Drucksache 18 / 16 696 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2018) zum Thema: Schulbibliotheken in Berlin III – Ergänzung der Schriftlichen Anfragen 18/15 523 und 18/16 042. Hier: Bezirk Mitte und Antwort vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16696 vom 09. Oktober 2018 über Schulbibliotheken in Berlin III - Ergänzung der Schriftlichen Anfragen 18/15523 und 18/16 042. Hier: Bezirk Mitte ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulstandorte – somit auch der Schulbibliotheken. Bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt es keine Stellen für Bibliothekare. Schulen, die am Bonusprogramm beteiligt sind, können allerdings über Kooperationen ihre Schulbibliotheken personell untersetzen. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Gebrauch. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Mitte um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit der Schulaufsicht erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. Welche Schulen verfügen im Bezirk Mitte über Schulbibliotheken (bitte nach Schularten und Bezirken aufgeschlüsselt)? Zu 1.: Im Bezirk Mitte verfügen insgesamt 22 Grundschulen, 4 Integrierte Sekundarschulen, 2 Gemeinschaftsschulen und 4 Gymnasien über eine Schulbibliothek: 2 Grundschule am Arkonaplatz (01G01) Grundschule am Brandenburger Tor (01G08) Kurt-Tucholsky-Grundschule (01G11) Anne-Frank-Grundschule (01G15) Moabiter Grundschule (01G16) Carl-Bolle-Grundschule (01G18) Gottfried-Röhl-Grundschule (01G24) Rudolf-Wissell-Grundschule (01G25) Gesundbrunnen-Grundschule (01G27) Brüder-Grimm-Grundschule (01G28) Carl-Kraemer-Grundschule (01G32) Humboldthain-Grundschule (01G35) Andersen-Grundschule (01G36) Heinrich-Seidel-Grundschule (01G37) Gustav-Falke-Grundschule (01G38) Vineta-Grundschule (01G39) Möwensee-Grundschule (01G40) Erika-Mann-Grundschule (01G41) Anna-Lindh-Grundschule (01G42) Allegro-Grundschule (01G44) Leo-Lionni-Grundschule (01G45) Grundschule am Koppenplatz (01G46) Schule an der Charité (01S05) Willy-Brandt-Schule (01K01) Ernst-Reuter-Schule (01K03) Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule (01K04) Hemingway-Schule (01K07) Schule am Schillerpark (01K08) Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule (01K10) Berlin Kolleg (01A04) Französisches Gymnasium (01Y07) Lessing-Gymnasium (01Y08) Diesterweg-Gymnasium (01Y09) 2. Wer kümmert sich in diesen Schulen um den Betrieb der Schulbibliothek, bitte aufgeschlüsselt nach: a) hauptamtlichem Personal mit Ausbildung zur/zum Diplom-Bibliothekar/in, b) hauptamtlichem Personal mit Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste , c) freigestelltem Lehrpersonal der Schule (Vollzeit- oder mit Zeitanteil), d) anderem pädagogischen Personal, e) Beschäftigten in Arbeitsmaßnahmen der Job-Center, f) Eltern, g) Schülerinnen und Schülern, h) Fördervereinen oder Initiativen, i) anderen? Zu 2.: An den in der Tabelle unter i) aufgeführten Standorten werden die Schulbibliotheken unter anderem ehrenamtlich von Lehrkräften betreut (ohne Abminderung), oder 3 Schulen finanzieren Personal aus Mitteln des Bonusprogramms oder des Verfügungsfonds . Anzahl der Standorte zu a) 2 zu b) keine zu c) 6 zu d) 8 zu e) 2 zu f) 1 zu g) 5 zu h) 2 zu i) 15 3. Welche Modelle von Schulbibliotheken sind besonders erfolgreich, welche Kooperationen haben sich bewährt und welche Ausstattung ist empfehlenswert? Zu 3.: Zu nennen sind: - Bücherbus; - thematische Bücherkisten; - eine enge Kooperation der schulischen und öffentlichen Bibliotheken durch gemeinsame Lese- und Vorleseveranstaltungen; - Nutzung der öffentlichen Bibliothek als außerschulischen Lern- und Leseort; - Bereitstellung ausgewählter Klassensätze für Schulen durch öffentliche Bibliotheken . 4. Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich, um Erkenntnisse aus diesen Modellen auch in Berlin flächendeckend oder pilotierend in einigen Schulen erfolgreich umsetzen zu können? Zu 4.: Zu nennen sind: - geeignete Räume für die Ausleihe und für einen „lesenden Rückzug“ der Schülerinnen und Schüler; - festangestellte Mitarbeiter/innen; - eine gute Ausstattung (Bücher, Technik und Medien); - ein eigenes Budget; - feste, schülergerechte Öffnungszeiten. 4 5. Wie sind die Schulbibliotheken mit den Stadtbezirksbibliotheken vernetzt? Zu 5.: Im Bezirk Mitte gibt es eine enge Vernetzung zwischen Schulen und öffentlichen Bibliotheken , auch unabhängig davon, ob die Schule über eine eigene Schulbibliothek verfügt oder nicht. Schulen, die über keine eigene Schulbibliothek verfügen, haben oft Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen Bibliotheken. Diese beinhalten beispielsweise feste Zeiten in der öffentlichen Bibliothek oder die Ausleihe von thematischen Bücherkisten. Die Kooperation von Schulbibliotheken mit Stadtbezirksbibliotheken beinhaltet in der Regel: - den Austausch von Büchern und Bücherkisten; - die Beratung und Betreuung der Schule durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Bibliotheken; - den engen Kontakt des/der Verantwortlichen für die Schulbibliothek mit der öffentlichen Bibliothek; - Besuche der Klassen in den öffentlichen Bibliotheken und Nutzung der dortigen Räume für besondere schulische Veranstaltungen; - das Angebot des Bücherbusses. Berlin, den 22. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie