Drucksache 18 / 16 703 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2018) zum Thema: Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften – Teil 3 und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16703 vom 11. Oktober 2018 über Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften – Teil 3 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es nach Auffassung des Senats einem systematischen, gut strukturierten und gesamtstädtisch koordinierten Vorgehen, allen voll ausgebildeten Lehrkräften die Verbeamtung anzubieten und Rücklagen für deren Pensionskosten anlegen zu wollen, ohne vorab eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen? Zu 1.: Aktuell stellt Berlin Lehrkräfte nur als Tarifbeschäftigte ein. 2. Wie viele Lehrkräfte gibt es gegenwärtig im Land Berlin? Zu 2.: Zum Stichtag 01.11.2017 gab es in Berlin 31.411 Lehrkräfte (ohne Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Studienreferendarinnen und Studienreferendare ). 2 3. Wie viele sind davon verbeamtet? Zu 3.: Zum Stichtag 01.11.2017 waren 14.306 Lehrkräfte verbeamtet. 4. Wie viele der verbeamteten Lehrkräfte sind voll ausgebildet? (Angabe bitte absolut und prozentual!) Zu 4.: Von den 14.306 verbeamteten Lehrkräften sind 14.306 (100%) voll ausgebildet (abgeschlossenes lehramtsbezogenes Studium). 5. Wie viele der nicht-verbeamteten Lehrkräfte sind voll ausgebildet? (Angabe bitte absolut und prozentual !) Zu 5.: Von den am Stichtag 1.11.2017 nicht verbeamteten 17.105 Lehrkräften sind 15.214 (88,9%) voll ausgebildet. 6. Welche kurz- und langfristigen Kosten/Entlastungen ergäben sich aus der sofortigen Verbeamtung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte des Landes Berlin, in folgenden Fällen? a) Ohne Vorsorge für Pensions- und Beihilfekosten b) Mit Vorsorge für Pensionskosten, aber ohne Vorsorge für Beihilfekosten c) Ohne Vorsorge für Pensions- und Beihilfekosten Zu 6.: Bei Betrachtung der jeweiligen Lebensarbeitszeit ergeben sich insgesamt keine gravierenden Kostenunterscheide zwischen beamteten und tarifbeschäftigten Dienstkräften ; dies hängt jedoch immer von den getroffenen Annahmen und Parametern bei den Vergleichsberechnungen ab. Unter Zugrundelegung der Durchschnittssätze 2018 für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte mit Vergütungsgruppe E13 (80.230,-€ Ist-Kosten inkl. Erfahrungsstufe 5) und für die beamteten Lehrkräfte mit Besoldungsgruppe A 13 (60.370€), ergibt sich pauschal eine rechnerische „Einsparung“ von 19.860,-€ pro Jahr und Beschäftigter /Beschäftigtem. a) Würden alle 13.384 am Stichtag 1.11.2017 tarifbeschäftigten Lehrkräfte unter 50 Jahren mit abgeschlossenem lehramtsbezogenem Studium und gesundheitlicher Eignung verbeamtet werden, ergäbe sich daraus rein rechnerisch eine jährliche Einsparsumme von ca. 266 Mio. €. Hiervon müssen allerdings noch die Versorgungs- und Beihilfelasten sowie die längere Weiterfinanzierung einer Dienstkraft im Krankheitsfall abgezogen werden. 3 b) Für eine solche Berechnung wäre die Form und die Höhe der Versorgungsrücklage zu bestimmen. Zu dieser Teilfrage kann daher derzeit keine Aussage getroffen werden. c) siehe Antwort zu a). 7. Wie viele Lehrer beträfe es zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Zu 7.: Derzeit könnten 13.384 der am Stichtag 1.11.2017 unbefristet tarifbeschäftigten Lehrkräfte unter 50 Jahren mit abgeschlossenem Studium und gesundheitlicher Eignung verbeamtet werden. 8. Wie viele Lehrer beträfe es nach bisherigem Personalplanungsstand im Jahr 2020, 2021, 2023 und 2028? Zu 8.: Dazu liegen in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Daten vor. Die Ermittlung dieser Daten ist außerordentlich aufwändig. 9. Wie hoch sind die gegenwärtigen Pensions- und Beihilfelasten für verbeamtete Lehrer des Landes Berlins? 10. Wann ist mit der Veröffentlichung des am 9. November 2016 vom Senat angekündigten „Gutachten zu den aktuellen Pensionsverpflichtungen des Landes Berlins“ zu rechnen? Wie ist der aktuelle Fertigstellungsstand des Gutachtens? 11. Wie viel Geld gibt das Land Berlin gegenwärtig für aktive Lehrkräfte und für nicht mehr aktive Lehrkräfte jährlich aus? 12. Wie würden sich die Ausgaben bei Beibehaltung des gegenwärtigen Verbeamtungsstatus die nächsten zwanzig Jahre entwickeln? Zu 9. bis 12.: Die Fragen sind im Wesentlichen identisch mit den Fragen 1, 2, 4 und 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16636 über „Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften - Teil 1“. Auf die Beantwortung durch den Senat vom 11. Oktober 2018 wird hingewiesen. 4 Darüber hinaus wird in Frage 9 zusätzlich nach den Beihilfeaufwendungen für beamtete Lehrkräfte gefragt. Diese werden im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich insgesamt rd. 40 Mio. € betragen. Für pensionierte Lehrkräfte wird mit Ausgaben in Höhe von rd. 100 Mio. € gerechnet. Berlin, den 31. Oktober 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie