenpapier zu erarbeiten, das Orientierung für mögliche Instrumente und/ oder erforderliche Anpassungen des Rechts- oder Regulierungsrahmens zum Umgang mit Asbest enthält. Im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs wurden Ideen und Vorschläge identifiziert und diskutiert, die sich auch in den Schwerpunkten zur Strategieentwicklung „Gesund und asbestfrei Wohnen in Berlin“ wiederfinden. Zum Thema „Aufklärung, Sensibilisierung und Information zu Asbestaltlasten im Baubestand“ enthält das vorgestellte Maßnahmenpaket von BMAS und BMUB die Förderung der „Einrichtung einer zentralen und übergreifenden 4 Informationsplattform (lernende Datenbank)“ und der „Erarbeitung zielgruppenspezifischer, sachlicher und ausgewogener Informationsmaterialien“ zu „Vorkommen und Verbreitung von Asbest in Bauprodukten“ und „Informationen und Praxishilfen zum sicheren Umgang bei Bautätigkeiten“. In die Aktionen der Bundesministerien zur Konkretisierung einzelner Maßnahmen sind die Länder nicht selbstverständlich eingebunden. Ob und in welchem Umfang die Erkenntnisse aus dem nationalen Asbestdialog bzw. weiterführende Arbeitsergebnisse vorliegen, die für die Umsetzung von Berliner Strategien zum Thema nutzen lassen, soll im ressortübergreifenden Arbeitsgremium beraten werden. Berlin, den 25.10.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen