Drucksache 18 / 16 694 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2018) zum Thema: Asbestberatungsstelle – Wann eröffnet sie? und Antwort vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 694 vom 9. Oktober 2018 über Asbestberatungsstelle – Wann eröffnet sie? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann ist die Eröffnung der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen und haushaltsmäßig unterlegten (2018: 120.000 Euro, 2019: 180.000 Euro) Asbestberatungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und Eigentümerinnen und Eigentümer vorgesehen? Antwort zu 1: Die Einrichtung einer interdisziplinären Asbestberatungsstelle, die laut Beschlussvorlage (18/0722) auch Anzeigen zu unsachgemäßem Umgang mit asbestbelasteten Baustoffen entgegen nehmen soll, ist Bestandteil von insgesamt vier Themenschwerpunkten aus dem Auftrag des Abgeordnetenhauses zur Erarbeitung von Strategien zu „Gesund und asbestfrei Wohnen in Berlin“. Für die „Beauftragung Dritter für eine interdisziplinäre Asbestberatungsstelle für Bürgerinnen und Bürger, Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer“ sind Haushaltsmittel im Kapitel 1220, Titel 54010 (Dienstleistungen) in der o.g. Höhe vorgesehen. Zur Einhaltung des Haushaltsrechts sind Vergabeverfahren durchzuführen, für die – dem komplexen Aufgabenfeld geschuldet – vorbereitender Untersuchungsbedarf besteht. Ein Termin für den Abschluss der Verfahren kann noch nicht verbindlich festgelegt werden. Frage 2: Trifft es zu, dass der Senat einen Teil der vorgenannten Mittel für Grundlagenforschung zum Umgang mit Asbestbauteilen verwenden bzw. zweckentfremden will? 2 Frage 3: Welcher Anteil der Haushaltsmittel (siehe Frage 1) soll für die Asbestberatungsstelle verwendet werden und welcher für andere Zwecke? Antwort zu 2 und 3: Eine wesentliche Grundlage für die kompetente Arbeit einer interdisziplinären Asbestberatungsstelle ist die Festlegung von Inhalten der Beratungsaufgaben sowie die Bündelung bzw. Zusammenstellung eines fundierten Informationspools. Insofern ist der Untersuchungsaufwand für alle Themenschwerpunkte 1 bis 3 (vergl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16 693) zur Vorbereitung der Einrichtung der Asbestberatungsstelle einzustufen. Entsprechend ist bei der Mittelverwendung vorrangig die Frage der Inhalte von denen der Form und Struktur einer Asbestberatungsstelle zu unterscheiden; eine derartige Aufteilung wurde, weil nicht zielführend, nicht getroffen. Eine Grundlagenforschung zum Umgang mit Asbestbauteilen ist nicht vorgesehen. Frage 4: Welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten für den in der Mitteilung zur Kenntnisnahme (MzK) vom 17.7.2018 konstatierten „Untersuchungs- und Forschungsbedarf“ hat der Senat geprüft? Antwort zu 4: Wegen der bis dato fehlenden alleinigen bzw. zentralen Zuständigkeit für die Querschnittsaufgabe insgesamt und für die „Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle“ im Konkreten hat der Senat im Rahmen des aktuellen Haushaltsplans keine anderen Mittel generiert. Die Anmeldung von entsprechenden Mitteln zur Strategieentwicklung gemäß Drucksache 18/0722 wird in die Planung der federführenden Senatsverwaltung zum Doppelhaushalt 20/ 21 eingehen. Berlin, den 25.10.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen