Drucksache 18 / 16 698 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2018) zum Thema: Wohnungslose Frauen in Berlin – Was unternimmt der Senat? und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16698 vom vom 09. Oktober 2018 über Wohnungslose Frauen in Berlin – Was unternimmt der Senat? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele wohnungslose Frauen gibt es derzeit in Berlin, wie viele Frauen sind von Wohnungslosigkeit bedroht? Zu 1.: Es liegt keine statistische Erfassung der Anzahl von obdachlosen/wohnungslosen Frauen in der Gesamtheit vor. Eine Schätzung wird nicht vorgenommen. Kenntnisse über den Umfang bzw. weitere Merkmale des Personenkreises liegen vor für von Bezirksämtern untergebrachte Wohnungslose, Nutzerinnen und Nutzer von Maßnahmen gem. § 67 ff SGB XII und Nutzerinnen und Nutzer von niedrigschwelligen, gesamtstädtisch ausgerichteten Unterstützungsangeboten. Eine Summierung der Leistungsberechtigten, bzw. Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zielführend, da die betroffenen Personen Angebote der unterschiedlichen Hilfeformen auch parallel nutzen können. Kommunal / ordnungsrechtlich untergebrachte Personen/Haushalte im Land Berlin 2017 (zum Stichtag 31.12.17, Datengrundlage: bezirkliche Erhebung): Anzahl untergebrachter Personen Haushalte Gesamt 36.905 20.576 2 Auf Grundlage der bezirklichen Mitteilungen geht der Berliner Senat davon aus, dass davon rund 72 % Einpersonenhaushalte mit einem Frauenanteil von rd. 15 % sind. Maßnahmen an Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII zum Stichtag 31.12.2017 (Quelle: OPEN/ProSoz): Bezirk Ambulante Leistungstypen stationäre Leistungstypen Summe Berlin insgesamt 3.673 344 4.017 Gemäß Angaben der Leistungserbringenden im Rahmen der Qualitätsberichterstattung für das Jahr 2016 lag der Frauenanteil bei den Leistungsempfangenden bei insgesamt rd. 37 %. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass ambulante Leistungen auch im eigenen Wohnraum erbracht werden können, so dass der Erhalt von Leistungen nach § 67 ff. SGB XII nicht mit einer bestehenden Wohnungslosigkeit gleichzusetzen ist. Bei den gesamtstädtischen, niedrigschwelligen Hilfen im Integrierten Sozialprogramm (ISP) lag der Frauenteil im Jahresverlauf 2016 über alle Angebotsbereiche hinweg bei rd. 28 % und bei dem Angebotsbereich der Notübernachtungen allein bei rd. 23 %. Der tatsächliche Anteil von Menschen, die auf der Straße leben, die bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten eine vorübergehende Bleibe gefunden haben oder die in prekären Mitwohnverhältnissen leben, lässt sich aus organisatorischen, melde- und/oder datenschutzrechtlichen Gründen nicht erheben. 2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um wohnungslose Frauen zu unterstützen, hat sich die Situation in den letzten 2 Jahren verbessert? 3. Welche der Maßnahmen zur Unterstützung wohnungsloser Menschen stehen ausschließlich Frauen zur Verfügung? 4. Wie bewertet der Senat die Situation wohnungsloser Frauen in Berlin und sieht er hier weiteren Handlungsbedarf? Zu 2. bis 4.: Ausschließlich frauenspezifische Angebote mit Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII für Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII: Leistungstyp/Anzahl der Vereinbarungen vereinbarte Plätze Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WUW) 4 Vereinbarungen Leistungstyp ohne Platzkontingent Betreutes Einzelwohnen (BEW) 5 Vereinbarungen 195 Betreutes Gruppenwohnen (BGW) 2 Vereinbarungen 17 Übergangshäuser (stationär) 2 Vereinbarungen 41 Kriseneinrichtungen (stationär) 1 Vereinbarungen 16 3 Frauenspezifische Angebote im Integrierten Sozialprogramm (ISP): Träger Angebotsbereich Kapazitäten Gebewo pro gGmbH Notübernachtung für Frauen 10 Plätze AWO Berlin Wuhle Spree Notübernachtung für Frauen 10 Plätze Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Berlin Notübernachtung für Frauen 10 Plätze Gebewo pro gGmbH Psychologische Beratung Ohne Platzkontingent Ergänzend besteht eine Notübernachtung für Familien mit Kindern des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte e. V. mit 30 Plätzen, die auch von Alleinstehenden Frauen mit Kindern genutzt wird. Bei der stetigen Weiterentwicklung des bestehenden Hilfesystems werden frauenspezifische Aspekte weiterhin berücksichtigt. Es ist das Bestreben des Berliner Senats, frauenspezifische Hilfsangebote gemeinsam mit Bezirken, Wohlfahrtsverbänden und Leistungserbringenden zu erweitern. Gemäß Koalitionsvereinbarung steht im Besonderen die Erweiterung der ganzjährigen Notübernachtungsplätze für Familien mit Kindern im Fokus. Dies kommt in besonderem Maße alleinerziehenden Frauen zu Gute. Darüber hinaus ist eine Ausweitung von ganzjährigen Notübernachtungsplätzen insgesamt geplant. Dabei sollen auch zusätzliche frauenspezifische Plätze sichergestellt werden. Im Rahmen des Projektes zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung, das der Senat am 17.07.2018 beschlossen hat, sollen Strukturen geschaffen werden, die ein gesamtstädtisches Handeln bei der qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Versorgung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen ermöglichen. Dabei werden auch frauenspezifische Bedarfe berücksichtigt. 5. Wie viele Wohnungen werden innerhalb des geplanten Modellprojektes „Housing First“ ausschließlich für Frauen bereitgestellt? Zu 5.: Das Modellprojekt Housing First wird von folgenden Trägern umgesetzt: 1. „Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin“ 2. „Neue Chance gGmbH“. „Verein Berliner Stadtmission“ in Projektpartnerschaft Der Träger zu 1. nimmt ausschließlich Frauen in das Projekt auf. Geplant sind durchschnittlich mindestens 10 Wohnungen pro Jahr, mit denen die Frauen versorgt werden sollen. Die Träger zu 2. sollen ebenfalls durchschnittlich mindestens 10 Wohnungen pro Jahr akquirieren, über einen Projetzeitraum von 3 Jahren sind insgesamt 40 Wohnungen angestrebt, von denen 25% (also 10) ebenfalls für Frauen vorgesehen sind. 4 6. Wie viele Plätze innerhalb der Kältehilfe gibt es, die ausschließlich Frauen zur Verfügung stehen? Zu 6.: Die oben genannten frauenspezifischen Angebote im Integrierten Sozialprogramm (ISP) werden auch im Rahmen der Kältehilfe genutzt. Darüber hinaus werden ab November/Dezember 2018 voraussichtlich weitere 85 Plätze ausschließlich für Frauen von den Bezirken zur Verfügung stehen. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales