Drucksache 18 / 16 701 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2018) zum Thema: Zweite Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/13774 „Wir setzen den IMP um …“ – Wie steht es damit im Bereich Soziales (3)? und Antwort vom 26. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbürken-Wegener (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16701 vom 11. Oktober 2018 über Zweite Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/13774 "Wir setzen den IMP um…" - Wie steht es damit im Bereich Soziales (3)? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Konnte die Anlage zum Berliner Rahmenvertrag entsprechend der Antwort des Senats 18/13774 fristgerecht im Mai 2018 durch die Kommission 75 vorgelegt werden? Wenn nein, warum nicht? Wann rechnet der Senat beim Eintreten einer solchen Situation der Vorlage? 2. Falls die Anlage zum Berliner Rahmenvertrag fristgemäß vorgelegt wurde, welche Aussagen enthält diese zur Frage der Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen der Behindertenhilfe (insbesondere Wohneinrichtungen)? 3. Welche Verabredungen hat der Senat mit der Kommission 75 getroffen, wer die verbindliche Einführung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen der Behindertenhilfe kontrollieren und begleiten soll und welche spezifizierten Monitoringmaßnahmen in diesem Bereich hat der Senat selbst vorgesehen? 4. Welche Entscheidungen sind nunmehr getroffen worden, ob die Unterarbeitsgruppe gegen Gewalt und Missbrauch der Kommission 75 auch nach Vorlage der Anlage zur Berliner Rahmenvereinbarung weiterarbeiten wird? Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür, warum diese Struktur nicht auf Dauer genutzt wird? Zu 1., 2., 3. und 4.: Die Unterarbeitsgruppe gegen Gewalt und Missbrauch wurde von der Kommission 75 (KO 75) - §§ 75ff. SGB XII - eingesetzt, um die Anlage „Regelungen zum Schutz der Leistungsberechtigten vor Gewalt, sexualisierter Gewalt und Missbrauch“ gemäß des Beschlusses Nr. 2/2017 der KO 75 für den Bereich Soziales zu erarbeiten. Die Unterarbeitsgruppe gegen Gewalt und Missbrauch hat die Anlage unter Berücksichtigung erforderlicher Expertise und Perspektiven erarbeitet (siehe Antwort 2 auf S. Anfrage 18/13774 Frage Nr. 1 bis 6). Die Unterarbeitsgruppe (UAG) gegen Gewalt und Missbrauch hat vereinbart, die Anlage zum BRV (Berliner Rahmenvertrag) zur Abstimmung an die UAG 1 Wohnen – als etablierte und regelmäßige tagende Unterarbeitsgruppe der Kommission 75 – unter Beteiligung externen Sachverstandes zu übertragen. Anfang Oktober 2018 hat die UAG 1 einstimmig votiert, die Anlage der Kommission 75 zur Beschlussfassung vorzulegen. In der Anlage zum BRV werden Verabredungen zur verbindlichen Einführung von Schutzkonzepten und deren Begleitung getroffen. Vorgesehen ist, dass Träger der Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe verbindliche, konkrete Handlungsanweisungen und Handlungsschritte sowie präventive Ansätze und Strategien als Prävention von Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, in ihre Konzeption aufnehmen. Die Konzeption muss dem zuständigen Fachbereich vorgelegt werden. Nach Meinung des Senats kann die Anlage zum BRV im Dezember 2018 in der Kommission 75 verabschiedet werden. 5. Wie steht der Senat zur Implementierung von Schutzkonzepten in Senioren- und Pflegeheimen? Ist der Senat in diesem Zusammenhang bereit, die IMP-Forderung umzusetzen, einen Forschungsauftrag in diesem Bereich zu initiieren, damit auf der Grundlage valider Daten gehandelt werden kann? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann will der Senat diese Forderung umsetzen? Zu 5.: Hierzu liegt nachfolgende Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vor: Der Senat setzt sich für eine Sensibilisierung der Träger von Pflegeeinrichtungen für das Thema ein. Er bringt das Thema in die derzeit laufenden Rahmenvertragsverhandlungen für die stationäre Pflege in Berlin nach § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI ein und macht sich für eine Einigung mit den Pflegekassen und den Leistungsanbietern über die Implementierung von Schutzkonzepten stark. Die Vergabe eines Forschungsauftrages ist derzeit nicht geplant. 6. Ist das von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstäten für behinderte Menschen erarbeitete Konzept der „Handlungsempfehlungen zur Gewaltprävention“ allen Werkstätten zugänglich gemacht worden und welche kurz- und langfristigen Maßnahmen sollen im Konsens aller Werkstätten umgesetzt werden? 7. Ist die im Handlungskonzept der LAG WfbM vorgesehene Fachstelle Gewaltprävention nunmehr mit den Leistungsanbietern hinsichtlich der Finanzierung durch den Senat abgeschlossen worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln wird die Fachstelle ausgestattet und welche Aufgaben werden durch sie wahrgenommen? Zu 6. und 7.: Die „Handlungsempfehlungen zur Gewaltprävention“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG Web) sind auf der Internetseite der LAG Web (https://wfbm-berlin.de) und damit nicht nur den Werkstattträgern, sondern auch allen anderen Interessierten zugänglich. Die in den Handlungsempfehlungen gegebenen Hinweise für die tägliche Arbeit werden in den Werkstätten berücksichtigt und angewendet. Mit Beschluss 8/2018 vom 22.08.2018 der Kommission 75 wurde auch die Finanzierung der bei der LAG WfbM einzurichtenden Fachberatungsstelle für Gewaltprävention sichergestellt. Es wurden für die Finanzierung der Fachberatungsstelle 55.000,00 € an Personalkosten und 11.000,00 € an Sachkosten zugrunde gelegt. Diese Kosten werden in den zu vereinbarenden Vergütungen ab dem 1.01.2019 in einer Höhe von 0,04 € je Tag und Person berücksichtigt. Auf dieser Grundlage hat die LAG WfbM inzwischen auch diese Stelle ausgeschrieben. Ziel ist es, diese Stelle ab dem 1.01.2019 zu besetzen. Die Stellenausschreibung ist ebenfalls auf der Internetseite der LAG WfbM 3 veröffentlicht. Von daher können sowohl die konkreten Aufgaben der Fachberatungsstelle als auch die differenzierten Handlungsempfehlungen für die Werkstätten diesen Veröffentlichungen entnommen werden. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sowohl mit den Handlungsempfehlungen als auch nach Besetzung der zentralen Fachberatungsstelle die notwendige Beachtung der Thematik der Gewaltprävention bei den Werkstätten einen wesentlichen Schritt vorangebracht werden konnte. 8. Inwieweit ist die Thematik sexualisierte Gewalt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe verankert? Hält der Senat das derzeitige Angebot für ausreichend, in welchen Bereichen müsste nachgebessert werden? Welche Potentiale sieht der Senat beim Ausbau spezifischer Fortbildungsangebote? Zu 8.: In den Vergütungssätzen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind Anteile für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betreuungsdienst der Einrichtungen enthalten. Diese Fortbildungen sollten unter anderem die Thematik sexualisierter Gewalt beinhalten und die Träger/Leistungserbringer den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, diese Angebote wahrzunehmen. Die Anlage „Regelungen zum Schutz der Leistungsberechtigten vor Gewalt, sexualisierter Gewalt und Missbrauch“ wird konkrete Regelungen zur sexualpädagogischen Bildung und Beratung sowie zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthalten. Nach Meinung des Senats kann die Anlage zum BRV im Dezember 2018 in der Kommission 75 verabschiedet werden. Darüber hinaus haben Träger/Leistungserbringer von stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten für Menschen mit geistig-körperlicher Behinderung im Zusammenhang mit dem Beschwerdemanagement eingehende Schutzkonzepte für die (Wohn-)Einrichtungen der Eingliederungshilfe erarbeitet. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Berliner Rahmenvertrages für entgeltfinanzierte Einrichtungen und Dienste wird dieses Thema eingehend berücksichtigt. 9. Was hat die Kommission 75 hinsichtlich der Zeiträume der verpflichtenden Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beschlossen? Für welche Jahresabstände hat sich die Kommission entschieden und wie bewertet der Senat diese Entscheidung? Zu 9.: Die Kommission 75 hat das Thema erweitertes Führungszeugnis wie auch die Frage eines möglichen Turnus zur Einholung eines Führungszeugnisses nicht auf ihrer Arbeitsplanung. Es ist vorgesehen, das Thema in die derzeit laufenden Rahmenvertragsverhandlungen einzubringen. Berlin, den 26. Oktober 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales