Drucksache 18 / 16 695 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 10. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2018) zum Thema: Standorthallenschießanlage Bernauer Straße – Halle 7 und 8 und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16695 vom 10. Oktober 2018 über Standorthallenschießanlage Bernauer Straße – Halle 7 und 8 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Todesfälle im Rahmen der „Schießstandaffäre“ mehren sich. Momentan beläuft sich die Zahl der Todesfälle, die in einem Zusammenhang mit massiven Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften auf Berliner Schießständen stehen können, auf 12 Polizisten, die ihren Dienst für die Bürger dieser Stadt versehen haben. Ist dem Senat bekannt, dass in Halle 7 der Schießanlage in der Bernauer Straße im Dezember 2009 ein Nebelversuch stattgefunden hat, der zeigte, dass die Abluftsituation unzureichend ist? 2. Welche (bitte exakt listen) Maßnahmen hat der Senat, bzw. die Polizeibehörde nach Bekanntwerden der Ergebnisse des Nebelversuchs vorgenommen? Zu 1. und 2.: Dem Senat ist bislang keine bewiesene Kausalität von Todesfällen mit dem Sachverhalt der sogenannten „Schießstandaffäre“ bekannt. Im Übrigen sind derzeit aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft keine detaillierten Aussagen möglich. 3. Wie bewertet der Senat die gesamtgesundheitliche Situation der Polizisten, die im Rahmen der Schießausbildung, Weiterbildung und des Trainings diese Anlage nutzen? Zu 3.: Am Standort Bernauer Straße wird nur noch die Halle 8 eingeschränkt für das Schießtraining mit scharfem Schuss genutzt. Die Schießstände in den Hallen 5 – 7 werden nicht mehr durch die Polizei Berlin in Anspruch genommen. Die Hallen 6 und 7 wurden am 15.04.2013, die Halle 5 am 22.04.2014 geschlossen. Nach Expositionsmessungen durch einen extern beauftragten Dienstleister für den Arbeitsschutz sowie durch unabhängige Bewertungen einer Arbeitsmedizinerin der Bundespolizei, der Sicherheitsingenieure und Schießstandsachverständigen der Polizei Berlin wurden Verhaltensregeln zum Schutz der Schießenden festgelegt. Die Halle 8 ist nur für eine Nutzung auf der Schützenposition von 200 m zugelassen. Ausnahmen von den festgelegten Regelungen können im Konsens der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit der Polizei Berlin bestimmt werden. Den Schießenden wird jährlich arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) angeboten. Seite 2 von 2 4. Trifft es zu, dass in der Schießanlage Bernauer Straße, Halle 8, die Pistole SFP 9 der Firma Heckler & Koch zum Anschuss genutzt wird oder wurde? Zu 4.: Ja. In einer gesonderten Prüfung durch die Sicherheitsingenieure und Schießstandsachverständigen der Polizei Berlin wurde die Halle 8 hierfür als geeignet bewertet. Für die Nutzung wurden Verhaltensregeln abgestimmt. 5. Bei Beantwortung der Frage 4 mit „ja“. Ist die Halle 8 unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzbestimmungen und Schießstandrichtlinien für dieses Anschießen geeignet und ausgelegt? Zu 5.: Ja. Unter Beachtung der in der Antwort zu Frage 6 genannten Einschränkungen bzw. Arbeitsschutzmaßnahmen ist ein Anschießen der genannten Waffen in der Halle 8 möglich. 6. Bei Beantwortung der Frage 5 mit „ja“. Welche technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen sorgen für die entsprechende Eignung? (bitte exakt listen) Zu 6.: Folgende Maßnahmen sorgen für die entsprechende Eignung: Fehlende Voraussetzung/Einschränkung Maßnahme 1. Vermeidung des permanenten Aufenthaltes auf der Schießbahnsohle/Positionierung vor der Zuluft Alleinige Nutzung der Schützenposition 200 m 2. Warnung vor zu hoher Schadstoffansammlung (Leitwert) CO-Warner für Schießende und Aufsicht 3. Beleuchtung der Anschussscheiben vor mobilem Geschossfang Zielbeleuchtungseinbau 175 m 4. Standsicherheit Betonierte Standfläche für die Anschussmaschine 5. Fehlender Geschossfang Mobiler Geschossfang auf 175 m bzw. 185 m 6. Gemäß Wartungsvertrag und Arbeitsstättenregel (ASR) A3.6 Regelmäßige Wartung der Raumlufttechnik 7. Bindung von Treibladungspulver und Stäuben , Beseitigung von Hülsen Regelmäßige Reinigung der Schützenposition 200 m und des Schützenstandes 8. Bindung von Treibladungspulver und Stäuben , Beseitigung von Hülsen Regelmäßige Befeuchtung der Schießbahnsohle bis zur Schützenposition 185 m Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport