Drucksache 18 / 16 702 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2018) zum Thema: Drittelzugkonzept – Zwischenergebnisse der Markterkundung S-Bahn-Fahrzeug- Beschaffung – Teil 1 und Antwort vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16702 vom 11. Oktober 2018 über Drittelzugkonzept – Zwischenergebnisse der Markterkundung S-Bahn- Fahrzeug-Beschaffung – Teil 1 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Bezugnehmend auf Rote Nummer 0516 K Zwischenergebnisse der Markterkundung S-Bahn-Fahrzeug- Beschaffung1 stellen sich folgende Fragen: Frage 1: Wird vom Senat erwogen, auch eine neue Werkstatt für die betriebsnahe Instandhaltung errichten zu lassen und ggf. durch den Lieferanten/Hersteller betreiben zu lassen – im Übrigen ein wirksames Instrument für eine effektive Qualitätssteigerung – und wenn ja, wo soll diese errichtet werden? Antwort zu 1: Die Themen Werkstätten und Instandhaltung sowie Qualität sind neben weiteren Aspekten Gegenstand der laufenden Erwägungen des Senats im Hinblick auf die anstehende Vergabe von S-Bahnverkehrsleistungen mit Neufahrzeugeinsatz. Dies schließt auch Überlegungen zu Standorten und der Organisation der Instandhaltung ein. Die Abstimmung mit dem Land Brandenburg zu den Eckpunkten des Vergabekonzeptes läuft derzeit, so dass über konkrete Festlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht berichtet werden kann. Frage 2: Die derzeitigen Werkstätten der S-Bahn Berlin lassen kein Drittel-Zug-Konzept zu, weil sie schlicht nicht lang genug sind. Wenn eine, modernen Anforderungen entsprechende, Werkstatt errichtet wird, weshalb wird dann nicht die Chance ergriffen, auch auf ein Drittelzug-Konzept umzusteigen (Hamburg hat beste Erfahrungen mit diesem Umstieg gemacht)? 1 https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0516.K-v.pdf 2 Antwort zu 2: Die in der Fragestellung aufgestellte Behauptung, dass eine nicht ausreichende Länge der derzeitigen Werkstätten kein Drittel-Zug-Konzept zulasse, wird vom Senat nicht bestätigt. Der Senat verweist zur Bewertung von Vor- und Nachteilen des Drittelzugkonzepts gegenüber dem Halb- und Viertelzugkonzept auf die Ausführungen der Roten Nummer 0516 K, Ziffer 2. Frage 3: Kann der Senat bestätigen, dass die S-Bahnen für die Nord-Süd-Strecken – wie auch die Vorgänger- Baureihen – spezielle Entwicklungen sind, die nur in Berlin fahren können und sollen? Wenn dieses so ist, weshalb sollen die Wagen-Längen für eine Neuentwicklung nicht den Berliner Bahnsteiglängen angepasst werden können? Statt vier Viertelzügen (also 8 Wagen) würde man drei Drittelzüge (9 Wagen) haben; der Vorteil ist der Betrieb von nur zwei Drittelzug-Einheiten (mit 6 Wagen) in Schwachlastzeiten. Antwort zu 3: Nein, der Senat kann nicht bestätigen, dass die genannten S-Bahnen nur in Berlin fahren können und sollen. Die Fahrzeuge werden auch für den Einsatz auf S-Bahn-Strecken in Brandenburg vorgesehen. Maßgeblich dafür, inwieweit an Schienenfahrzeugen, die im System der Berliner S-Bahn einzusetzen sind, besondere Anforderungen gestellt werden, die zu speziellen Entwicklungen führen, sind die technischen Netzzugangsbedingungen der Deutschen Bahn Netz AG als zuständigem Infrastrukturbetreiber; inwieweit solche Schienenfahrzeuge auch für andere Einsatzgebiete vermarktet werden können, obliegt den Einschätzungen der Fahrzeughersteller. Zur Bewertung von Vor- und Nachteilen des Drittelzugkonzepts gegenüber dem Halb- und Viertelzugkonzept wird auf die Ausführungen der Roten Nummer 0516 K, Ziffer 2 verwiesen. Berlin, den 23.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz